Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7318.24.00.90.0: Waren ohne Gewinde, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7318.24.00.90.0 steht für Waren ohne Gewinde, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7318.24.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
7318.24.00.90.0
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  2. 7318Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
  3. 7318.24Splinte und Keile
  4. 7318.24.00Waren ohne Gewinde, Splinte und Keile
  5. 7318.24.00.90andere
  6. 7318.24.00.90.0Waren ohne Gewinde, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7318.24.00.90.0

HS-Code7318.246 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7318.24.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7318.24.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7318.24.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Europäischer Wirtschaftsraum0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstIron and steel2023/956

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI21419/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Es handelt sich um aus Stahl gefertigte, in etwa C-förmige, flache Erzeugnisse ohne Gewinde. Die Erzeugnisse dienen als Ringsicherungen (Circlips) und werden zur Sicherung von Wellen mit Wellennut verwendet. Die Erzeugnisse sind zu insgesamt 300 Stück in verschiedenen Größen (50x 6 mm, 50x 10 mm, 40x 5 mm, 40x 12 mm, 30x 3 mm, 30x 1,5 mm, 20x 15 mm, 20 x 19 mm, 20x 24 mm) in einer achtfach unterteilten, etikettierten Kunststoffbox mit Klappdeckel verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Splinte und Keile aus Stahl" zur Codenummer 7318 2400 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI49792/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-26

Es handelt sich um gewölbte, nahezu ringförmige Erzeugnisse aus Stahl, ohne Gewinde, die eine Öffnung aufweisen und an der Außenseite mit halbkreisförmigen Ausschnitten versehen sind. Die Erzeugnisse werden in die Rille des Schafts eines Rundschaftmeißels eingesetzt und dienen zur axialen Lagesicherung des Rundschaftmeißels in einem Meißelhalter. - Antragstellerangaben - Abmessungen (max. Außendurchmesser x Höhe): etwa 18 mm x 2 mm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Splinte und Keile aus Stahl, ohne Gewinde" zur Codenummer 7318 2400 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI57024/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-12

Es handelt sich um nicht geschlossene Ringe aus Stahl, mit spezifisch geformten Enden, die jeweils eine Einkerbung am Innenrand aufweisen. Die Waren dienen als Ringsicherungen (Circlips) für Wellen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Splinte und Keile, aus Stahl" zur Codenummer 7318 2400 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI41266/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-04

Es handelt sich um nahezu U-förmige Erzeugnisse aus Stahl, ohne Gewinde, deren Schenkel in etwa mittig halbkreisförmig nach außen gebogen sind. Die Erzeugnisse werden in die Rille des Schafts eines Rundschaftmeißels eingesetzt und dienen zur axialen Lagesicherung des Rundschaftmeißels in einem Meißelhalter. - Antragstellerangaben - Abmessungen (Gesamtlänge x Höhe): etwa 43,6 mm x 4,2 mm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Splinte und Keile aus Stahl, ohne Gewinde" zur Codenummer 7318 2400 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI49805/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-17

Es handelt sich um vollständig aus Stahl gefertigte, zylindrische Hohlerzeugnisse, die über die gesamte Länge geschlitzt sind. An einem Ende ist die Außenseite der Wandung umlaufend leicht angeschrägt. Die sogenannten Spannstifte dienen der Sicherung eines Wechselstollens in einem Halter (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA). Länge: etwa 30 mm; Durchmesser: etwa 20,9 mm. - Antragsstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Splinte aus Stahl" zur Codenummer 7318 2400 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI26594/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-20

Es handelt sich um nicht geschlossene, ringförmige, flache Erzeugnisse aus Stahl, ohne Gewinde, mit Enden, die jeweils eine Einkerbung und anschließende hakenförmige Ausbuchtung nach außen aufweisen. Die Erzeugnisse dienen als Ringsicherungen (Circlips) oder auch Halteringe und werden axial zur Fixierung bzw. Sicherung von Radlagern und Radnaben (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA) in Kraftfahrzeugen eingebaut. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Splinte und Keile aus Stahl, ohne Gewinde" zur Codenummer 7318 24 00 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI3196/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-07

Es handelt sich um annähernd C-förmige, flache Erzeugnisse aus Stahl, ohne Gewinde, deren Enden am Innenrand leicht verbreitert und spezifisch ausgeformt sind. Die Erzeugnisse werden als Ringsicherungen (circlips) in eine Rille eingesetzt und sichern ein Rohr in einem Profil-Zylindergehäuse gegen koaxiale Verschiebung. Maximaler Außendurchmesser: etwa 16,3 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Splinte und Keile, aus Stahl" zur Codenummer 7318 2400 90 0 des Zolltarifs. Nicht Unterposition 8301 6000 (Teile von Schlössern), da gemäß Anmerkung 1 Satz 2 zu Kapitel 83 Waren der Position 7318 nicht als Teile von Waren des Kapitels 83 gelten.

