Zolltarifnummer 7318.16.99.90.0: Waren mit Gewinde, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7318.16.99.90.0 steht für Waren mit Gewinde, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7318.16.99.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7318.16.99.90.0
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
- 7318Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
- 7318.16Waren mit Gewinde, Muttern
- 7318.16.99andere, andere, mit einer Lochweite von, mehr als 12 mm
- 7318.16.99.90andere
- 7318.16.99.90.0Waren mit Gewinde, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7318.16.99.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte sogenannte Grundplatten, bestehend aus einem hohlzylindrischen Ansatz, der über die gesamte Länge mit einem zölligen Innengewinde (3/4") versehen ist und an dessen Unterseite eine annähernd rechteckige Platte mit abgerundeten Ecken und zwei Langlochungen angeschweißt ist. Die Erzeugnisse werden beispielsweise an Wänden oder Decken befestigt und dienen dort der Aufnahme von Rohrschellen. Länge: etwa 120 mm; Breite: etwa 40 mm; Höhe: etwa 21 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit einer Lochweite von mehr als 12 mm" zur Codenummer 7318 1699 90 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte Überwurfmuttern mit einem über die gesamte Innenhöhe reichenden Innengewinde und mit Außensechskant. Die Außenseite ist zusätzlich mit sechs symmetrisch angeordneten, vertikalen Kerben (als Kraftangriff für Hakenschlüssel, nicht Gegenstand dieser vZTA) versehen. Die verschieden großen Muttern weisen eine Lochweite von mehr als 12 mm auf und dienen gemeinsam mit einem sog. Gewindeanschlussstück und einem Balgadapter (beides nicht Gegenstand dieser vZTA) zur Verbindung eines Gummikompensators mit einer starren Rohrleitung. - Antragstellerangaben - Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit Gewinde, mit einer Lochweite von mehr als 12 mm" zur Codenummer 7318 1699 90 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um aus phosphatiertem Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte Muttern, die über die gesamte Länge mit einem metrischen Innengewinde (M75) versehen und auf der Außenseite mit einem umlaufenden Bund ausgestattet sind. Der Bund weist insgesamt sechs halbkreisförmige Einkerbungen auf. Außendurchmesser: etwa 120 mm. - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit Gewinde, mit einer Lochweite von mehr als 12 mm" zur Codenummer 7318 1699 90 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte, zylindrische Erzeugnisse mit metrischem Innengewinde (M30), die auf einer Seite zu einem sternförmigen Griffkörper ausgearbeitet sind. Die Erzeugnisse sind einseitig mit einem Ring aus Kunststoff oder Kautschuk versehen. Sie werden auf Hantelstangen aufgeschraubt und dienen der Befestigung der Gewichte. Abmessungen: Höhe: etwa 19 mm; Innendurchmesser: etwa 30 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Erzeugnisse wird aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch den Stahl bestimmt. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit Gewinde, mit einer Lochweite von mehr als 12 mm" zur Codenummer 7318 1699 90 0 des Zolltarifs. Nicht Position 9506, da es sich gemäß Anmerkung 2 Abs. 1 a) ABS XV um Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit handelt, die gemäß Anmerkung 1 k) Kapitel 95 aus Kapitel 95 ausgewiesen sind.
Es handelt sich um aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte sogenannte Grundplatten, bestehend aus einem holzylindrischen Ansatz, der über die gesamte Länge mit einem zölligen Innengewinde (3/4") versehen ist und an dessen Unterseite eine annähernd rechteckige Platte mit abgerundeten Ecken und zwei Langlochungen angeschweißt ist. Die Erzeugnisse werden beispielsweise an Wänden oder Decken befestigt und dienen dort der Aufnahme von Rohrschellen. Länge: etwa 120 mm; Breite: etwa 40 mm; Höhe: etwa 21 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit einer Lochweite von mehr als 12 mm" zur Codenummer 7318 1699 90 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um kreizylindrische Muttern mit metrischem Innengewinde (M16) aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), die an einem Ende mit einer quadratischen Platte (Abmessungen: 33 mm x 33 mm bzw. 50 mm x 50 mm), die als Verdrehsicherung dient, ausgestattet sind. Die größere Ausführung der Platte ist an einer Ecke abgeschrägt. Die Erzeugnisse werden gemeinsam mit einer Schraube (nicht Gegenstand der vZTA) in zollverschlussfähigen Nutzfahrzeugen verbaut. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit Gewinde, mit einer Lochweite von mehr als 12 mm" zur Codenummer 7318 1699 90 0.
