Zolltarifnummer 7115.90: Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7115.90 steht für Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7115.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7115.90
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
- 7115III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
- 7115.90Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7115.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
CIBLE EN OR (99,99%), SOUS LA FORME D'UN ANNEAU DE DIAMETRE INTERNE 90MM ET DE DIAMETRE EXTERNE 165 MM, PRESENTANT UN BORD EFFILE DE 25 MM. LE DESSOUS EST USINE ET LE DESSUS A UN DEPOT NON REGULIER. CETTE CIBLE SERA BRASEE OU COLLEE SUR UN SUPPORT EN CUIVRE, ALUMINIUM OU TUNGSTENE, POUR LE MONTAGE SUR UN EQUIPEMENT D'EVAPORATION SOUS VIDE. CETTE CIBLE PERMET D'EVAPORER OU DE PULVERISER PAR BOMBARDEMENT IONIQUE, UNE MINCE COUCHE D'OR SUR LES COTNACTS DES CIRCUITS ELECTRONIQUES OU CREER UNE COUCHE ANTI-REFLETS SUR DES DISQUES OPTIQUES.
Naturalna róża powleczona warstwą złota. Gotowa róża powstaje w kilkuetapowym procesie produkcji. Na naturalną różę nakłada się kilka warstw niklu i miedzi. W celu wzmocnienia, główkę róży zatapia się w wosku, a liście i łodygę usztywnia się za pomocą drucików. Tak przygotowany kwiat pokrywa się warstwą 24 karatowego złota (próba 999,9).
"Silber-Targets" Bei den als Silber-Targets bezeichneten Erzeugnissen handelt es sich nach den Unterlagen um Materialträger, die im Wesentlichen aus hochreinem Silber bestehen. Sie werden in unterschiedlichen Geometrien und Abmessungen geliefert. Die Targets werden in sogenannten Sputtering-Beschichtungsgeräten als Beschichtungsmaterial eingesetzt, wobei im Sputter-Prozess von der Oberfläche des Targets Material auf ein benachbartes Substrat übertragen wird und dieses mit einem entsprechenden Überzug versehen wird. Das Silber-Target verbraucht sich bei diesem Prozess und muss entsprechend ersetzt werden. Es handelt sich um eine andere Ware aus einem Edelmetall.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 7115 90: 1. Mikrohohlkugeln, mit einem Durchmesser von weniger als 0,05 mm, durch Aufbringen einer Silberbeschichtung auf Glasmikrohohlkugeln mittels eines chemischen Reduktionsverfahrens gewonnen. Der Silbergehalt beträgt 20 GHT oder mehr, der Glasgehalt übersteigt 80 GHT nicht. Sie werden als leitfähiger Füllstoff bei der Herstellung von leitfähiger Farbe verwendet. Anwendung der AV 1 (Anmerkung 1b) und 2 A) zu Kapitel 71) und 6.
1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7115.90?
Die Zolltarifnummer 7115.90 umfasst Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7115.90?
Der Drittlandszollsatz für 7115.90 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7115.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 711590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7115.90?
7115.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7115.90 im Zolltarif eingeordnet?
7115.90 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7115 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7115.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7115.90 erfasst, zum Beispiel FR-E4-2010-000921. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7115.90?
HS-Unterposition 7115.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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