Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7318.16.39: Waren mit Gewinde, aus nicht rostendem Stahl, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7318.16.39 steht für Waren mit Gewinde, aus nicht rostendem Stahl, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7318.16.39 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7318.16.39
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  2. 7318Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
  3. 7318.16Waren mit Gewinde, Muttern
  4. 7318.16.39Waren mit Gewinde, aus nicht rostendem Stahl, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7318.16.39

HS-Code7318.166 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7318.16.398 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Europäischer Wirtschaftsraum0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstIron and steel2023/956

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-06944Erteilt von FRGültig bis 2029-08-06

Écrous hexagonaux (avec ou sans frein) en acier inoxydable A4. Ils sont utilisés lors du montage de structures pour chauffe-eau solaire.

DEBTI16165/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-04

Es handelt sich um aus nicht rostendem Stahl gefertigte Hohlerzeugnisse, die zu einem Ende hin mit einem Innengewinde (M34) versehen und an der Außenseite zu einem Außensechskant (SW41) ausgearbeitet sind. Zu dem anderen Ende hin sind die Waren sowohl im Inneren als auch auf der Außenseite zunächst mehrfach abgestuft und laufend dann hohlzylindrisch aus. Die Erzeugnisse dienen in einem Lagergehäuse der Sicherung einer Welle (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA). - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als „andere Muttern aus nicht rostendem Stahl, mit Gewinde" zur Unterposition 7318 1639 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI17401/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-01

Es handelt sich um massive Erzeugnisse aus Stahl, in zwei unterschiedlichen Ausführungen, mit einer Länge von 23 oder 25 mm, die zu einer Seite hin entweder kreiszylindrisch (Durchmesser: 10 mm) oder quaderförmig (Breite x Höhe: 15 mm x 10 mm) ausgearbeitet und an der Stirnseite mit einem Innengewinde (M 6) versehen sind und die zur anderen Seite hin eine Querlochung (Durchmesser etwa 6 , 1 mm) aufweisen. Das kreiszylindrisch ausgearbeitete Erzeugnis weist an der Seite mit der Querlochung eine Abflachung auf. Die Erzeugnisse werden als Verbindungselemente für unterschiedliche Einsatzbereiche verwendet (unter anderem für Gasfedern). - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus nicht rostendem Stahl, mit Gewinde" zur Unterposition 7318 16 39 der Kombinierten Nomenklatur.

ESBTIESBTI2025SOL1693Erteilt von ESGültig bis 2029-03-01

Pieza tubular similar a una tuerca fabricada en acero inoxidable AISI 304, A2, de sección transversal hexagonal y roscada en su cara interior. La métrica de sus roscas puede ser desde M6 hasta M10 y sus longitudes están comprendidas entre los 25 mm y los 30 mm. Se venden cajas de 100 unidades. Según declaración del solicitante se trata de un accesorio de fijación que tiene por objeto la unión de dos piezas macho, roscadas con la misma métrica, con el objetivo de unirlas, prolongarlas, separarlas etc.

DEBTI27640/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-25

Es handelt sich um hauptsächlich aus nicht rostendem Stahl gefertigte, sog. Dreisterngriffe, die zu einem Ende hin massiv gearbeitet sind und einen annähernd dreieckigen Umriss (sog. Dreistern) aufweisen. Zum anderen Ende hin sind die Waren zu einem hohlzylindrischen Schaft ausgearbeitet, mit einem metrischen Innengewinde versehen und am äußeren Ende (sog. Anschraubfläche) mit einem abgeflachten Ring aus Kunststoff oder Kautschuk ausgestattet. Die verschieden großen Erzeugnisse sind konzipiert, um (insbesondere mit entsprechenden Gegenstücken mit Außengewinde, ggf. ebenfalls mit "Kopf" in Sternform) zum Spannen, Klemmen und Verbinden verwendet zu werden. Höhe: 26 bzw. 30 mm. - Antragstellerangaben - Stahl bestimmt insbesondere aufgrund seines Umfangs und seiner Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren. Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus nicht rostendem Stahl" zur Unterposition 7318 1639 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI33589/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-21

Es handelt sich um kreiszylindrische Muttern aus nicht rostendem Stahl mit einem Innengewinde (Lochweite: etwa 204 mm), deren innerer Rand an einem Ende zu drei sogenannten Flügeln ausgearbeitet ist. Seitlich sind die Erzeugnisse mit einem leicht abgewinkelten Hebel ausgestattet. Die Waren werden zur Befestigung eines Füllrohrhalters an einer Lebensmittelmaschine verwendet. Der Hebel dient zum werkzeuglosen Festdrehen und Lösen der Mutter. Gesamthöhe: 46,5 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus nicht rostendem Stahl, mit Gewinde" zur Unterposition 7318 1639 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI11959/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-30

Es handelt sich um massive, quaderförmige bzw. annähernd quaderförmige Erzeugnisse in zwei verschiedenen Ausführungen, jeweils aus nicht rostendem Stahl gefertigt und mittig mit einer durchgehenden Lochung mit metrischem Innengewinde (M16 bzw. M20) versehen. Die annähernd quaderförmigen Erzeugnisse weisen abgeschrägte Seiten und eine entlang der Schmalränder leicht gestufte Oberseite auf. Die Waren werden mit Schrauben, Bolzen oder anderen Gegenstücken mit Außengewinde zur wieder lösbaren Verbindung bei Sicherungspunkten in betonierten Stahlstrukturen verwendet. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus nicht rostendem Stahl" zur Unterposition 7318 1639 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI54441/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-29

