Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7326.90.98: Andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere

Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026

Die Zolltarifnummer 7326.90.98 steht für Andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7326.90.98 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7326.90.98
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  2. 7326Andere Waren aus Eisen oder Stahl
  3. 7326.90andere
  4. 7326.90.98Andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7326.90.98

HS-Code7326.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7326.90.988 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Europäischer Wirtschaftsraum0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstIron and steel2023/956
AusfuhrgenehmigungExport authorization: alle Bestimmungsländer
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
  • 1C003Magnetic metals, of all types and of whatever form, having any of the following:
  • 1C116Maraging steels, useable in 'missiles', having all of the following:
  • 1C216Maraging steel, other than that specified in 1C116, 'capable of' an ultimate tensile strength of 1950 MPa or more, at 293 K (20 °C).
  • 2B350aChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
  • 2B350bChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
  • 2B350dChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
  • 2B352aBiological manufacturing and handling equipment, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

FRBTIFR-BTI-2026-05596Erteilt von FRGültig bis 2029-10-12

Caches de différentes dimensions (têtes bombées), en acier inoxydable coulé, poli, pour couvrir les bornes et potelets destinés à l'aménagement urbain.

DEBTI37007/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-11

Es handelt sich um annähernd kegelstumpfförmige Fingerhüte aus Stahlblech, die auf der Mantelfläche im oberen Bereich umlaufend zahlreiche runde Einkerbungen aufweisen. Die Waren dienen als Fingerkuppenschutz bei Näharbeiten. Sie sind zu zwei Stück in unterschiedlichen Größen Durchmesser: etwa 16 mm und 18 mm in einer Sichtverpackung mit einer bedruckten Papprückwand verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI35808/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-11

Es handelt sich um kreisrunde Scheiben aus Stahl, mit mittiger Lochung. Die Erzeugnisse weisen einen Außendurchmesser von 56 , 9 mm, einen Innendurchmesser von 36 , 5 mm und eine Dicke von 4 mm auf. Die Scheiben werden in einem Triebwerk für Hydraulikmotoren verbaut und verhindern das Abheben des Zylinderblockes vom Steuerboden. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur. Nicht Pos. 7318, da sich die Erzeugnisse aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale (Verhältnis von Innen- zu Außendurchmesser), ihrer Funktion und Einbausituation nicht als Unterlegscheiben oder diesen ähnliche Waren darstellen.

DEBTI37882/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-11

Es handelt sich um einen nahezu ovalen, aus verzinktem Stahl gefertigten Karabinerhaken mit Autolock-Verschluss. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 90 98 der Kombinierten Nomenklatur. Nicht Pos. 8308, da Karabinerhaken für alle Verwendungszwecke nicht zu dieser Position gehören.

DEBTI30384/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-11

Es handelt sich um längliche, U-förmig abgewinkelte Erzeugnisse aus Stahl, die an jeder Seite jeweils mit zwei übereinander angeordneten kreisrunden Lochungen versehen sind und die an einem Ende an den beiden sich gegenüberliegenden Seiten zu einer rechtwinklig umgebogenen Lasche mit mittiger, länglicher Lochung ausgearbeitet sind. Zwei der Lochungen sind mit Verbindungselementen ausgestattet. Die Waren werden innerhalb eines Montageschienensystems eingesetzt und dienen gemeinsam mit weiteren Bauteilen (nicht Gegenstand dieser vZTA) der Befestigung von haustechnischen Einbauten. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur. Eine Einreihung in die Position 7308 ausgeschlossen, da die Erzeugnisse keine spezifischen Merkmale aufweisen, die erkennbar machen, dass die Waren ausschließlich oder zumindest hauptsächlich mit einer zolltariflich als Konstruktion im Sinne der Position 7308 einzureihenden Ware verwendet werden.

DEBTI31107/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-11

Es handelt sich um sog. Justierfüße, bestehend aus einer Schraube aus Stahl und einem Kunststoffsockel. Die Schraube weist einen Kopf mit Außensechskant, der mit einem zu einer Kugel ausgearbeiteten Ansatzstück versehen ist, auf und ist zu einem bis zum Kopf reichenden, metrischen Gewinde mit stumpfem Gewindeende ausgearbeitet. Der Kunststoffsockel ist kreisrund, mit einer mittigen Lochung versehen und nach oben hin konisch zulaufend. Die Unterseite des Sockels ist mit einer zu Noppen ausgearbeiteten Grundplatte ausgestattet. Die beiden Komponenten sind mittels der Kugel beweglich miteinander verbunden. Die Erzeugnisse werden als justierbare Stellfüße an Maschinen, Geräten und anderen Gegenständen unterschiedlicher Art angebracht und ermöglichen den gewünschten Bodenausgleich. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren wird insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung durch den Stahl bestimmt. Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur. Nicht Pos. 7318, da die Erzeugnisse aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale und ihrer Funktion in ihrer Gesamtheit nicht vergleichbar mit den im Wortlaut dieser Position genannten Waren sind.

