Zolltarifnummer 7114.19.00.00: Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus anderen Edelmetallen, auch mit…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7114.19.00.00 steht für Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert. Der Drittlandszollsatz beträgt 2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7114.19.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7114.19.00.00
- Drittlandszoll
- 2 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
- 7114III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
- 7114.19aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
- 7114.19.00.00Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7114.19.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sogenannte Goldmünze: Es handelt sich um ein rundes Erzeugnis aus Gold mit folgenden Eigenschaften: - Feinheit: 999/1000 - Gewicht: 1 uz - Höhe: 2 mm - Durchmesser: 37 mm - Prägequalität: st - Verpackung: im Etui - mit Prägung auf der Vorderseite "1 Deutsche Mark, 2001 und Eichenblättern" - mit Prägung auf der Rückseite "Bundesrepublik Deutschland, Adler, 1 Unze 999/1000 Feingold, 2024, Staatliche Münzen Baden Württemberg" Abbildung siehe Anlage Das Erzeugnis ist und war in der abgebildeten Form kein gesetzliches Zahlungsmittel, somit nicht Position 7118 . Bei dem Erzeugnis handelt es sich nicht um Gold in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver der Position 7108, sondern um ein Fertigerzeugnis, an dem keinerlei weitere Be- oder Verarbeitungsschritte mehr vorgenommen werden, sondern welches als sogenannte "Münze zu Sammlerzwecken " vertrieben wird. Das Erzeugnis ist nicht im Verzeichnis der Sonderregelungen für Anlagegold des Amtsblattes der Europäischen Union (für das Jahr 2024) aufgeführt. Das Erzeugnis ist somit als Goldschmiedeware dem TARIC-Code 7114 1900 00 zuzuweisen (vgl. auch Urteil FG Hamburg in der Rechtssache 4 K 117/16 vom 18.1.2021)
Sogenannte Münze Bei dem Erzeugnis Quadriga Berlin handelt es sich um ein rundes Erzeugnis aus Gold (Feingoldgehalt 999,9/1000), mit einem Gewicht von 1 Unze, einer Höhe von 0,3 mm und einem Durchmesser von 38,6 mm, der Prägequalität: st, in einer Acrylverpackung. Abbildung siehe Anlage. Das Erzeugnis weist keinen amtlichen Nennwert auf (somit kein gesetzliches Zahlungsmittel als Münze der Position 7118) Das Erzeugnis weist keine geprägte Angabe des Herstellers auf und wurde nicht gegossen (somit nicht Codenummer 7108 1200 00 1) Das Erzeugnis ist nicht im Verzeichnis der Sonderregelungen für Anlagegold des Amtsblattes der Europäischen Union aufgeführt (u.a. 2023/854 vom 24.11.2023) Goldplättchen, Goldbarren, die auf „Goldmärkten“ gehandelt werden, müssen nicht nur den Feingoldgehalt und das gewichtsondern auch den Hersteller erkennen lassen (vgl. Urteil des Finanzgerichtes Hamburg in der Rechtssache 4 K 117/16 vom 18.1.2021. Das Erzeugnis ist somit als sog. Goldschmiedeware der Codenummer 7114 1900 00 0 (dem TARIC-Code 7114 1900 00) zuzuweisen.
POUDRIER EN OR TRESSE COMPORTANT SUR UNE FACE UN MONOGRAMME EN DIAMANTS.
SAC DU SOIR, REALISE EN PLATINE ET OR JAUNE TRESSE, COMPORTANT UNE ANSE, UN FERMOIR, DES DIAMANTS AU NIVEAU DU FERMOIR ET DES ATTACHES DE L'ANSE. CE SAC CONTIENT UN MIROIR, UN TUBE DE ROUGE A LEVRES, UN COMPARTIMENT POUDRIER ET UN COMPARTIMENT VIDE.
AN ARTICLES OF GOLDSMITHS WARES: A CIGARETTE LIGHTERS BODY ONLY. WITH NO ELECTRICAL PART, NO FLINTS, NO WICKS, AND WITH OPEN TANK. MADE OF 9CT GOLD.
BOITE A PILULES EN OR, EN FORME D'ESCARGOT, DOTEE DE SAPHIRS.
POUDRIER EN OR,EN FORME D'OEUF.
BOITE A CARTES, EN OR, COMPORTANT UN MOTIF EN EMAIL DE COULEURS NOIRE ET ROUGE A L'EXTERIEUR, ET TROIS PLAQUES EN IVOIRE A L'INTERIEUR AVEC UN CRAYON.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 7114: Siehe Anmerkungen 2 A) und 10 zu Kapitel 71. Gerichtliche Entscheidung (GE) Gerichtliche Entscheidung (GE) - national Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Oktober 2025 – 1 K 1055/25: Die Silberware des „Harry Potter 3D Golden Snitch, Ausgabejahr 2022“ ist in die Position 7114 mit der Unterposition 7114 11 00 - „Silberschmiedewaren aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert“ einzureihen. Die Silberware „Harry Potter 3D Golden Snitch, Ausgabejahr 2022“ ist ihrer objektiven Beschaffenheit nach keine Münze im zollrechtlichen Sinne. …
Zu Unterposition 7114 19: 1. Staatlich ausgegebene Goldstücke, die im Ausgabeland niemals als gesetzliches Zahlungsmittel gedient haben.
1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7114.19.00.00?
Die Zolltarifnummer 7114.19.00.00 umfasst Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7114.19.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 7114.19.00.00 beträgt 2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7114.19.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 711419. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7114.19.00.00?
7114.19.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7114.19.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
7114.19.00.00 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7114 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen > 711419 aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7114.19.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7114.19.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI54440/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7114.19.00.00?
TARIC-Code 7114.19.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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