Zolltarifnummer 7115.90.00.00.0: Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7115.90.00.00.0 steht für Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7115.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7115.90.00.00.0
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
- 7115III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
- 7115.90andere
- 7115.90.00.00.0Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7115.90.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
- 1A225Wet-proofed platinised catalysts specially designed or prepared for promoting the hydrogen isotope exchange reaction between hydrogen and water for the recovery of tritium from water or for the production or upgrading of heavy water.
- 1A225Wet-proofed platinised catalysts specially designed or prepared for promoting the hydrogen isotope exchange reaction between hydrogen and water for the recovery of tritium from water or for the production or upgrading of heavy water.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sogenannte Medaille aus Gold: Es handelt sich um eine sogenannte Medaille aus Gold mit einem Gewicht von 1/200 Unze, einer Feinheit von 99,9%, einem Durchmesser von 40 mm und einer Warendicke von 0,05 mm. Die Warenseiten weisen Texte ( a) Einigkeit und Recht und Freiheit, b) Einigkeit und Recht und Freiheit für das Deutsche Vaterland) sowie weitere Verzierungen (Motiv Brandenburger Tor, Eichenblätter, Notenschlüssel) auf. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheitsmerkmale (folienartiges Fertigerzeugnis) weder als Rohform (Goldbarren) noch als Halbzeug (Goldplättchen) in die Position 7108 einzureihen. Auch eine Einreihung in die Position 7114 ist ausgeschlossen, da das Erzeugnis aufgrund seiner Dicke keine Goldschmiedeware darstellt. Damit bleibt nur eine Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in der Codenummer 7115 1000 00 0 genannte) Waren aus Edelmetallen (Gold)" zur Codenummer 7115 9000 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um ein rechteckiges, folienartiges Fertigerzeugnis aus Gold, sog. Barren aus 99,9% Gold, - mit der Feinheit von 999/1000, - mit einem Gewicht von 1/200 Unze (=etwa 0,14 g), - mit den Abmessungen von etwa 40 mm (Länge) x 20 mm (Breite) x 0,05 mm (Dicke), - auf der Vorderseite u.a. mit der Nachbildung einer Banknote (100 Deutsche Mark) und Eichenlaub als Umrandung versehen, - auf der Rückseite u.a. mit der Abbildung des Brandenburger Tores, eines Greifvogels und der Aufschrift "DEUTSCHE BANKNOTEN" versehen. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheitsmerkmale (folienartiges Fertigerzeugnis) weder als Rohform (Goldbarren) noch als Halbzeug (Goldplättchen) in die Position 7108 einzureihen. Auch eine Einreihung in die Position 7114 ist ausgeschlossen, da das Erzeugnis aufgrund seiner Dicke keine Goldschmiedeware darstellt. Damit bleibt nur eine Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in der Codenummer 7115 1000 00 0 genannte) Waren aus Edelmetallen (Gold)" zur Codenummer 7115 9000 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um aus einer Platin-Iridium-Legierung gefertigte, zylindrische Hohlerzeugnisse mit einem Außendurchmesser von 1,25 mm, einem Innendurchmesser von 1,05 mm und einer Öffnung von 0.5 mm Weite. Die sog. Hülsen geschlitzt, distal, sind Teil einer implantierbaren Elektrode und dienen im Elektrodenkopf als Zugentlastung der Zuleitung am Elektrodenkopf. - Antragstellerangaben - Aufgrund der Fertigung nach speziellen Zeichnungen und Vorgaben handelt es sich nicht um ein Halbzeug der Position 7110 und aufgrund der objektiven Beschaffenheitsmerkmale (neutrale Form) nicht um ein erkennbares Teil eines implantierbaren Herzschrittmachers der Position 9021. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Edelmetallen" zur Codenummer 7115 9000 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um aus einer Platin-Iridium-Legierung (80/20) gefertigte, ringförmige Hohlerzeugnisse mit einer Höhe von 1,6 mm bzw. 3 mm und einem Außendurchmesser von 1,58 mm bzw. 2,6 mm. Der Innendurchmesser beträgt 1,48 mm bzw. 2,4 mm. Die sog. Ringelektroden werden als stromleitende Elemente zur Stimulation und Signalaufnahme am Herzen in implantierbaren Herzschrittmacherelektroden eingebaut. - Antragstellerangaben - Aufgrund der neutralen Formgebung liegen keine objektive Beschaffenheitsmerkmale für eine Erkennbarkeit als Teil, das hauptsächlich für implantierbare Herzschrittmacher bestimmt ist, vor. Eine Einreihung in die Position 9021 ist daher ausgeschlossen. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in der Codenummer 7115 1000 00 0 genannte Waren aus Edelmetallen" zur Codenummer 7115 9000 00 0 des Zolltarifs.
