Zolltarifnummer 7326.90.98: Andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7326.90.98 steht für Andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7326.90.98 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7326.90.98
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7326.90.98
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
- 1C003Magnetic metals, of all types and of whatever form, having any of the following:
- 1C116Maraging steels, useable in 'missiles', having all of the following:
- 1C216Maraging steel, other than that specified in 1C116, 'capable of' an ultimate tensile strength of 1950 MPa or more, at 293 K (20 °C).
- 2B350aChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B350bChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B350dChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B352aBiological manufacturing and handling equipment, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Assortiment de marchandises permettant la réalisation d’un protocole scientifique appelé « test Beekran », destiné à mesurer manuellement le potentiel d’infiltration d’un sol. Il permet l’évaluation simple sur le terrain de la porosité de l’horizon de surface et des risques de pertes de terre par ruissellement et érosion hydrique par la mesure de la vitesse d’infiltration par le cercle « Beerkan ». Il évalue la vitesse d’infiltration de l’eau en versant plusieurs fois un volume donné sur une surface définie avec le cylindre inséré dans le sol et en mesurant le temps d’infiltration de chaque volume d’eau. Les carrés de film plastique sont utilisés pour couvrir le sol à l’intérieur du cylindre lors du versement de l’eau afin de limiter l’impact au point de chute de l’eau. Le carré est retiré immédiatement après avoir versé l’eau pour que l’infiltration soir uniforme sur la surface. L’assortiment comprend les éléments suivants : - un cylindre constitué en inox de 20 cm de diamètre, d’une hauteur de 10 cm ; - 10 gobelets doseurs de 33 cl constitués en matière plastique (polypropylène) ; - 5 carrés de filme plastique. L’ensemble est conditionné dans un carton.
Es handelt sich um Flächenerzeugnisse aus Stahl in Form eines engmaschigen Netzes, bestehend aus zahlreichen geschlossenen Ringen, die jeweils mit vier beweglichen, sternförmig angeordneten, gezahnten Stegen versehen sind. Die Netze sind am äußeren Rand mit weiteren Ringen grobmaschig ausgearbeitet und mit Verschlussstücken sowie mit einer Spannkette ausgestattet. Die Netze werden um die Reifen von zum Beispiel Baumaschinen, Radlagern oder Minenfahrzeugen gelegt, um die Lauffläche und Reifenflanken vor Schäden durch scharfes Gestein oder anderen schädlichen Fremdkörpern im Untergrund zu schützen. - Antragstellerangaben - Anwendungsbeispiel und Auszug Flächenerzeugnis siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur. Nicht Position 7315 , weil es sich aufgrund des Aufbaus nicht um Ketten im Sinne dieser Position handelt.
Es handelt sich um einen vorderseitig abgeschrägten, geschweißten Kasten aus lackiertem Stahl. Auf einer Seite des Kastens kann nach Entfernen einer Seitenwand eine Hochdruckpistole (nicht Gegenstand dieser vZTA) in eine entsprechende Haltevorrichtung in den Kasten eingesetzt und mittels der Seitenwand wieder verborgen werden. Die gegenüberliegende Seite des Kastens ist offen. Im Inneren ist der Kasten mit einem gefederten, per Fuß zu betätigendem Pedal ausgestattet, das über die offene Seite des Kastens erreichbar ist. Der Kasten ist mit mehreren Aussparungen versehen, die als Tragegriff oder als Ein- und Ausgang der Anschlüsse der Hochdruckpistole dienen. Unterseitig ist der Kasten mit vier Gummifüßen versehen. Das Erzeugnis dient dazu, eine Hochdruckpistole per Fuß betätigen zu können, indem deren Abzugshebel durch das Fußpedal betätigt wird. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannten Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 90 98 der Kombinierten Nomenklatur. Eine Einreihung als Teil eines Hochdruckreinigers der Position 8424 kommt nicht in Betracht, da die Ware nicht beim Zerlegen eines Hochdruckreinigers anfällt und auch nicht für das mechanische Funktionieren erforderlich ist. Es handelt sich auch nicht um eine Maschine im Sinne der Anmerkung 5 zum Abschnitt XVI, so dass eine Einreihung als eigenständige Ware in das Kapitel 84 ebenfalls nicht in Betracht kommt.
