Zolltarifnummer 7304.19.30: Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe), mit einem…
Referenzdaten mit Stand 24. August 2026
Die Zolltarifnummer 7304.19.30 steht für Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe), mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7304.19.30 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7304.19.30
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
- 7304Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl
- 7304.19Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe), andere
- 7304.19.30Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe), mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7304.19.30
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Europäische Union | 0 % | Non preferential tariff quota |
| Ukraine | 0 % | Non preferential tariff quota |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
| Ursprung | Zollsatz | Hersteller | Rechtsgrundlage | Gültig bis |
|---|---|---|---|---|
| ERGA OMNES | 25 % | Alle übrigen Unternehmen | Regulation 0159/19 | 2026-06-30 |
| ERGA OMNES | 50 % | Alle übrigen Unternehmen | REGULATION R1457/26 | - |
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Stahlrohr Bei der Ware handelt es sich um nahtlose, warmgewalzte Stahlrohre aus nicht legiertem Stahl. Die Rohre sind oberflächlich lackiert und weisen kundenspezifische Markierungen auf. Der Durchmesser der Rohre liegt zwischen mehr als 168,3 mm und 406,4 mm. Die Rohre sind nach verschiedenen Normen, z.B. API 5L, ASME SA333-19, ASTM A106-9, als Leitungsrohre (line pipe) gefertigt. Die Ware wird in chemischen und petrochemischen Anlagen verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe) andere, mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm, in die Unterposition 7304 1930 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
Rohr aus Stahl Bei der Ware handelt es sich um ein nahtloses konzentrisches Hohlerzeugnis mit über die gesamte Länge gleichbleibendem, kreisförmigen Querschnitt (Rohr) aus anderem als nicht rostendem Stahl (Material X52N). Das Erzeugnis weist einen Durchmesser von 406,40 mm, eine Wandstärke von 21,44 mm und eine Länge von 8 m bis 10 m auf. Das Rohr wird nach der American Petroleum Institute (API) Norm 5L hergestellt und findet als "line pipe" Verwendung in einer petrochemischen Anlage. Derartige Waren sind als Rohre, nahtlos, aus Stahl, Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe), aus anderem als nicht rostendem Stahl, mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm in die Unterposition 7304 1930 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 7304 11, 7304 19, 7304 22, 7304 23, 7304 24 und 7304 29: Diese Unterpositionen umfassen alle Waren der genannten Art, ohne Rücksicht auf deren technische Spezifikationen oder Normen (z. B. American Petroleum Institute (API) Norm 5L oder 5LU für Leitungsrohre oder 5A, 5AC oder 5AX für Futterrohre, Steigrohre und Bohrgestänge).
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des BFH VII R 9/15 vom 8.11.2016 Vorinstanz: FG Hamburg, 18. Juli 2014, 4 K 183/12: Zolltarif: Einreihung langer "Dehnhülsen" in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz 1. Rohre sind Unterlegscheiben nicht ähnlich, auch wenn sie z.B. im Windanlagenbau als "Dehnhülsen" in einer Schraubverbindung verwendet werden sollen (Rn.1). 2. Der Verwendungszweck einer Ware kann ein objektives Einreihungskriterium sein, sofern er sich aus der Natur des Erzeugnisses ergibt bzw. der Ware innewohnt und wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen auf den Verwendungszweck Bezug genommen wird (Rn.10) (Rn.11). Entscheidungsgründe […] 14. 2. Im Streitfall hat das FG festgestellt, die Waren würden vom Wortlaut der Pos. 7304 KN "Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl" erfasst. …
1. Als „Gusseisen" im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht (RV E7301000). 2. Als „Draht" im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt (RV E7302000).
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7304.19.30?
Die Zolltarifnummer 7304.19.30 umfasst Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe), mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7304.19.30?
Der Drittlandszollsatz für 7304.19.30 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7304.19.30?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 730419. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7304.19.30?
7304.19.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7304.19.30 im Zolltarif eingeordnet?
7304.19.30 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7304 Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl > 730419 Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe), andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7304.19.30?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7304.19.30 erfasst, zum Beispiel DEBTI2257/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Fällt 7304.19.30 unter CBAM?
Ja. 7304.19.30 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.
Gilt für 7304.19.30 ein Antidumpingzoll?
Ja. Auf 7304.19.30 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung ERGA OMNES. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7304.19.30?
KN-Code 7304.19.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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