Zolltarifnummer 7306.30.41: Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, andere, Gewinderohre (glattendig oder…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7306.30.41 steht für Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, andere, Gewinderohre (glattendig oder mit Gewinde), verzinkt. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7306.30.41 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7306.30.41
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
- 7306Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl
- 7306.30andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
- 7306.30.41Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, andere, Gewinderohre (glattendig oder mit Gewinde), verzinkt
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7306.30.41
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
| Ursprung | Zollsatz | Hersteller | Rechtsgrundlage | Gültig bis |
|---|---|---|---|---|
| Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen | 25 % | Alle übrigen Unternehmen | Regulation 0159/19 | 2026-06-30 |
| ERGA OMNES | 50 % | Alle übrigen Unternehmen | REGULATION R1457/26 | - |
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Stahlrohr, geschweißt Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um ein geschweißtes Stahlrohr mit einem Außendurchmesser von 60 , 3 mm. Die Wanddicke beträgt 3 , 6 mm. Die Länge beträgt 6000 mm bis 8550 mm. Die Ware ist den Angaben nach aus nicht legiertem Stahl (S195T oder S235JRH) nach den Normen EN 10255 oder EN 10219 gefertigt. Die Oberfläche ist verzinkt. Die Enden sind in eine Profilform gepresst und an jedem Ende einfach gelocht, um die Rohre ineinanderstecken zu können. Die Rohre werden in Sechskantbunden gehandelt. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl, andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, andere, Gewinderohre (glattendig oder mit Gewinde), verzinkt, in die Unterposition 7306 3041 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
Rohr mit Gewinde Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein zylindrisches Hohlerzeugnis mit einer Länge von 200 mm, einem Außendurchmesser von ca. 60 mm (angegebener Nenndurchmesser DN 50 bzw. 2") und einer Wandstärke von ca. 3,6 mm. Es entspricht hinsichtlich der Abmessungen der ISO-Norm 65 über Gewinderohre. Auf beiden Seiten weist das Rohr Gewinde auf. Das Rohr wird als Rohrnippel verwendet. Nach den Ergebnissen der Untersuchung besteht das Rohr aus einem unlegiertem Stahl und ist oberflächlich verzinkt. Längs des Rohres verläuft eine Schweißnaht. Die Länge des Erzeugnisses überschreitet den Außendurchmesser um mehr als das Doppelte. Eine Einreihung als Rohrverbindungsstück in Position 7307 ist ausgeschlossen. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als anderes geschweißtes Rohr, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht legiertem Stahl, andere, Gewinderohr, verzinkt in die Unterposition 7306 3041 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Gewinderohre aus Stahl Bei der Ware handelt es sich um Hohlerzeugnisse aus nicht legiertem Stahl, oberflächlich verzinkt, mit einem kreisförmigem Querschnitt und innen erkennbarer Längs Schweißnaht. Die Abmessungen für die Anschlussnennweite bzw. den Außendurchmesser und die Länge betragen: 3/4" (ca. 26,4 mm) x 60 mm; 1" (ca. 33,3 mm) x 70 mm; 1 1/4" (ca. 41,9 mm) x 90 mm; 2" (ca. 59,6 mm) x 120 mm und 2" (ca. 59,6 mm) x 150 mm. Die Länge der Erzeugnisse überschreitet die größte Querschnittsabmessung um mehr als zweimal (Rohr). Die Rohre entsprechen der Norm DIN EN 10255 und sind mit einem oder zwei Außengewinden entsprechend u.a. den Normen DIN EN 10226-1 und DIN EN 10241 versehen. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als andere Rohre, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht legiertem Stahl, hier: Gewinderohre, verzinkt, in die Unterposition 7306 3041 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Gewinderohre aus Stahl Bei der Ware handelt es sich um Hohlerzeugnisse aus nicht legiertem Stahl, oberflächlich verzinkt, mit einem kreisförmigem Querschnitt und innen erkennbarer Längs Schweißnaht. Die Abmessungen für die Anschlussnennweite bzw. den Außendurchmesser und die Länge betragen: 3/4" (ca. 26,4 mm) x 60 mm; 1" (ca. 33,3 mm) x 70 mm; 1 1/4" (ca. 41,9 mm) x 90 mm; 2" (ca. 59,6 mm) x 120 mm und 2" (ca. 59,6 mm) x 150 mm. Die Länge der Erzeugnisse überschreitet die größte Querschnittsabmessung um mehr als zweimal (Rohr). Die Rohre entsprechen der Norm DIN EN 10255 und sind mit einem oder zwei Außengewinden entsprechend u.a. den Normen DIN EN 10226-1 und DIN EN 10241 versehen. