Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7318.14.10: Waren mit Gewinde, aus nicht rostendem Stahl

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7318.14.10 steht für Waren mit Gewinde, aus nicht rostendem Stahl. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7318.14.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7318.14.10
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  2. 7318Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
  3. 7318.14Waren mit Gewinde, gewindeformende Schrauben
  4. 7318.14.10Waren mit Gewinde, aus nicht rostendem Stahl

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7318.14.10

HS-Code7318.146 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7318.14.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Europäischer Wirtschaftsraum0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstIron and steel2023/956

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

NLBTI2026-0149Erteilt von NLGültig bis 2029-06-26

Een zogenoemde paneelschroef (kraagschroef) met -volgens opgave- onder andere de volgende technische kenmerken en eigenschappen: - te gebruiken bij het bevestigen van hout; - vervaardigd van onedel metaal (roestvrijstaal); - een zeskantkop, zonder groef; - een diameter van 7 mm; - een kraagdiameter van 12 mm; - een schroeflengte variërend van 75 tot 200 mm; - voorzien van een boorpunt.

DEBTI9345/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-30

Es handelt sich um Schrauben aus nicht rostendem Stahl, mit Kopf mit Außensechskant und mit Bund sowie mit einem bis zum Kopf reichenden, selbstformenden Gewinde. Das Gewindeende ist zu einer Bohrspitze ausgearbeitet. Die Erzeugnisse sind mit einer unverlierbaren, beweglichen Unterlegscheibe aus nicht rostendem Stahl, mit Unterseite aus synthetischem Kautschuk ausgestattet. Das Gewinde weist Schneidnuten auf. Die Schrauben liegen in unterschiedlichen Längen vor. Gewindedurchmesser: etwa 5,5 mm. - Antragstellerangaben - Die Schrauben bestimmen aufgrund des Umfangs den Charakter der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Waren. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere gewindeformende Schrauben aus nicht rostendem Stahl" zur Unterposition 7318 1410 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI43653/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-01-19

Es handelt sich um aus nicht rostendem Stahl gefertigte Schrauben, mit einem Kopf mit Bund, Außensechskant und Innensechsrund (sog. Torx, geschützte Marke) sowie einem nicht bis zum Kopf reichenden, leicht abgestuften, selbstformenden Gewinde. Das Gewindeende ist zu einer Spitze ausgearbeitet. Die Schrauben sind jeweils in einen Dübel aus Kunststoff eingesetzt und in einem Kunststoffbeutel verpackt. Gesamtlänge der Schraube: ca. 94 mm Stiftdicke: ca. 7 mm Länge des Dübels: ca. 80 mm - Antragstellerangaben - Die Schrauben aus Stahl bestimmen insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Waren. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere gewindeformende Schrauben aus nicht rostendem Stahl" zur Unterposition 7318 1410 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI47687/22-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-08

Es handelt sich um aus nicht rostendem Stahl gefertigte Schrauben mit leicht gewölbtem Senkkopf mit Kreuzschlitz und mit einem nicht bis zum Kopf reichenden, selbstformenden Gewinde. Das Gewindeende ist zu einer Spitze ausgearbeitet. Jeweils zehn Schrauben sind mit zehn passenden Dübeln aus Kunststoff, 10 Klebepads aus Hochleistungsdichtband und drei Reinigungstüchern in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Warenzusammenstellungen dienen zur feuchtigkeitsresistenten und wasserdichten Befestigung von Gegenständen beispielsweise in Bädern und Küchen. - Antragstellerangaben - Gesamtlänge der Schrauben: etwa 51 mm. Die Schrauben stellen sich insbesondere aufgrund ihres Wertes und ihrer Bedeutung für die Verwendung als die Waren dar, die den Charakter der Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf bestimmen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere gewindeformende Schrauben aus nicht rostendem Stahl" zur Unterposition 7318 1410 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI12059/22-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-08

Es handelt sich um Schrauben aus nicht rostendem Stahl, mit Senkkopf mit Kreuzschlitz und mit einem nahezu bis zum Kopf reichenden, selbstformenden Gewinde. Das Gewindeende ist zu einer Spitze ausgearbeitet. Gewindedurchmesser: etwa 5 mm; Gesamtlänge: etwa 60 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere gewindeformende Schrauben aus nicht rostendem Stahl" zur Unterposition 7318 1410 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI48650/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-29

Es handelt sich um Schrauben aus nicht rostendem Stahl (V2A) mit Senkkopf mit Innensechsrund und mit einem nahezu bis zum Kopf reichenden, mehrgängigen Gewinde (sog. HiLo-Gewinde) mit zwei unterschiedlichen Gewindehöhen, das sich beim Eindrehen das Gegengewinde selbst formt. Das Gewindeende ist zu einer Bohrspitze ausgearbeitet. Der Kopf weist an der Unterseite Fräsrippen auf. Die Schrauben sind zu jeweils 250 Stück gemeinsam mit einem passenden Schraubbit in einem beschrifteten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Länge: etwa 40 mm; Gewindedurchmesser: etwa 4,0 mm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "gewindeformende Schrauben aus nicht rostendem Stahl" zur Unterposition 7318 1410 der Kombinierten Nomenklatur.