DEBTI12154/23-2Erteilt von DEGültig bis 2026-05-14

Es handelt sich um nicht geschlossene, ringförmige, flache Erzeugnisse aus Stahl, ohne Gewinde, mit nach innen oder außen weisenden, annähernd rechteckig ausgearbeiteten Enden, die jeweils eine Lochung aufweisen. Je nach Ausführung sind die Waren entlang des Innen- oder Außenrandes in gleichmäßigem Abstand mit in etwa rechteckigen Ausformungen versehen. Die Erzeugnisse liegen in verschiedenen Abmessungen vor und dienen als Ringsicherungen (Circlips) zum Beispiel in Wellen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Splinte und Keile, aus Stahl" zur Codenummer 7318 2400 90 0 des Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7318

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 602/2011 der Kommission vom 20. Juni 2011 (ABl. EU Nr. L 163/8) (RV L 602/11): Eine Ware, bestehend aus einer Schraube mit einer Unterlegscheibe, einer Spreizankerhülse und einer Mutter, alle Teile aus rostfreiem Stahl. Die Schraube hat einen sechseckigen Kopf, ist 55 mm lang, hat ein Gewinde über die gesamte Länge und verfügt über eine Zugfestigkeit von 490 MPa. Die Ankerhülse ist 42 mm lang und hat ohne Spreizung einen äußeren Durchmesser von 10 mm. Sie verfügt nicht über ein Gewinde. Die Ware wird zum Befestigen von Gegenständen auf hartem Untergrund, wie z. B. einer Betonmauer, verwendet, indem zuerst die Ankerhülse mit der Mutter in ein Bohrloch eingeführt und anschließend die Schraube eingefügt und festgeschraubt wird. …

Pos. 7318

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 26. April 2017 in der RS. C-51/16 Tatbestand: Der Ausgangsrechtsstreit betrifft die Rücknahme dreier verbindlicher Zolltarifauskünfte, die die Zollbehörden Stryker für drei Modelle von Implantatschrauben erteilt hatten. Diese sind dazu bestimmt, zur Behandlung von Knochenbrüchen oder zum Einsetzen von Prothesen in den menschlichen Körper eingebracht zu werden. Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass diese Schrauben die folgenden gemeinsamen Merkmale aufweisen: - einen Durchmesser von 6,5 mm, 6,5 mm bzw. 4 mm, - eine Länge von 25 mm, 50 mm bzw. 16 mm, - ein speziell entwickeltes Gewinde, - ein für einen Inbusschlüssel vorgesehenes Kopfende, - einzeln mit Gebrauchsanweisung in einer kleinen Schachtel verpackt, - sterilisiert oder nicht sterilisiert. …

Pos. 7318

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Interferenz – Schrauben zur Verblockung von Transplantaten im Bereich der Orthopädie/Unfallchirurgie siehe Gerichtliche Entscheidungen (GE) zu Abschnitt XV. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2007 - 4 K 1512/06 Z - zur Einreihung von Gewindestücken in die Kombinierte Nomenklatur. Entscheidungsgründe (Auszug): Von der Unterpos. 7318 15 30 1) werden andere Schrauben und Bolzen ohne Kopf aus nicht rostendem Stahl erfasst. Wenn auch der Klägerin einzuräumen sein mag, dass die Unterpos. 7318 15 30 1) nicht ausdrücklich Gewindestücke nennt, so ist sie gleichwohl im Vergleich zu der Unterpos. 7318 19 00, die nur andere, und damit nach dem Wortlaut der Pos. 7318 den Schrauben und Bolzen ähnliche Waren aus Eisen oder Stahl erfasst, genauer. ….. …

Pos. 7318

Zu Unterposition 7318 24 00 gehören auch sog. Ringsicherungen (Circlips) aus Stahl, die aufgrund ihrer Form erkennbar dazu bestimmt sind, in die Rillen einer Welle rund um den Schaft oder innerhalb einer zylindrischen Öffnung eingesetzt zu werden, um das Axialspiel eines Teiles zu verhindern (s. a. Erläuterungen zum HS zu Pos. 7318, Buchst. D). Sie haben z. B. folgende Form: Protokollvermerk des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes (164. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 22. bis 25. Februar 2016): Warenbeschreibung: Stellschraube (Spindel) aus Stahl mit Gewinde, einer gummibeschichteten Stahlscheibe (Kopf) an einem Ende und einer speziellen Mutter. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7318.24.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 7318.24.00.90.0 umfasst Waren ohne Gewinde, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7318.24.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 7318.24.00.90.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7318.24.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 731824. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7318.24.00.90.0?

7318.24.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7318.24.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

7318.24.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl > 731824 Splinte und Keile > 73182400 Waren ohne Gewinde, Splinte und Keile > 7318240090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7318.24.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7318.24.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI21419/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 7318.24.00.90.0 unter CBAM?

Ja. 7318.24.00.90.0 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7318.24.00.90.0?

Warennummer 7318.24.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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