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als andere Rohre, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht legiertem Stahl, hier: Gewinderohre, verzinkt, in die Unterposition 7306 3041 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Gewinderohre Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um längsnahtgeschweißte Rundrohre aus nicht legiertem Stahl (Werkstoff S235JRH) mit verzinkter Oberfläche. Sie liegen im Abmessungsbereich mit Außendurchmesser von 26,9 bis 168,3 mm und Wandstärken von 2 bis 5 mm vor. Die Rohre entsprechen unter anderem der Norm EN 10255 über sogenannte Gewinderrohre und der Norm DIN 2470-1 über Gasleitungen aus Stahlrohren mit zulässigen Betriebsdrücken bis 16 bar. Zolltariflich handelt es sich um ein geschweißtes Rohr aus nichtlegiertem Stahl, mit kreisförmigem Querschnitt, hier verzinktes Gewinderohr.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 7306 30 41 und 7306 30 49: Diese Rohre werden durch Press- oder Schmelzschweißen nach Warmverformung hergestellt. Wegen der übrigen Merkmale und der Verwendung siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 7304 39 52 und 7304 39 58.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 707/2013 Kommission vom 23. Juli 2013 ABl. EU Nr. L 200/8) (RV L 707/13) Geschweißte Rohre aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt, mit einer Länge von 3 oder 6 m, einer Wanddicke von 2,6 bis 3,6 mm und einem äußeren Durchmesser von 33,7 bis 114,2 mm, mit Vertiefungen an beiden Enden. Sie sind zur Verwendung als Rohre für Sprinkleranlagen bestimmt. Siehe Abbildung. Unterposition 7306 30 77 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7306, 7306 30 und 7306 30 77. Angesichts der objektiven Merkmale und Eigenschaften erfüllt die Ware die Kriterien der Position 7306. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-670/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gardinenstangen aus unedlen Metallen von der zolltariflichen Unterposition 8302 41 90 erfasst werden, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt, die nur auf die gewünschte Länge geschnitten wurden, und dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, dies zu prüfen, um die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren anhand der vom Gerichtshof in Beantwortung der ersten Vorlagefrage erteilten Hinweise selb …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (11. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 1. bis 3. Juli 2009): Geschweißte Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus nicht rostendem Stahl der Position 7306, die nach international anerkannten Normen gehandelt werden, die eine Verwendung als Hochdruckleitung von 16 bar oder mehr beschreiben, sind als Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe) in die Unterposition 7306 11 einzureihen. Diese Erzeugnisse entsprechen der Norm EN 10208-2 und den entsprechenden nationalen Normen. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7306.30.41?
Die Zolltarifnummer 7306.30.41 umfasst Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, andere, Gewinderohre (glattendig oder mit Gewinde), verzinkt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7306.30.41?
Der Drittlandszollsatz für 7306.30.41 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7306.30.41?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 730630. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7306.30.41?
7306.30.41 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7306.30.41 im Zolltarif eingeordnet?
7306.30.41 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7306 Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl > 730630 andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7306.30.41?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7306.30.41 erfasst, zum Beispiel DEBTI44872/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Fällt 7306.30.41 unter CBAM?
Ja. 7306.30.41 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.
Gilt für 7306.30.41 ein Antidumpingzoll?
Ja. Auf 7306.30.41 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen, ERGA OMNES. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7306.30.41?
KN-Code 7306.30.41 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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