Zolltarifnummer 7116.20.80.00.0: Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7116.20.80.00.0 steht für Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7116.20.80.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7116.20.80.00.0
- Drittlandszoll
- 2,5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
- 7116III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)
- 7116.20aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)
- 7116.20.80andere
- 7116.20.80.00.0Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7116.20.80.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,5 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um geschliffene und polierte, kugelförmige Erzeugnisse aus Aluminiumoxid (99,99% AL203) mit monokristalliner Struktur und spezifischen physikalischen Eigenschaften. Die sog. „Präsisionskugeln“ weisen einen Durchmesser von ca. 4,76 mm auf und werden z. B. in Ventile eingebaut. - Angaben laut Antragsteller – Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse gehören als „andere Waren aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (synthetischen)“ zur Codenummer7116 2080 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um Schlüsselanhänger (Artikel 796909) mit einer Länge von etwa 10 cm, bestehend aus jeweils einem Schlüsselring aus unedlem Metall, an dem mittels einer Kette und zwei Ösen, je aus unedlem Metall, ein mit unedlem Metalldraht umwickelter, unregelmäßig geformter Schmuckstein aus Rosenquartz, grünem Aventurin, Amethyst, Bergkristall, Sodalith und Fluorit angebracht ist. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in der Codenummer 7116 2011 00 0 genannte) Waren aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)" zur Codenummer 7116 2080 00 0 des Zolltarifs.
Nach dem vorliegenden Warenmuster und den Antragstellerangaben handelt es sich um eine Halskette von etwa 59 cm Länge aus goldfarbenem, unedlem Metall, mit einem Verschluss und einem Ring, an dem ein Anhänger hängt. Der Anhänger besteht aus einem Opalite (künstlich hergestellter Opal) von etwa 10 mm Durchmesser und 5 mm Dicke, der mittels einer trichterförmigen Spirale aus goldfarbenem Draht am Kettenring befestigt ist. Bei der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware ist der synthetische Schmuckstein im Hinblick auf die Zierwirkung und den Gesamteindruck charakterbestimmend. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in der Unterposition 7116 2011 erfasste) Waren aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (synthetischen)", zur Codenummer 7116 2080 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um zusammengesetzte Erzeugnisse, im Wesentlichen bestehend aus - einem herzförmigen Anhänger aus einem Edel- oder Schmuckstein (Amethyst, Rosenquarz, Bergkristall, Onyx, Türkis, Aventurin bzw. Hämatit) mit Öse aus unedlem Metall und - einem Karabinerhaken mit ausgearbeiteter Öse, je aus unedlem Metall, die mittels Gliederkette aus unedlem Metall miteinander verbunden sind. Die Erzeugnisse sind auf einem mit produktbezogenen Informationen bedruckten Pappreiter aufgebracht. (Antragstellerangaben) Eine Einreihung in die Position 7326 kommt nicht in Betracht, da Waren des Kapitels 71 aus dem Abschnitt XV ausgenommen sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in der Codenummer 7116 2011 00 0 genannte) Waren aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)" zur Codenummer 7116 2080 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um eine Halskette, bestehend aus einem scheibenförmigen, mit runder Aussparung versehenen Anhänger aus Schmuckstein (Hämatit), einem herzförmigen, mit einem Schriftzeichen versehenen Anhänger mit ausgearbeiteter Öse aus unedlem Metall und einem Spinnstoffband, an dem die beiden Anhänger befestigt sind. Das Band ist derart abgeknotet, sodass es in der Länge verstellbar ist. Das Erzeugnis ist auf einem bedruckten Pappreiter befestigt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in der Codenummer 7116 2011 00 0 genannte) Waren aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)" zur Codenummer 7116 2080 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um geschlossene Armbänder aus Perlen aus Edelsteinen (Amethyst), die auf ein elastisches Spinnstoffmonofil aufgefädelt sind. Die Erzeugnisse weisen zudem einen kleinen, herzförmigen Anhänger aus unedlem Metall, der mit einem asiatischen Schriftzeichen versehen ist, auf und sind an einer bedruckten Pappunterlage befestigt. -Angaben lt. Antragsteller- Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in der Codenummer 7116 2011 00 0 genannte) Waren aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)" zur Codenummer 7116 2080 00 0 des Zolltarifs. Abbildung siehe Anlage.
Es handelt sich um geschliffene und polierte, kugelförmige Erzeugnisse aus Aluminiumoxid (99,99% AL203) mit monokristalliner Struktur und spezifischen physikalischen Eigenschaften. Die sog. „Präzisionskugeln“ weisen einen Durchmesser von ca. 4,76 mm auf und werden z. B. in Ventile eingebaut. - Angaben laut Antragsteller – Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse gehören als „andere Waren aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (synthetischen)“ zur Codenummer 7116 2080 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um Ohrringe sog. Ohrstecker, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Zierelement mit vier eingefassten synthetischen Schmucksteinen (Zirkonia), mit Stift und Verschluss, aus unedlem Metall (Edelstahl, vergoldet). - Antragstellerangaben - Bei der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware sind die synthetischen Schmucksteine im Hinblick auf die Zierwirkung und den Gesamteindruck charakterbestimmend. Abbildung siehe Anlage. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung i.S.d. AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da alle drei Bestandteile des Verkaufssets getrennt verpackt sind. Die übrigen Bestandteile sind somit einzeln einzureihen. Derartige Erzeugnisse sind als "andere (als in der Unterposition 7116 2011 erfasste) Waren aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (synthetischen)", zur Codenummer 7116 2080 00 0 des Zolltarifs einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 7116: Siehe Anmerkung 2 B) zu Kapitel 71.
Zu Unterposition 7116 20: 1. Gehänge (Plättchen, Kugeln usw.) aus Bergkristall für Beleuchtungskörper. 2. Armband, bestehend aus zwei glatten und einem geflochtenen Lederriemen und einer Doppelschließe aus unedlem Metall. Eines der Bänder weist ein dekoratives Element aus unedlem Metall auf. Auf der Innenseite die Schließe der Ware befindet sich auch ein ca. 1 mm großer synthetischer Edelstein (Zirkonia) (nicht sichtbar, wenn das Armband getragen wird). Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihung von so genannten Haarbändern in die Kombinierte Nomenklatur (vgl. KN-Erläuterungen zu Position 9615, ABl. C 305 – Seite 5 vom 15.9.2017) Im Sinne der Position 9615 umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu Position 9615. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …
1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7116.20.80.00.0?
Die Zolltarifnummer 7116.20.80.00.0 umfasst Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7116.20.80.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 7116.20.80.00.0 beträgt 2,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7116.20.80.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 711620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7116.20.80.00.0?
7116.20.80.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7116.20.80.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
7116.20.80.00.0 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7116 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) > 711620 aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) > 71162080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7116.20.80.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7116.20.80.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI12165/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7116.20.80.00.0?
Warennummer 7116.20.80.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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