Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7118.10.00.00: Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7118.10.00.00 steht für Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7118.10.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7118.10.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  2. 7118III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Münzen
  3. 7118.10Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
  4. 7118.10.00.00Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7118.10.00.00

HS-Code7118.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7118.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7118.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

SKBTI15108/25/9Erteilt von SKGültig bis 2028-03-17

Ploché výrobky kruhového tvaru na výrobu minci s hmotnosťou od 10,40 g - 2,00 g / tolerancia od +/- 0,284 - 0,06 g / s priemerom od 29,00 - 17,00 mm / tolerancia /+/- od 0,08 mm do 0,10 mm /, hrúbka od 2,50 - 1,30 mm / tolerancia +/- od 0,10 mm - 0,15 mm /. Výrobky sú vyrobené z ocele pokovené meďou / Cu /, niklom /Ni / a mosadzou / CuZN /. Jedná sa o nedokončené mince, ktoré idú ďalej do výroby na razbu, kde po narazení jednej aj druhej strany nezmení hmotnosť ani tvar. Tovar nie je zákonným platidlom.

SKBTI359734/24/161Erteilt von SKGültig bis 2027-08-04

Ploché výrobky kruhového tvaru na výrobu mincí.

SKBTI359731/24/160Erteilt von SKGültig bis 2027-08-04

Ploché výrobky kruhového tvaru na výrobu mincí.

ATBTID2018000509-0Erteilt von ATGültig bis 2021-11-08

Münze - bestehend aus Silber (.999); - mit einem Gewicht von 88g und einem Durchmesser von 60mm; - Ausgabeland Cook Islands, - mit einer Prägung versehen: auf der Vorderseite Königin Elizabeth II, auf der Hinterseite ein Kaiserpinguin mit seinem Jungen, - kein unmittelbar gesetzliches Zahlungsmittel auf den Cook Islands. (Abbildung siehe Anlage, Materialangaben laut Antragsteller)

ATBTID2018000510-2Erteilt von ATGültig bis 2021-11-08

Münze - bestehend aus Silber (.999); - mit einem Gewicht von 1oz. und einem Durchmesser von 38,61mm; - Ausgabeland Cook Islands, - mit einer Prägung versehen: auf der Vorderseite Königin Elizabeth II, auf der Hinterseite ein schlafendes Kind, - kein unmittelbar gesetzliches Zahlungsmittel in auf den Cook Islands. (Abbildung siehe Anlage, Angaben laut Antragsteller)

ATBTID2018000511-1Erteilt von ATGültig bis 2021-11-08

Münze - in Form eines sitzenden Buddhas; - bestehend aus Silber (.999); - mit einem Gewicht von 3oz und einer Größe von ca. 43x55mm; - Ausgabeland Mongolei; - mit einer Prägung versehen: auf der Vorderseite das Wappen der Mongolei, auf der Hinterseite ein Buddha-Relief; - kein unmittelbar gesetzliches Zahlungsmittel in der Mongolei. (Abbildung siehe Anlage, Angaben laut Antragsteller)

SK480814/14/370Erteilt von SKGültig bis 2021-03-30

Plochý výrobok kruhového tvaru s hmotnosťou 7,8 g (tolerancia +/- 0,31 g), s priemerom 28 mm (tolerancia +/- 0,13 mm), hrúbka 1,9 mm (tolerancia +/- 0,25 mm). Výrobok je z ocele AISI 430. Ide o nedokončenú mincu, ktorá ide ďalej do výroby na razbu, kde po narazení jednej aj druhej strany nezmení hmotnosť ani tvar.

GB123974657Erteilt von GBGültig bis 2020-07-10

VICTOR HUGO SILVER COINS. EACH COIN WEIGHTS 1/4 TROY OUNCE AND HAS A SILVER PURITY OF 999.9 WITH A MILLED EDGE. THE COINS ARE OF LIMITED PRODUCTION AND ARE TYPICALLY TRADED AT A HIGHER PRICE THAN THE METAL VALUE. THEY ARE PRIMARILY PRODUCED AS A COLLECTORS ITEM

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7118

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) (entfallen) bis Gerichtliche Entscheidung (GE) Gerichtliche Entscheidung (GE) - national Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Oktober 2025 – 1 K 1055/25: Die Silberware des „Harry Potter 3D Golden Snitch, Ausgabejahr 2022“ ist in die Position 7114 mit der Unterposition 7114 11 00 - „Silberschmiedewaren aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert“ einzureihen. Die Silberware „Harry Potter 3D Golden Snitch, Ausgabejahr 2022“ ist ihrer objektiven Beschaffenheit nach keine Münze im zollrechtlichen Sinne. …

Pos. 7118

Zu Unterposition 7118 10: Hierher gehören: 1. Münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel waren, jedoch außer Kurs gesetzt sind. 2. Münzen, die in einem Land geprägt, um in einem anderen Land in Umlauf gebracht zu werden, gelten im Zeitpunkt des Grenzübertritts noch nicht als gesetzliche Zahlungsmittel, die von der zuständigen Stelle ausgegeben wurden.

Pos. 7118

Zu Unterposition 7118 10: 1. Silbermünzen, die im Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel gewesen sind, einschließlich solcher, die (auch in anderen Ländern als dem Ausgabeland) nachgeprägt worden sind, nachdem sie im Ausgabeland außer Kurs gesetzt worden sind.

Kapitel 71

1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7118.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 7118.10.00.00 umfasst Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7118.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 7118.10.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7118.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 711810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7118.10.00.00?

7118.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7118.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

7118.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7118 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Münzen > 711810 Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7118.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7118.10.00.00 erfasst, zum Beispiel SKBTI15108/25/9. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7118.10.00.00?

TARIC-Code 7118.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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