Es handelt sich um leicht konische Hohlerzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, die über etwa ein Drittel ihrer Höhe mit einem metrischem Innengewinde (M24) versehen sind und deren Innendurchmesser sich zu einem Ende hin durch eine umlaufende Einkerbung auf etwa 22 mm verringert. Die Waren werden bei Türdrückern als Verbindungselement und sogenannter Abschluss verwendet. Außendurchmesser: 29,5 mm; Höhe: 14,5 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus nicht rostendem Stahl" zur Unterposition 7318 1639 der Kombinierten Nomenklatur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7318

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 602/2011 der Kommission vom 20. Juni 2011 (ABl. EU Nr. L 163/8) (RV L 602/11): Eine Ware, bestehend aus einer Schraube mit einer Unterlegscheibe, einer Spreizankerhülse und einer Mutter, alle Teile aus rostfreiem Stahl. Die Schraube hat einen sechseckigen Kopf, ist 55 mm lang, hat ein Gewinde über die gesamte Länge und verfügt über eine Zugfestigkeit von 490 MPa. Die Ankerhülse ist 42 mm lang und hat ohne Spreizung einen äußeren Durchmesser von 10 mm. Sie verfügt nicht über ein Gewinde. Die Ware wird zum Befestigen von Gegenständen auf hartem Untergrund, wie z. B. einer Betonmauer, verwendet, indem zuerst die Ankerhülse mit der Mutter in ein Bohrloch eingeführt und anschließend die Schraube eingefügt und festgeschraubt wird. …

Pos. 7318

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 26. April 2017 in der RS. C-51/16 Tatbestand: Der Ausgangsrechtsstreit betrifft die Rücknahme dreier verbindlicher Zolltarifauskünfte, die die Zollbehörden Stryker für drei Modelle von Implantatschrauben erteilt hatten. Diese sind dazu bestimmt, zur Behandlung von Knochenbrüchen oder zum Einsetzen von Prothesen in den menschlichen Körper eingebracht zu werden. Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass diese Schrauben die folgenden gemeinsamen Merkmale aufweisen: - einen Durchmesser von 6,5 mm, 6,5 mm bzw. 4 mm, - eine Länge von 25 mm, 50 mm bzw. 16 mm, - ein speziell entwickeltes Gewinde, - ein für einen Inbusschlüssel vorgesehenes Kopfende, - einzeln mit Gebrauchsanweisung in einer kleinen Schachtel verpackt, - sterilisiert oder nicht sterilisiert. …

Pos. 7318

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Interferenz – Schrauben zur Verblockung von Transplantaten im Bereich der Orthopädie/Unfallchirurgie siehe Gerichtliche Entscheidungen (GE) zu Abschnitt XV. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2007 - 4 K 1512/06 Z - zur Einreihung von Gewindestücken in die Kombinierte Nomenklatur. Entscheidungsgründe (Auszug): Von der Unterpos. 7318 15 30 1) werden andere Schrauben und Bolzen ohne Kopf aus nicht rostendem Stahl erfasst. Wenn auch der Klägerin einzuräumen sein mag, dass die Unterpos. 7318 15 30 1) nicht ausdrücklich Gewindestücke nennt, so ist sie gleichwohl im Vergleich zu der Unterpos. 7318 19 00, die nur andere, und damit nach dem Wortlaut der Pos. 7318 den Schrauben und Bolzen ähnliche Waren aus Eisen oder Stahl erfasst, genauer. ….. …

Pos. 7318

Zu Unterposition 7318 24 00 gehören auch sog. Ringsicherungen (Circlips) aus Stahl, die aufgrund ihrer Form erkennbar dazu bestimmt sind, in die Rillen einer Welle rund um den Schaft oder innerhalb einer zylindrischen Öffnung eingesetzt zu werden, um das Axialspiel eines Teiles zu verhindern (s. a. Erläuterungen zum HS zu Pos. 7318, Buchst. D). Sie haben z. B. folgende Form: Protokollvermerk des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes (164. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 22. bis 25. Februar 2016): Warenbeschreibung: Stellschraube (Spindel) aus Stahl mit Gewinde, einer gummibeschichteten Stahlscheibe (Kopf) an einem Ende und einer speziellen Mutter. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7318.16.39?

Die Zolltarifnummer 7318.16.39 umfasst Waren mit Gewinde, aus nicht rostendem Stahl, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7318.16.39?

Der Drittlandszollsatz für 7318.16.39 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7318.16.39?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 731816. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7318.16.39?

7318.16.39 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7318.16.39 im Zolltarif eingeordnet?

7318.16.39 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl > 731816 Waren mit Gewinde, Muttern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7318.16.39?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7318.16.39 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-06944. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 7318.16.39 unter CBAM?

Ja. 7318.16.39 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7318.16.39?

KN-Code 7318.16.39 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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