Zolltarifnummer 7107.00.00.00.0: II. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN, Silberplattierungen auf unedlen Metallen…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7107.00.00.00.0 steht für II. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN, Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7107.00.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7107.00.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
- 7107Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug
- 7107.00.00.00.0II. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN, Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7107.00.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Der Begriff „Edelmetallplattierungen“ (einschließlich der mit Edelmetallen eingelegten unedlen Metalle) ist in der Anmerkung 7 zu diesem Kapitel und in den Erläuterungen unter „Allgemeines“ zu diesem Kapitel definiert. Mit Silber werden Legierungen von Zinn, Nickel, Zink und vor allem von Kupfer plattiert. Manchmal werden Kupfer im reinen Zustand und Stahl ebenfalls mit Silber plattiert. Diese Metalle werden zum Herstellen von Gold- und Silberschmiedewaren (Tischgeschirr, Waren zur Innendekoration usw.) und zum Herstellen von Rohren, Behältern und Apparaten für die chemische und die Nahrungsmittelindustrie verwendet. Silberplattierungen auf unedlen Metallen dieser Position haben gewöhnlich die Form von Stäben, Stäbchen, Profilen, Drähten, Platten, Tafeln, Blättern, Bändern, Streifen oder Rohren. …
1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7107.00.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 7107.00.00.00.0 umfasst II. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN, Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7107.00.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 7107.00.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7107.00.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 710700. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7107.00.00.00.0?
7107.00.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7107.00.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
7107.00.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7107 Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7107.00.00.00.0?
Zu 7107.00.00.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7107.00.00.00.0?
Warennummer 7107.00.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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