Zolltarifnummer 7114.19.00.00.0: Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7114.19.00.00.0 steht für Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert, aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert. Der Drittlandszollsatz beträgt 2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7114.19.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7114.19.00.00.0
- Drittlandszoll
- 2 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
- 7114III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
- 7114.19aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
- 7114.19.00.00.0Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert, aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7114.19.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um kreisrunde Medaillen aus einer Goldlegierung (585/1000) mit einem Durchmesser von 11 mm und einem Gewicht von 0,5 g. Die Medaillen sind beidseitig mit geprägten Bildmotiven und Schriftzügen geprägt. Eine Seite zeigt verschiedene Sehenswürdigkeiten Berlins (z. B. Brandenburger Tor, Fernsehturm, Siegessäule) und die Schriftzüge "BUNDESHAUPTSTADT BERLIN" und "EINIGKEIT RECHT FREIHEIT". Die andere Seite weist das Bildmotiv der Quadriga (auf dem Brandenburger Tor) und die Schriftzüge "GESCHICHTE DER QUADRIGA" und "EINIGKEIT RECHT FREIHEIT" auf. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Goldschmiedewaren aus anderen Edelmetallen (Gold)" zur Codenummer 7114 1900 00 0 des Zolltarifs.
Sog. Medaillen aus Feingold: Es handelt sich um kreisrunde Erzeugnisse aus 24 K Gold - Feingold (Feinheit: 999,9/1000) mit einem Durchmesser von etwa 28 mm, einer Dicke von etwa 2 mm und mit einem Gewicht von etwa 23,3 Gramm (0,749 Feinunzen). Die sog. Medaillen sind beidseitig mit Prägungen versehen (eine Warenseite: "CELEBRATING 25 YEARS", andere Warenseite: "24K GOLD, Namenszug und Motiv"). - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Goldschmiedewaren aus anderen Edelmetallen (Gold) zur Codenummer 7114 1900 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um kreisrunde Erzeugnisse aus Gold (Feingold, 999,9/1000) mit einem Durchmesser von etwa 40 mm, einer Höhe von etwa 3 mm und einem Gewicht von etwa 155,515 g. Die Medaillen sind beidseitig mit geprägten Bildmotiven und Schriftzügen versehen. Eine Seite zeigt das Porträt eines Brautpaares und die Schriftzüge "MOHAMMED & RASHA" und das Datum "June 22 206". Die andere Seite weist ein Frauenporträt und die Schriftzügen RASHA ABDULRAZAK", "MOHEBI" sowie "5 OZ 999 fine gold" auf. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Goldschmiedewaren aus anderen Edelmetallen (Gold)" zur Codenummer 7114 1900 00 0 des Zolltarifs.
"Anlagegold"; es handelt sich um aus einem Blech ausgestanzte, in etwa rautenförmige bzw. ovale Plättchen aus Feingold (999,9/1000) - mit einer max. Länge von ca. 3,1 cm und einer max. Breite von ca. 1,8 cm (rautenförmig) bzw. mit einer max. Länge von ca. 2,5 cm und einer max. Breite von ca. 1,4 cm (rund), - jeweils - - mit einem Gewicht von ca. 2,5 g, - - an der Oberseite mit einer runden Öffnung mit darin befindlicher Öse zur Aufbewahrung an z. B. Fäden ausgestattet, - - auf der Vorderseite mit einem indischen Bildmotiv versehen, - - auf der Rückseite u. a. mit folgenden eingeprägten Angaben: - - - Herkunftsland "SUISSE", - - - Gewicht "2,5 g", - - - Feinheitsangabe "FINE GOLD 999,9", - - - Punzierung des Herstellers. Die Erzeugnisse sind jeweils in einer durchsichtigen Kunststoffverpackung mit aufgedruckten Herstellerangaben verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Goldschmiedewaren aus anderen Edelmetallen (Gold)" zur Codenummer 7114 1900 00 0 des Elektronischen Zolltarifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 7114: Siehe Anmerkungen 2 A) und 10 zu Kapitel 71. Gerichtliche Entscheidung (GE) Gerichtliche Entscheidung (GE) - national Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Oktober 2025 – 1 K 1055/25: Die Silberware des „Harry Potter 3D Golden Snitch, Ausgabejahr 2022“ ist in die Position 7114 mit der Unterposition 7114 11 00 - „Silberschmiedewaren aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert“ einzureihen. Die Silberware „Harry Potter 3D Golden Snitch, Ausgabejahr 2022“ ist ihrer objektiven Beschaffenheit nach keine Münze im zollrechtlichen Sinne. …
Zu Unterposition 7114 19: 1. Staatlich ausgegebene Goldstücke, die im Ausgabeland niemals als gesetzliches Zahlungsmittel gedient haben.
1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7114.19.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 7114.19.00.00.0 umfasst Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert, aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7114.19.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 7114.19.00.00.0 beträgt 2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7114.19.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 711419. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7114.19.00.00.0?
7114.19.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7114.19.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
7114.19.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7114 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen > 711419 aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7114.19.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7114.19.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI27416/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7114.19.00.00.0?
Warennummer 7114.19.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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