Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7106.10.00.00: Pulver

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7106.10.00.00 steht für Pulver. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7106.10.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7106.10.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  2. 7106II. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN, Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
  3. 7106.10Pulver
  4. 7106.10.00.00Pulver

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7106.10.00.00

HS-Code7106.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7106.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7106.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

CZBTI31/055700/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-01-29

Dle deklarovaných údajů se jedná o slitinu obecných kovů a drahého kovu, která je ve formě šedého sférického prášku, vyráběného plynovou atomizací. Produkt slouží jako hlavní vstupní surovina pro výrobu pájecí pasty a pájecích materiálů pro automobilový a elektronický průmysl. Neobsahuje tavidla, pojiva, maziva či jiné nekovové složy, jedná se čistě o kovový prášek. Obsah stříbra ve slitině převyšuje 2 % hm. Složení slitiny (dle "Certificate of Analysis"): — cín (Sn): 90,7477 % hm. — stříbro (Ag): 3,6 – 4,0 % hm. — bismut (Bi): 2,8 – 3,2 % hm. — antimon (Sb): 1,3 – 1,7 % hm. — měď (Cu): cca 0,6 – 0,8 % hm. — nikl (Ni): 0,1 – 0,2 % hm. — další kovy ve stopovém množství: Pb, As, In, Fe, Au, Cd, Zn, Al (nepřesahující jednotlivě 0,05 % hm.). Zrnitost (typicky): D50 v rozmezí cca 20 – 45 µm (frakce pro pájecí pasty). Bod tání: 209 – 218 °C. Balení: uzavřené Al/PE pytle (náplň obvykle 5 kg).

IEBTI21NT-14-1089-DECErteilt von IEGültig bis 2024-02-15

100% silver gray/tan powder Packaging:10kg plastic pail For use in adhesives

IE14NT-14-2321Erteilt von IEGültig bis 2020-05-12

SILVER FLAKE. PHYSICAL STATE: POWDER COLOUR: SILVER TO GREY ODOUR: ODOURLESS CAS NO: 7440-22-4

FRFR-RTC-2013-159593Erteilt von FRGültig bis 2019-05-21

POUDRE DE SOUDURE, D'UNE TENEUR EN ARGENT DE 3%, CUIVRE 0.5% ET ETAIN 96.5%, ET D'UNE TAILLE DE GRAINS INFERIEURE A 0.5 MM

DEK/459/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-04-10

Silber-Zinnoxid-Pulver Bei dem als Silber-Zinnoxid-Pulver bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um ein hellgraues, feines Pulver, welches laut Angaben zur Herstellung von Drähten, Profilen und Kontakten aus Edelmetall- oder Edelmetall-Pseudolegierungen in der Elektroindustrie verwendet wird. Das Erzeugnis besteht gewichtsmäßig überwiegend aus metallischem Silber und enthält als weiteren Bestandteil Zinnoxid. Das Pulver geht durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,5 mm vollständig hindurch. Über die genaue Zusammensetzung und Partikelgröße wurden vertrauliche Angaben gemacht. Es handelt sich zolltariflich um Pulver von Silber.

DEK/460/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-04-10

Silber-Pulver Bei dem als Silber-Pulver bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um ein hellgraues, feines Pulver, welches zur Herstellung von Drähten, Profilen und Kontakten aus Edelmetall- oder Edelmetall-Pseudolegierungen in der Elektroindustrie verwendet wird. Das Erzeugnis besteht laut Angaben aus reinem Silber und geht durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,5 mm vollständig hindurch. Es handelt sich zolltariflich um Pulver von Silber.

DK51/05-2121-00228Erteilt von DKGültig bis 2011-05-26

Solder powder. Varen er et fint gråt pulver, der ifølge oplyst mixes med pasta-flux til færdig loddepasta. Legering ifølge oplyst og "Technical Information" SN 96,5, Ag 3,0, Cu 0,5. Pulveret kan passere gennem en sigte med en maskestørrelse på ,0,5 mm. Varen importeres i 5 kg's hermetisk lukkede aluposer, som igen er pakket i papkasser á 20 kg.

GB115074795Erteilt von GBGültig bis 2009-12-02

SILVER GLASS POWDERS IN SEMI-MANUFACTURED FORM. PRODUCT CONSISTS OF 99.99% PURE SILVER COVERING OVER BASE GLASS POWDERS. PRODUCT IS NOT AN ALLOY. THE SILVER IS DIRECTLY DEPOSITED UPON THE GLASS SURFACE IN PURE FORM. FOR ULTIMATE USE IN ELECTRONIC PACKAGING PRODUCTS SUCH AS ELECTRICALLY CONDUCTIVE GASKETS AND ELECTRICALLY CONDUCTIVE ADHESIVES.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7106

Zu Unterposition 7106 1000: Wegen der Auslegung des Begriffs „Pulver“ siehe Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 71. Pulvrige Erzeugnisse, die den in der Unterpositions Anmerkung 1 zu Kapitel 71 angegebenen Merkmalen über die Korngröße nicht entsprechen, gehören als Granalien zu Unterposition 7106 91 00. Nicht als Pulver gelten Abfälle, die bei der Bearbeitung von Silber oder Silberlegierungen anfallen und nur noch zum Wiedergewinnen des Edelmetalls oder beim Herstellen chemischer Erzeugnisse verwendet werden können, z. B. Feilspäne, Kehricht und Staub. Diese Abfälle gehören zu Position 7112. Jedoch gelten Feilspäne, die von Fremdkörpern gereinigt sind (z. B. im Magnetverfahren) und deren Körnung (z. B. durch Sieben) homogen gemacht worden ist, als Pulver dieser Unterposition, sofern sie die oben beschriebenen Merkmale haben.

Kapitel 71

1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7106.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 7106.10.00.00 umfasst Pulver. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7106.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 7106.10.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7106.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 710610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7106.10.00.00?

7106.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7106.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

7106.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7106 II. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN, Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver > 710610 Pulver. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7106.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7106.10.00.00 erfasst, zum Beispiel CZBTI31/055700/2026-300000-ZI/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7106.10.00.00?

TARIC-Code 7106.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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