Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7108.12.00.00.1: Goldbarren, bestehend aus Feingold von mindestens 995 Tausendsteln mit eingestanzter…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7108.12.00.00.1 steht für Goldbarren, bestehend aus Feingold von mindestens 995 Tausendsteln mit eingestanzter oder geprägter Angabe des Herstellers, des Feingoldgehalts und des Gewichts (auf das Herstellungsverfahren und auf die Form des Goldes kommt es nicht an, sofern es vom Goldmarkt akzeptiert wird), auch mit geprägten bildlichen Darstellungen versehen, als Anlagegold. (vgl. VSF Z 8101 Abschnitt VI Nr. 2 Abs. 85). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7108.12.00.00.1 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
7108.12.00.00.1
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  2. 7108II. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN, Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
  3. 7108.12in Rohform
  4. 7108.12.00zu nicht monetären Zwecken, in Rohform
  5. 7108.12.00.00.1Goldbarren, bestehend aus Feingold von mindestens 995 Tausendsteln mit eingestanzter oder geprägter Angabe des Herstellers, des Feingoldgehalts und des Gewichts (auf das Herstellungsverfahren und auf die Form des Goldes kommt es nicht an, sofern es vom Goldmarkt akzeptiert wird), auch mit geprägten bildlichen Darstellungen versehen, als Anlagegold. (vgl. VSF Z 8101 Abschnitt VI Nr. 2 Abs. 85)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7108.12.00.00.1

HS-Code7108.126 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7108.12.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7108.12.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7108.12.00.00.111 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE10009/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-01-26

Es handelt sich um im Wesentlichen durch Gießen und Prägen hergestellte, massive, in etwa quaderförmige Erzeugnisse (sog. Barren) mit abgerundeten Ecken und Kanten aus Feingold (999/1000 bzw. 999,9/1000) mit verschiedenen handelsüblichen Gewichten. Auf der Oberseite der Barren sind das Gewicht, die Feinheit und eine Herstellerangabe eingeprägt. Die Erzeugnisse können auch mit bildlichen Darstellungen und einer Seriennummer versehen sein. Die Waren befinden sich in einer Blisterpackung. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Gold, in Rohform, zu nicht monetären Zwecken, gegossene Goldbarren bestehend aus Feingold von mindestens 995 o/oo in firmenspezifisch typisierter eckiger Form mit eingestanzter oder geprägter Angabe des Herstellers, des Feingoldgehaltes und des Gewichts, auch mit geprägten bildlichen Darstellungen versehen, als Anlagegold" zur Codenummer 7108 1200 00 1 des Zolltarifs.

DE1571/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-05

Es handelt sich um im Wesentlichen durch Gießen und Prägen hergestellte, massive, in etwa quaderförmige Erzeugnisse (sog. Barren) aus Feingold (995/1000 bzw. 999,9/1000) mit einem Gewicht von 1000 g. Auf der Oberseite der Barren sind das Gewicht, die Feinheit und eine Herstellerangabe eingeprägt. Die Erzeugnisse können auch mit bildlichen Darstellungen versehen sein. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Gold, in Rohform, zu nicht monetären Zwecken, gegossene Goldbarren bestehend aus Feingold von mindestens 995 o/oo in firmenspezifisch typisierter eckiger Form mit eingestanzter oder geprägter Angabe des Herstellers, des Feingoldgehaltes und des Gewichts, auch mit geprägten bildlichen Darstellungen versehen, als Anlagegold" zur Codenummer 7108 1200 00 1 des Zolltarifs.

DE10395/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-06-21

Es handelt sich um im Wesentlichen durch Gießen und Prägen hergestellte, massive, in etwa quaderförmige Erzeugnisse (sog. Barren) aus Feingold (999,5/1000 bzw. 999,9/1000) mit einem Gewicht von 1000 g. Auf der Oberseite des Barrens sind das Gewicht, die Feinheit und eine Herstellerangabe eingeprägt. -Antragstellerangaben- Derartige Erzeugnisse gehören als "Gold, in Rohform, zu nicht monetären Zwecken, gegossene Goldbarren bestehend aus Feingold von mindestens 995 o/oo in firmenspezifisch typisierter eckiger Form mit eingestanzter oder geprägter Angabe des Herstellers, des Feingoldgehaltes und des Gewichts, auch mit geprägten bildlichen Darstellungen versehen, als Anlagegold" zur Codenummer 7108 1200 00 1 des Elektronischen Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7108

Zu Unterposition 7108 1200: Die Erläuterungen zu Unterposition 7106 91 00 gelten sinngemäß.

Pos. 7108

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019: Warenbeschreibung: Goldplättchen mit einem Gewicht zwischen 5 und 100 g. Das Gold wird geschmolzen und dann ausgewalzt, wodurch die gewünschte Dicke erzielt wird. Danach wird das Produkt in die gewünschte Größe und Form zugeschnitten. Abschließend werden die Plättchen geprägt, d. h. sie werden mittels eines auf einer Presse angebrachten Prägestempels gekennzeichnet, um so auf der Oberfläche den Feingehalt, den amtlichen Stempel und die Seriennummer anzubringen. Die Waren können durch Hinzufügen einer bildlichen Darstellung individuell gestaltet werden. …

Kapitel 71

1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7108.12.00.00.1?

Die Zolltarifnummer 7108.12.00.00.1 umfasst Goldbarren, bestehend aus Feingold von mindestens 995 Tausendsteln mit eingestanzter oder geprägter Angabe des Herstellers, des Feingoldgehalts und des Gewichts (auf das Herstellungsverfahren und auf die Form des Goldes kommt es nicht an, sofern es vom Goldmarkt akzeptiert wird), auch mit geprägten bildlichen Darstellungen versehen, als Anlagegold. (vgl. VSF Z 8101 Abschnitt VI Nr. 2 Abs. 85). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7108.12.00.00.1?

Der Drittlandszollsatz für 7108.12.00.00.1 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7108.12.00.00.1?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 710812. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7108.12.00.00.1?

7108.12.00.00.1 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7108.12.00.00.1 im Zolltarif eingeordnet?

7108.12.00.00.1 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7108 II. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN, Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver > 710812 in Rohform > 71081200 zu nicht monetären Zwecken, in Rohform. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7108.12.00.00.1?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7108.12.00.00.1 erfasst, zum Beispiel DE10009/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7108.12.00.00.1?

Warennummer 7108.12.00.00.1 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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