Sog. Goldbarren: Es handelt sich um ein Erzeugnis aus Gold in der Feinheit 999/1000 mit einem Gewicht von 1/500 Unze (0,062206953 Gramm), in Stempelglanz, gekapselt, in unterschiedlichen Größen (18,2 x 13 mm bzw. 22,4 x 16 mm bzw. 21,6 x 10,95 mm) und mit unterschiedlichen Motiven und Texten (z.B. "Grimms Märchen Hänsel & Gretel" auf einer Warenseite und "999 Fine Goldangabe, 1/500 OZ, SCM, symbolisiertem Adler sowie symbolisierten Eichenblättern" und Text "Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland" auf der anderen Warenseite). Das Erzeugnis ist "hauchdünn" (Dicke beträgt 0,008 mm), "massiv", nicht auf andere Metalle plattiert und weist keinen Nennwert auf (kein gesetzliches Zahlungsmittel). - Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Keine Ware der Position 7118, weil kein gesetzliches Zahlungsmittel. Keine Ware der Position 7108, weil weder eine Rohform noch ein Halbzeug, sondern ein Fertigerzeugnis vorliegt. Keine Ware der Position 7114, weil weder geschmiedet, noch eine Ware der Innenausstattung und auch keine Medaille. Die Erzeugnisse sind als "andere Waren aus Edelmetallen (andere als in Codenummer 7115 1000 00 0 genannnte)" in Codenummer 7115 9000 00 0 einzureihen.
Es handelt sich um silbergraue bis dunkelgraue, viskose Pasten, im Wesentlichen bestehend aus Silberpartikeln (40% - 100 %) und Acetat. Die jeweils in einer Kunststoffdose abgefüllten Erzeugnisse werden als Druckpasten für den Siebdruck verwendet. -Antragstellerangaben- Eine Einreihung in die Position 3801 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht vom Warenkreis dieser Position erfasst sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in der Codenummer 7115 1000 00 0 erfasste) Waren aus Edelmetallen (Silber)" zur Codenummer 7115 9000 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um eine silbergraue, viskose Paste, im Wesentlichen bestehend aus Silber (20 - 50 %), Acetat und Kohlenstoff (Graphit). Das in einer Dose abgefüllte Erzeugnis wird zur Herstellung von Sitzbelegungssensoren im Siebdruckverfahren verwendet. -Antragstellerangaben- Eine Einreihung in die Position 3207 kommt nicht in Betracht, da die Ware aufgrund ihrer Einbrenntemperatur (<800 Grad Cesius) nicht von der Position 3207 erfasst wird. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in der Codenummern 7115 1000 00 00 erfasste) Waren aus Edelmetallen (Silber)" zur Codenummer 7115 9000 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um aus Iridium mit einer Reinheit von 99,9 GHT gefertigte, ringförmige Hohlerzeugnisse mit einer Höhe von 1,6 mm und einem Außendurchmesser von 1,58 mm. Der Innendurchmesser beträgt 1,48 mm. Die sog. Ringelektroden werden als stromleitende Elemente zur Stimulation und Signalaufnahme am Herzen in implantierbaren Herzschrittmacherelektroden eingebaut. - Antragstellerangaben - Aufgrund der neutralen Formgebung liegen keine objektive Beschaffenheitsmerkmale für eine Erkennbarkeit als Teil, das hauptsächlich für implantierbare Herzschrittmacher bestimmt ist, vor. Eine Einreihung in die Position 9021 ist daher ausgeschlossen. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Edelmetallen" zur Codenummer 7115 9000 00 0 des Zolltarifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 7115 90: 1. Mikrohohlkugeln, mit einem Durchmesser von weniger als 0,05 mm, durch Aufbringen einer Silberbeschichtung auf Glasmikrohohlkugeln mittels eines chemischen Reduktionsverfahrens gewonnen. Der Silbergehalt beträgt 20 GHT oder mehr, der Glasgehalt übersteigt 80 GHT nicht. Sie werden als leitfähiger Füllstoff bei der Herstellung von leitfähiger Farbe verwendet. Anwendung der AV 1 (Anmerkung 1b) und 2 A) zu Kapitel 71) und 6.
1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7115.90.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 7115.90.00.00.0 umfasst Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7115.90.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 7115.90.00.00.0 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7115.90.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 711590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7115.90.00.00.0?
7115.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7115.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
7115.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7115 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen > 711590 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7115.90.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7115.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30583/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 7115.90.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7115.90.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 1A225, 1A225. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7115.90.00.00.0?
Warennummer 7115.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.