Zolltarifnummer 7318.29.00: Waren ohne Gewinde, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7318.29.00 steht für Waren ohne Gewinde, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7318.29.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7318.29.00
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7318.29.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um geschlossene, flache, ringförmige Erzeugnisse aus Stahl. Der Außenrand der Erzeugnisse ist mit einem umlaufenden Ring aus schwarzem Kautschuk ausgestattet. Die Erzeugnisse werden innerhalb von Maschinen oder Anlagen in Verschraubungen als abdichtende Unterlegscheiben verwendet. Lochweite 4 mm bzw. 5 mm, 6 mm, 8 mm, 10 mm, 12 mm oder 16 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage (Erzeugnis rechts im Bild). Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Unterlegscheiben ähnliche Waren aus Stahl, ohne Gewinde" zur Unterposition 7318 29 00 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren charakterbestimmender Stoff nicht festgestellt werden kann und die somit in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen einzureihen ist.
Es handelt sich um aus Stahl gefertigte sog. Kugelzapfen, ohne Gewinde, mit einem Schaft mit stumpfem, hohlen Ende und einem Kopf mit aufgesetztem Kegelstumpf mit Kugel mit abgeflachter Oberseite. Die Erzeugnisse sind unterhalb des Kugelkopfs mit einem Bund versehen und dienen als Verbindungselemente für eine Gasfeder in unterschiedlichen industriellen Anwendungen. Abmessungen: Gesamtlänge: etwa 20 mm; Schaftdurchmesser: etwa 6 mm; Kugeldurchmesser: etwa 10 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Bolzen und Schrauben ähnliche Waren aus Stahl, ohne Gewinde" zur Unterposition 7318 2900 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um nahezu ringförmige, nicht geschlossene Erzeugnisse aus Sintereisen mit einem Außendurchmesser von etwa 22 mm, einem Innendurchmesser von etwa 20 mm und einer Höhe von etwa 2 mm. Die Waren werden in einer Nut zur Abdichtung und Führung eines Bauteils verwendet. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als „den Splinten und Keilen ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, ohne Gewinde“ zur Unterposition 7318 2900 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um annähernd hohlzylindrische Erzeugnisse aus Stahl, mit einer durchgehenden Längslochung, die zu einem Ende hin zu einem Bund und unterhalb des Bundes zu einem Außensechskant ausgeformt sind. Zu dem anderen Ende hin sind die Waren sowohl im Inneren als auch auf der Außenseite abgestuft und laufen hohlzylindrisch aus. Auf der Außenseite sind sie zusätzlich mit einer ansteigenden Ausformung versehen. Die Erzeugnisse dienen dazu, einen Farbbecher mit einer Farbspritzpistole zu verbinden. Die Längslochung dient zum Durchleiten der Farbe. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Schrauben und Bolzen ähnliche Waren aus Stahl, ohne Gewinde" zur Unterposition 7318 2900 der Kombinierten Nomenklatur.
Piastrino antitrazione Si tratta di un particolare metallico, generalmente prodotto per stampaggio o fucinatura di lamiera piana, destinato a vincolare, tramite una geometria specifica, la rotazione di un componente assiemato attorno a un asse di simmetria ortogonale al piano di rotazione. La forma e le caratteristiche del piastrino permettono di bloccare in modo preciso il movimento rotatorio relativo tra i componenti, impedendo che essi ruotino l’uno rispetto all’altro. Il piastrino è realizzato in metallo, solitamente in acciaio o in leghe metalliche, per garantire resistenza meccanica e durata nel tempo.
Produit fabriqué à partir d'un fil ressort (fer ou acier) qui est plié (grâce à une machine de pliage ou bien de manière manuelle) afin de lui donner une forme pentagonale.
Dle deklarovaných údajů se jedná o tvarovaný výrobek z ocelového plechu. Výrobek slouží k uchycení spodního krytu motoru osobního automobilu. Posuzované zboží není opatřeno závity, má tvar spony (klipsu) s výřezy a kruhovými otvory se dvěma výstupky, které slouží k uchycení speciálního šroubu. Výrobek je nasunut na spodní kryt motoru a pomocí šroubu je uchycen k držáku motoru.
