Zolltarifnummer 7314: Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7314 steht für Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht; Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder Stahl. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7314 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7314
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
- 7314Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht; Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder Stahl
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 7314 12, 7314 14 und 7314 19 Als „Gewebe“ gelten nur Drahterzeugnisse, die nach Art der textilen Gewebe aus zwei sich rechtwinklig kreuzenden Fadensystemen bestehen. Drahtgewebe weisen in der Regel eine Leinwandbindung auf. Sie können aber auch in Köperbindung oder einer anderen Bindung hergestellt sein. Der Schuss, welcher durch die Kette hin und her geht, besteht aus einem fortlaufenden Draht. Drahtgewebe werden auf durchlaufend arbeitenden Webmaschinen hergestellt. Die Kreuzungsstellen können verstärkt sein (z. B. durch Binden mit einem zusätzlichen Draht). Die Drähte dieser Gewebe können einen relativ großen Zwischenraum bilden, was einen gitterartigen Effekt mit quadratischen Öffnungen ergibt. …
Zu Unterposition 7314 41: 1. Drahtgeflecht aus starren verzinkten Stahldrähten mit einem Durchmesser von ca. 4 mm. Bei der Verzinkung werden die Drähte mit einer Legierung aus 95 % Zink und 5 % Aluminium feuerverzinkt. Die Drähte sind in einem Zick-Zack-Muster miteinander verwoben und bilden rautenförmige Öffnungen von etwa 102 mm x 177 mm. Die Drahtenden sind fest verflochten, um den Zusammenhalt der Maschenstruktur zu sichern. Das Drahtgeflecht hat eine Mindestzugfestigkeit von 1.770 N/mm². Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 (Anmerkungen 5 a) und 6 zu Abschnitt XV). Zu Unterposition 7314 49: 1. …
1. Als „Gusseisen" im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht (RV E7301000). 2. Als „Draht" im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt (RV E7302000).
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 7314.12endlose Gewebe für Maschinen, aus nicht rostendem Stahl
- 7314.14andere, aus nicht rostendem Stahl
- 7314.19andere
- 7314.20Gitter und Geflechte, an den Kreuzungsstellen verschweißt, mit einer Maschengröße von 100 cm² oder mehr, aus Draht mit einer größten Querschnittsabmessung von 3 mm oder mehr
- 7314.31verzinkt
- 7314.39andere
- 7314.41verzinkt
- 7314.42mit Kunststoff überzogen
- 7314.49andere
- 7314.50Streckbleche und -bänder
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7314?
Die Zolltarifnummer 7314 umfasst Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht; Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder Stahl. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7314?
Der Drittlandszollsatz für 7314 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7314?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 7314. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7314?
7314 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7314 im Zolltarif eingeordnet?
7314 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7314?
Zu 7314 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7314?
Position 7314 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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