DEBTI34831/26-2Erteilt von DEGültig bis 2029-10-11

Es handelt sich um eine zweiteilige, eiförmige Dose aus magnetischem Stahlblech, die außenseitig neben einem Logo im Wesentlichen mit einem farbigen Ostermotiv versehen ist. Am oberen Ende befindet sich eine Schlaufe aus Spinnstoff. An einem Dosenteil ist ein nach innen abgestufter, umlaufender Rand ausgeformt. An der Unterseite ist die Dose abgeflacht, sodass sie aufgestellt werden kann. Die Dose weist keine Inhaltsangaben oder detaillierten Verbraucherinformationen auf. In der Dose befinden sich schokoladenhaltige Artikel (siehe DEBTI-34831/26-1 und DEBTI-34831/26-3). Abmessungen (H x D): etwa 110 x 70 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Diese vZTA-Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Dose aus der Zusammenstellung mit Schokoladenpralinen, Schokoladen-Eiern und einer Schokoladen-Hohlfigur. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 90 98 der Kombinierten Nomenklatur.

PLBTIWIT-2026-001103Erteilt von PLGültig bis 2029-10-08

Uchwyty do telewizorów płaskich, wykonane ze stali, przeznaczone do postawienia na blatach mebli (z wykorzystaniem podstawy) lub do zaczepiania na krawędziach tych blatów (za pomocą mechanicznego systemu mocowania). Mogą posiadać podstawy oraz drobne elementy z innych materiałów niż stal, np. ze szkła, tworzyw sztucznych. Telewizory są mocowane do uchwytów poprzez ich trwałe przytwierdzenie za pomocą śrub, do ramion lub płyt montażowych. Nie współdziałają z zespołami elektronicznymi telewizorów. Maksymalny wymiar uchwytów wynosi 23 x 73,5 x 44,5 cm, masa 3,8 kg. Posiadają udźwig do 25 kg. Towary przeznaczone do samodzielnego złożenia, wyposażone w akcesoria montażowe, np. śruby, podkładki, nakrętki, klucz imbusowy. Pakowane w jednostkowe kartony. Wnioskodawca przedłożył zdjęcia przykładowych uchwytów.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 7326

Zu Unterposition 7326 90: 1. So genannte „Anti-gel“-Heizapparate zum Schutz von Pflanzen gegen Frost, die aus einem einfachen Behälter aus Eisen oder Stahl bestehen, der dazu bestimmt ist, Mineralöl aufzunehmen und dessen Flamme durch einen Kamin oder einen verschiebbaren Deckel geregelt wird. 2. Endlose Antriebs- oder Förderbänder aus Bandstahl bzw. aus Stahlblech, nicht mit anderen Vorrichtungen versehen, die sie zu Teilen oder Zubehör von Maschinen machen würden. 3. Becher aus Stahl, nach dem so genannten Stoß-Ziehverfahren hergestellt, die jedoch noch nicht die annähernde Form der Fertigware erhalten haben, und die je nach Art des Metalls und nach den Abmessungen zum Herstellen von Patronenböden oder -hülsen oder für Geschosshülsen bestimmt sind. …

Pos. 7326

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1030/86 der Kommission vom 8. April 1986 (ABl. EG Nr. L 95/13) (RV L 1030/86), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …

Pos. 7326

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …

Pos. 7326

Zu Position 7326: Hierher gehören auch Spannschlösser (auch als „Spannschrauben“ bezeichnet), die beispielhaft folgendes Aussehen haben: Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Hängemattengestell aus Stahl, verstellbar. Es dient als Standgestell für eine Hängematte aus Stoff. Maximale Maße: 395 cm (L) x 99 cm (B) x 145 cm (H). Minimale Maße: 311 cm (L) x 99 cm (B) x 112 cm (H). Gewicht: 15 kg Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Unterposition 7326 90 98 einzureihen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7326.90.98?

Die Zolltarifnummer 7326.90.98 umfasst Andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7326.90.98?

Der Drittlandszollsatz für 7326.90.98 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7326.90.98?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 732690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7326.90.98?

7326.90.98 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7326.90.98 im Zolltarif eingeordnet?

7326.90.98 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7326 Andere Waren aus Eisen oder Stahl > 732690 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7326.90.98?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7326.90.98 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-05596. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 7326.90.98 unter CBAM?

Ja. 7326.90.98 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ist 7326.90.98 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7326.90.98 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 1C003, 1C116, 1C216, 2B350a, 2B350b, 2B350d, 2B352a. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7326.90.98?

KN-Code 7326.90.98 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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