Es handelt sich um aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte Überwurfmuttern mit einem über die gesamte Innenhöhe reichenden Innengewinde und mit Außensechskant. Die Außenseite ist zusätzlich mit sechs symmetrisch angeordneten, vertikalen Kerben (als Kraftangriff für Hakenschlüssel, nicht Gegenstand dieser vZTA) versehen. Die verschieden großen Muttern weisen eine Lochweite von mehr als 12 mm auf und dienen gemeinsam mit einem sog. Gewindeanschlussstück und einem Balgadapter (beides nicht Gegenstand dieser vZTA) zur Verbindung eines Gummikompensators mit einer starren Rohrleitung. - Antragstellerangaben - Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit Gewinde, mit einer Lochweite von mehr als 12 mm" zur Codenummer 7318 1699 90 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um ringförmige Muttern aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) mit einem Außendurchmesser von 63 mm bzw. 65 mm und mit einem metrischen Innengewinde (M45 bzw. M50). Die 12 mm hohen Erzeugnisse weisen an zwei sich gegenüberliegenden Seiten am Rand eine rechteckige Vertiefung und an einer Seite eine Lochung auf. Die Waren dienen in Dampfturbinen der Befestigung eines Ventilsitzes im Ventilgehäuse und werden mit einem Stift (nicht Gegenstand der vZTA), der durch die seitliche Lochung geführt wird, gesichert. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit Gewinde, mit einer Lochweite von mehr als 12 mm" zur Codenummer 7318 1699 90 0 des Zolltarifs. Nicht Position 7326, da die Erzeugnisse bereits von einer vorhergehenden Position erfasst sind.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 7318 16 92 und 7318 16 99: Die Lochweite ist an den Innengängen des Gewindes zu messen. Bei Schrauben ist der Durchmesser dagegen auf der Außenseite des Gewindes zu messen.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 602/2011 der Kommission vom 20. Juni 2011 (ABl. EU Nr. L 163/8) (RV L 602/11): Eine Ware, bestehend aus einer Schraube mit einer Unterlegscheibe, einer Spreizankerhülse und einer Mutter, alle Teile aus rostfreiem Stahl. Die Schraube hat einen sechseckigen Kopf, ist 55 mm lang, hat ein Gewinde über die gesamte Länge und verfügt über eine Zugfestigkeit von 490 MPa. Die Ankerhülse ist 42 mm lang und hat ohne Spreizung einen äußeren Durchmesser von 10 mm. Sie verfügt nicht über ein Gewinde. Die Ware wird zum Befestigen von Gegenständen auf hartem Untergrund, wie z. B. einer Betonmauer, verwendet, indem zuerst die Ankerhülse mit der Mutter in ein Bohrloch eingeführt und anschließend die Schraube eingefügt und festgeschraubt wird. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 26. April 2017 in der RS. C-51/16 Tatbestand: Der Ausgangsrechtsstreit betrifft die Rücknahme dreier verbindlicher Zolltarifauskünfte, die die Zollbehörden Stryker für drei Modelle von Implantatschrauben erteilt hatten. Diese sind dazu bestimmt, zur Behandlung von Knochenbrüchen oder zum Einsetzen von Prothesen in den menschlichen Körper eingebracht zu werden. Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass diese Schrauben die folgenden gemeinsamen Merkmale aufweisen: - einen Durchmesser von 6,5 mm, 6,5 mm bzw. 4 mm, - eine Länge von 25 mm, 50 mm bzw. 16 mm, - ein speziell entwickeltes Gewinde, - ein für einen Inbusschlüssel vorgesehenes Kopfende, - einzeln mit Gebrauchsanweisung in einer kleinen Schachtel verpackt, - sterilisiert oder nicht sterilisiert. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Interferenz – Schrauben zur Verblockung von Transplantaten im Bereich der Orthopädie/Unfallchirurgie siehe Gerichtliche Entscheidungen (GE) zu Abschnitt XV. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2007 - 4 K 1512/06 Z - zur Einreihung von Gewindestücken in die Kombinierte Nomenklatur. Entscheidungsgründe (Auszug): Von der Unterpos. 7318 15 30 1) werden andere Schrauben und Bolzen ohne Kopf aus nicht rostendem Stahl erfasst. Wenn auch der Klägerin einzuräumen sein mag, dass die Unterpos. 7318 15 30 1) nicht ausdrücklich Gewindestücke nennt, so ist sie gleichwohl im Vergleich zu der Unterpos. 7318 19 00, die nur andere, und damit nach dem Wortlaut der Pos. 7318 den Schrauben und Bolzen ähnliche Waren aus Eisen oder Stahl erfasst, genauer. ….. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7318.16.99.90.0?
Die Zolltarifnummer 7318.16.99.90.0 umfasst Waren mit Gewinde, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7318.16.99.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 7318.16.99.90.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7318.16.99.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 731816. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7318.16.99.90.0?
7318.16.99.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7318.16.99.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
7318.16.99.90.0 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl > 731816 Waren mit Gewinde, Muttern > 73181699 andere, andere, mit einer Lochweite von, mehr als 12 mm > 7318169990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7318.16.99.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7318.16.99.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI6221/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Fällt 7318.16.99.90.0 unter CBAM?
Ja. 7318.16.99.90.0 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7318.16.99.90.0?
Warennummer 7318.16.99.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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