Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7314.12: Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), endlose Gewebe für Maschinen, aus nicht…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7314.12 steht für Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), endlose Gewebe für Maschinen, aus nicht rostendem Stahl. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7314.12 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7314.12
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  2. 7314Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht; Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder Stahl
  3. 7314.12Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), endlose Gewebe für Maschinen, aus nicht rostendem Stahl

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7314.12

HS-Code7314.126 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Europäischer Wirtschaftsraum0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7314

Zu Unterpositionen 7314 12, 7314 14 und 7314 19 Als „Gewebe“ gelten nur Drahterzeugnisse, die nach Art der textilen Gewebe aus zwei sich rechtwinklig kreuzenden Fadensystemen bestehen. Drahtgewebe weisen in der Regel eine Leinwandbindung auf. Sie können aber auch in Köperbindung oder einer anderen Bindung hergestellt sein. Der Schuss, welcher durch die Kette hin und her geht, besteht aus einem fortlaufenden Draht. Drahtgewebe werden auf durchlaufend arbeitenden Webmaschinen hergestellt. Die Kreuzungsstellen können verstärkt sein (z. B. durch Binden mit einem zusätzlichen Draht). Die Drähte dieser Gewebe können einen relativ großen Zwischenraum bilden, was einen gitterartigen Effekt mit quadratischen Öffnungen ergibt. …

Kapitel 73

1. Als „Gusseisen" im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht (RV E7301000). 2. Als „Draht" im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt (RV E7302000).

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

12. Position 7314 AV 16.06.2026

12. Position 7314 AV 16.06.2026

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7314.12?

Die Zolltarifnummer 7314.12 umfasst Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), endlose Gewebe für Maschinen, aus nicht rostendem Stahl. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7314.12?

Der Drittlandszollsatz für 7314.12 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7314.12?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 731412. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7314.12?

7314.12 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7314.12 im Zolltarif eingeordnet?

7314.12 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7314 Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht; Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder Stahl. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7314.12?

Zu 7314.12 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7314.12?

HS-Unterposition 7314.12 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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