Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7306.30: Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, andere, geschweißt, mit kreisförmigem…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7306.30 steht für Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7306.30 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7306.30
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  2. 7306Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl
  3. 7306.30Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7306.30

HS-Code7306.306 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Europäischer Wirtschaftsraum0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstIron and steel2023/956

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE14627/12-1Erteilt von DEGültig bis 2019-01-22

Stahlrohr Bei der Ware handelt es sich um ein weißlackiertes Hohlerzeugnis (Rohr) aus nicht legiertem Stahl, längsnahtgeschweißt, nicht verzinkt, mit einem über die gesamte Länge gleichbleibendem, kreisförmigem Querschnitt. Der Durchmesser beträgt 25 mm, die Wanddicke 0,8 mm. Das Rohr wird in einer Längen von 1200 mm mit einer Kunststoffumverpackung geliefert. Es wird als kleiderstange verwendet. Es handelt sich um ein andesres geschweißtes Rohr, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht rostendem Stahl, mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7306

Zu Unterpositionen 7306 30 11 und 7306 30 19 1): Hierher gehören sowohl maßgewalzte als auch kaltgezogene Präzisionsstahlrohre. 1. Geschweißte maßgewalzte Rohre Diese Rohre werden aus aufgerolltem warm- oder kaltgewalztem Vormaterial, das in Längsrichtung kaltverformt wurde, im Allgemeinen durch kontinuierliches Schweißen ohne Schweißmittelzusatz durch Elektrischwiderstands- oder Induktions-Schweißung hergestellt. Ihre Oberfläche ist meist zunderfrei und weist gegebenenfalls fertigungsbedingte Rückstände von Schmiermitteln auf, die vom Kaltverformen, Schweißen und Maßwalzen herrühren. Die äußere Oberfläche weist keinen Schweißgrat auf, da dieser im Zuge des Schweißens entfernt wurde. Häufig ist auch der innere Schweißgrat entfernt. Nach dem Kaltverformen und dem Kaltmaßwalzen werden die Rohre in der Regel ungeglüht gehandelt, es sei denn, dass eine Warmbehandlung vereinbart wurde. …

Pos. 7306

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 707/2013 Kommission vom 23. Juli 2013 ABl. EU Nr. L 200/8) (RV L 707/13) Geschweißte Rohre aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt, mit einer Länge von 3 oder 6 m, einer Wanddicke von 2,6 bis 3,6 mm und einem äußeren Durchmesser von 33,7 bis 114,2 mm, mit Vertiefungen an beiden Enden. Sie sind zur Verwendung als Rohre für Sprinkleranlagen bestimmt. Siehe Abbildung. Unterposition 7306 30 77 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7306, 7306 30 und 7306 30 77. Angesichts der objektiven Merkmale und Eigenschaften erfüllt die Ware die Kriterien der Position 7306. …

Pos. 7306

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-670/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gardinenstangen aus unedlen Metallen von der zolltariflichen Unterposition 8302 41 90 erfasst werden, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt, die nur auf die gewünschte Länge geschnitten wurden, und dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, dies zu prüfen, um die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren anhand der vom Gerichtshof in Beantwortung der ersten Vorlagefrage erteilten Hinweise selb …

Pos. 7306

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (11. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 1. bis 3. Juli 2009): Geschweißte Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus nicht rostendem Stahl der Position 7306, die nach international anerkannten Normen gehandelt werden, die eine Verwendung als Hochdruckleitung von 16 bar oder mehr beschreiben, sind als Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe) in die Unterposition 7306 11 einzureihen. Diese Erzeugnisse entsprechen der Norm EN 10208-2 und den entsprechenden nationalen Normen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7306.30?

Die Zolltarifnummer 7306.30 umfasst Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7306.30?

Der Drittlandszollsatz für 7306.30 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7306.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 730630. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7306.30?

7306.30 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7306.30 im Zolltarif eingeordnet?

7306.30 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7306 Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7306.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7306.30 erfasst, zum Beispiel DE14627/12-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 7306.30 unter CBAM?

Ja. 7306.30 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7306.30?

HS-Unterposition 7306.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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