Zolltarifnummer 7314.49.00.00.0: Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), andere Gitter und Geflechte, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7314.49.00.00.0 steht für Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), andere Gitter und Geflechte, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7314.49.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7314.49.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7314.49.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um aus Stahldraht gefertigte, schlauchförmige Geflechte. Der Drahtdurchmesser beträgt 0,051 mm, der Durchmesser des schlauchförmigen Gebildes ca. 1,93 mm oder 2,54 mm. Das Erzeugnis ist Bestandteil eines Elektroden-Einführkatheders (nicht Gegenstand dieser vZTA) und soll dessen Knickfestigkeit erhöhen. - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den Unterpositionen 7314 20 bis 7314 42 genannte Geflechte, aus Stahldraht" zur Codenummer 7314 49 00 00 0 des Zolltarifs.
Geflecht aus Stahldraht Bei der Ware handelt sich um aus Stahldraht gefertigte, schlauchförmige Geflechte. Der Drahtdurchmesser beträgt 0,051 mm, der Durchmesser des schlauchförmigen Gebildes ca. 2,54 mm. Das Erzeugnis ist Bestandteil eines Elektroden-Einführkatheters und soll dessen Knickfestigkeit erhöhen. Die Ware ist als anderes Geflecht aus Stahldraht in die Unterposition 7314 4900 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 7314 49: 1. Transportbänder beliebiger Länge, in verschiedenen Breiten (15 cm oder mehr), bestehend aus einer Reihe leicht abgeplatteter Drahtspiralen aus Qualitätskohlenstoffstahl; die Spiralen sind untereinander durch einen gewellten Draht gleicher Qualität verbunden, der jeweils zwischen zwei Spiralen eingeführt ist und dessen Enden mit den Enden einer der Spiralen verschweißt sind, so dass sich jede Spirale um den Draht bewegen kann.
1. Als „Gusseisen" im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht (RV E7301000). 2. Als „Draht" im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt (RV E7302000).
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
12. Position 7314 AV 16.06.2026
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7314.49.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 7314.49.00.00.0 umfasst Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), andere Gitter und Geflechte, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7314.49.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 7314.49.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7314.49.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 731449. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7314.49.00.00.0?
7314.49.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7314.49.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
7314.49.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7314 Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht; Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder Stahl > 731449 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7314.49.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7314.49.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI37109/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7314.49.00.00.0?
Warennummer 7314.49.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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