CZBTI42/042502/2021-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2024-05-17

Dle poskytnutých údajů se jedná o výrobek se závitem - závitořezný (samořezný) šroub do hliníku, z nerezavějící pozinkované oceli. Výrobek slouží k montáži jednotlivých částí elektronické řídící jednotky.

DEBTI41179/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-12-30

Es handelt sich um Schrauben aus nicht rostendem Stahl, mit Linsensenkkopf mit Kreuzschlitz und einem nicht bis zum Kopf reichenden Gewinde, das sich beim Eindrehen das Gegengewinde selbst formt. Das Gewindeende ist zu einer Spitze ausgearbeitet. Unterhalb des Kopfes sind die Schrauben mit einer unverlierbaren, beweglichen Unterlegscheibe aus nicht rostendem Stahl mit unterseitig fest montierter Dichtung aus Kunststoff ausgestattet. Die Schrauben haben einen Durchmesser von 4,5 mm und eine Länge von 20 bis zu 120 mm. Die Unterlegscheiben haben einen Durchmesser von 15, 20 oder 25 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere gewindeformende Schrauben aus nicht rostendem Stahl" zur Unterposition 7318 14 10 der Kombinierten Nomenklatur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7318

Zu Unterposition 7318 14: Zu dieser Unterposition gehören Parkerschrauben (Blechschrauben), wie sie in den Erläuterungen zu Pos. 7318, A), achter Absatz, beschrieben sind.

Pos. 7318

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 602/2011 der Kommission vom 20. Juni 2011 (ABl. EU Nr. L 163/8) (RV L 602/11): Eine Ware, bestehend aus einer Schraube mit einer Unterlegscheibe, einer Spreizankerhülse und einer Mutter, alle Teile aus rostfreiem Stahl. Die Schraube hat einen sechseckigen Kopf, ist 55 mm lang, hat ein Gewinde über die gesamte Länge und verfügt über eine Zugfestigkeit von 490 MPa. Die Ankerhülse ist 42 mm lang und hat ohne Spreizung einen äußeren Durchmesser von 10 mm. Sie verfügt nicht über ein Gewinde. Die Ware wird zum Befestigen von Gegenständen auf hartem Untergrund, wie z. B. einer Betonmauer, verwendet, indem zuerst die Ankerhülse mit der Mutter in ein Bohrloch eingeführt und anschließend die Schraube eingefügt und festgeschraubt wird. …

Pos. 7318

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 26. April 2017 in der RS. C-51/16 Tatbestand: Der Ausgangsrechtsstreit betrifft die Rücknahme dreier verbindlicher Zolltarifauskünfte, die die Zollbehörden Stryker für drei Modelle von Implantatschrauben erteilt hatten. Diese sind dazu bestimmt, zur Behandlung von Knochenbrüchen oder zum Einsetzen von Prothesen in den menschlichen Körper eingebracht zu werden. Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass diese Schrauben die folgenden gemeinsamen Merkmale aufweisen: - einen Durchmesser von 6,5 mm, 6,5 mm bzw. 4 mm, - eine Länge von 25 mm, 50 mm bzw. 16 mm, - ein speziell entwickeltes Gewinde, - ein für einen Inbusschlüssel vorgesehenes Kopfende, - einzeln mit Gebrauchsanweisung in einer kleinen Schachtel verpackt, - sterilisiert oder nicht sterilisiert. …

Pos. 7318

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Interferenz – Schrauben zur Verblockung von Transplantaten im Bereich der Orthopädie/Unfallchirurgie siehe Gerichtliche Entscheidungen (GE) zu Abschnitt XV. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2007 - 4 K 1512/06 Z - zur Einreihung von Gewindestücken in die Kombinierte Nomenklatur. Entscheidungsgründe (Auszug): Von der Unterpos. 7318 15 30 1) werden andere Schrauben und Bolzen ohne Kopf aus nicht rostendem Stahl erfasst. Wenn auch der Klägerin einzuräumen sein mag, dass die Unterpos. 7318 15 30 1) nicht ausdrücklich Gewindestücke nennt, so ist sie gleichwohl im Vergleich zu der Unterpos. 7318 19 00, die nur andere, und damit nach dem Wortlaut der Pos. 7318 den Schrauben und Bolzen ähnliche Waren aus Eisen oder Stahl erfasst, genauer. ….. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7318.14.10?

Die Zolltarifnummer 7318.14.10 umfasst Waren mit Gewinde, aus nicht rostendem Stahl. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7318.14.10?

Der Drittlandszollsatz für 7318.14.10 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7318.14.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 731814. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7318.14.10?

7318.14.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7318.14.10 im Zolltarif eingeordnet?

7318.14.10 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl > 731814 Waren mit Gewinde, gewindeformende Schrauben. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7318.14.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7318.14.10 erfasst, zum Beispiel NLBTI2026-0149. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 7318.14.10 unter CBAM?

Ja. 7318.14.10 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7318.14.10?

KN-Code 7318.14.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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