Es handelt sich um aus Stahl gefertigte, längliche, massive Erzeugnisse mit einem 54 mm langen Schaft mit einem Außendurchmesser von etwa 10 mm, der an einem Ende mit einem flachen Kopf ausgestattet ist und zum anderen Ende hin eine umlaufende Nut, zum Einsatz eines Sicherungsrings (nicht Gegenstand dieser vZTA) aufweist. Die Waren weisen kein Gewinde auf und dienen als Verbindungselemente in mechanischen Baugruppen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Schrauben und Bolzen ähnliche Waren aus Stahl, ohne Gewinde" zur Unterposition 7318 2900 der Kombinierten Nomenklatur.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 7318 29: 1. Vibrationsdämpfende Befestigungsvorrichtungen, die u. a. dazu dienen, empfindliche Geräte an den Wänden von Kästen oder Gehäusen, in denen sie sich befinden, zu befestigen. Sie bestehen aus 1. einem Rundkopfbolzen aus Stahl, dessen Schaft am unteren Teil quer durchbohrt ist; 2. einer Hülse und manchmal einem oder zwei Ringen aus ungehärtetem vulkanisiertem Kautschuk, die über den Bolzenschaft gestreift werden; 3. einer Stahlnocke mit zwei halbschraubenförmigen Schienen, die an ihrem oberen Teil eine Feststellnute haben; 4. einem Splint, der in das Bolzenloch eingeschoben wird und beim Gleiten auf den Schienen den Kautschukteil zusammenpresst und die ganze Vorrichtung durch Einrasten in den Nuten verriegelt. Siehe auch Avise 4016 99/1 und 8487 90/5.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 602/2011 der Kommission vom 20. Juni 2011 (ABl. EU Nr. L 163/8) (RV L 602/11): Eine Ware, bestehend aus einer Schraube mit einer Unterlegscheibe, einer Spreizankerhülse und einer Mutter, alle Teile aus rostfreiem Stahl. Die Schraube hat einen sechseckigen Kopf, ist 55 mm lang, hat ein Gewinde über die gesamte Länge und verfügt über eine Zugfestigkeit von 490 MPa. Die Ankerhülse ist 42 mm lang und hat ohne Spreizung einen äußeren Durchmesser von 10 mm. Sie verfügt nicht über ein Gewinde. Die Ware wird zum Befestigen von Gegenständen auf hartem Untergrund, wie z. B. einer Betonmauer, verwendet, indem zuerst die Ankerhülse mit der Mutter in ein Bohrloch eingeführt und anschließend die Schraube eingefügt und festgeschraubt wird. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 26. April 2017 in der RS. C-51/16 Tatbestand: Der Ausgangsrechtsstreit betrifft die Rücknahme dreier verbindlicher Zolltarifauskünfte, die die Zollbehörden Stryker für drei Modelle von Implantatschrauben erteilt hatten. Diese sind dazu bestimmt, zur Behandlung von Knochenbrüchen oder zum Einsetzen von Prothesen in den menschlichen Körper eingebracht zu werden. Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass diese Schrauben die folgenden gemeinsamen Merkmale aufweisen: - einen Durchmesser von 6,5 mm, 6,5 mm bzw. 4 mm, - eine Länge von 25 mm, 50 mm bzw. 16 mm, - ein speziell entwickeltes Gewinde, - ein für einen Inbusschlüssel vorgesehenes Kopfende, - einzeln mit Gebrauchsanweisung in einer kleinen Schachtel verpackt, - sterilisiert oder nicht sterilisiert. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Interferenz – Schrauben zur Verblockung von Transplantaten im Bereich der Orthopädie/Unfallchirurgie siehe Gerichtliche Entscheidungen (GE) zu Abschnitt XV. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2007 - 4 K 1512/06 Z - zur Einreihung von Gewindestücken in die Kombinierte Nomenklatur. Entscheidungsgründe (Auszug): Von der Unterpos. 7318 15 30 1) werden andere Schrauben und Bolzen ohne Kopf aus nicht rostendem Stahl erfasst. Wenn auch der Klägerin einzuräumen sein mag, dass die Unterpos. 7318 15 30 1) nicht ausdrücklich Gewindestücke nennt, so ist sie gleichwohl im Vergleich zu der Unterpos. 7318 19 00, die nur andere, und damit nach dem Wortlaut der Pos. 7318 den Schrauben und Bolzen ähnliche Waren aus Eisen oder Stahl erfasst, genauer. ….. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7318.29.00?
Die Zolltarifnummer 7318.29.00 umfasst Waren ohne Gewinde, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7318.29.00?
Der Drittlandszollsatz für 7318.29.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7318.29.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 731829. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7318.29.00?
7318.29.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7318.29.00 im Zolltarif eingeordnet?
7318.29.00 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl > 731829 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7318.29.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7318.29.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI30093/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Fällt 7318.29.00 unter CBAM?
Ja. 7318.29.00 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7318.29.00?
KN-Code 7318.29.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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