Es handelt sich um einen Aufsteller, bestehend aus einem Gestell aus goldfarbenem, gebürstetem Stahl und einer Rolle, die am oberen Ende des Gestells befestigt ist. Das Gestell besteht aus einer quadratischen, flachen Grundplatte und einem mittig darauf platzierten Haltestab. Die Unterseite der Grundplatte ist mit einem Zuschnitt aus Filz beklebt. Die Rolle besteht aus Holzfaserplatten, Zellkunststoff und Papier und ist außenseitig vollständig mit Spinnstoff (künstliches Velourleder) überzogen. Das Erzeugnis dient zur Präsentation eines Armreifs. Abmessungen (max. Durchmesser x Höhe: 60 x 69 mm). - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 90 98 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um rechteckige Flacherzeugnisse aus Stahl, die abgerundete Ecken aufweisen und entlang aller vier Seiten in etwa mittig mit jeweils einer kreisrunden Lochung (Durchmesser: 50 mm) versehen sind. Die Erzeugnisse dienen als sog. Fahrbahnbleche bzw. Bodenfahrbahnplatten. Abmessungen: 4850 x 1900 x 13 , 4 mm und 5850 x 1700 x 13 , 4 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um aus Stahl gefertigte Erzeugnisse, die der Aufnahme einer Vorrichtung zum Bearbeiten von Hufbeschlägen (nicht Gegenstand dieser vZTA) dienen, um diese Vorrichtung an einem Amboss, einer Arbeitsfläche (z. B. einer Werkbank) oder einem Hufbock befestigen zu können. Das Erzeugnis für die Befestigung an einem Amboss stellt sich als eine quadratische Platte dar, auf der zentrisch vertikal ein Vierkantrohrabschnitt (L x B x H: 25 x 25 x 60 mm) angeschweißt ist. Die Platte ist in den Eckbereichen abgerundet. Das Erzeugnis für die Befestigung an einer Arbeitsfläche stellt sich als eine kreisrunde Platte dar, auf der zentrisch vertikal ein Vierkantrohrabschnitt (L x B x H: 25 x 25 x 60 mm) angeschweißt ist, der seitlich mit einer Arretierschraube ausgestattet ist. Die Platte weist vier kreisrunde Lochungen auf, damit sie mittels vier Schrauben (nicht Gegenstand dieser vZTA) auf einer entsprechenden Unterlage befestigt werden kann. Das Erzeugnis für die Befestigung an einem Hufbock stellt sich als eine kreisrunde Platte dar, auf der zentrisch vertikal ein Vierkantrohrabschnitt (L x B x H: 25 x 25 x 80 mm) sowie ein den Vierkantrohrabschnitt ummantelnder Rundrohrabschnitt (D x H: 38 x 80 mm) angeschweißt sind. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 90 98 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um vollständig aus Stahl gefertigte Blechabschnitte mit einer länglichen, sechseckigen Auflagefläche. Die Schmalseiten sind nach unten abgewinkelt. Eine Längsseite ist nach unten abgekantet und weist eine Aussparung auf. Die andere Schmalseite ist zweifach entgegengesetzt nach oben gewinkelt. Die Ecken / Kanten der Waren sind gerundet. Die Erzeugnisse werden an einer Benutzerschnittstelle (HMI) oder einer Arbeitsstation befestigt und dienen zur Ablage einer Reinraumtastatur (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA). - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur. Eine Einreihung als "Teil einer Hauptware" in die Position 8538 ist ausgeschlossen, da die Ablagevorrichtungen weder funktionsnotwendig noch Bestandteil der Hauptware sind. Es handelt sich um Zubehör, das nicht vom Abschnitt XVI erfasst wird.
Barrière de protection en acier découpé, soudé puis peint en rouge et en blanc. La barrière est extensible. Elle est utilisée pour l'industrie et pour les travaux publics, pour sécuriser des zones de travaux. Elle n'est pas destinée à être fixée à demeure. Dimension : hauteur 1000mm - extensible jusqu'à 3000mm.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 7326 90: 1. So genannte „Anti-gel“-Heizapparate zum Schutz von Pflanzen gegen Frost, die aus einem einfachen Behälter aus Eisen oder Stahl bestehen, der dazu bestimmt ist, Mineralöl aufzunehmen und dessen Flamme durch einen Kamin oder einen verschiebbaren Deckel geregelt wird. 2. Endlose Antriebs- oder Förderbänder aus Bandstahl bzw. aus Stahlblech, nicht mit anderen Vorrichtungen versehen, die sie zu Teilen oder Zubehör von Maschinen machen würden. 3. Becher aus Stahl, nach dem so genannten Stoß-Ziehverfahren hergestellt, die jedoch noch nicht die annähernde Form der Fertigware erhalten haben, und die je nach Art des Metalls und nach den Abmessungen zum Herstellen von Patronenböden oder -hülsen oder für Geschosshülsen bestimmt sind. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1030/86 der Kommission vom 8. April 1986 (ABl. EG Nr. L 95/13) (RV L 1030/86), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …
Zu Position 7326: Hierher gehören auch Spannschlösser (auch als „Spannschrauben“ bezeichnet), die beispielhaft folgendes Aussehen haben: Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Hängemattengestell aus Stahl, verstellbar. Es dient als Standgestell für eine Hängematte aus Stoff. Maximale Maße: 395 cm (L) x 99 cm (B) x 145 cm (H). Minimale Maße: 311 cm (L) x 99 cm (B) x 112 cm (H). Gewicht: 15 kg Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Unterposition 7326 90 98 einzureihen. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 7326.90.98.10Klemm- und Rohrschellen, Abstandhalter und Stütz-, Anschluss- und Klemmvorrichtungen, für bestimmte Luftfahrzeuge
- 7326.90.98.20Vorrichtungen zum Verstauen und Befestigen der Fracht, für bestimmte Luftfahrzeuge
- 7326.90.98.30im Frachtladesystem verwendete Kugeln, für bestimmte Luftfahrzeuge
- 7326.90.98.40Gewichte aus Eisen, Stahl und/oder einer Legierung mit Zink: -mit einem Gewicht von nicht mehr als 500 g und mit Abmessungen von nicht mehr als 107 mm x 107 mm x 11 mm, -auch mit Teilen aus anderen Materialien, -auch mit Teilen aus anderen Metallen, -auch mit Oberflächenbehandlung, -auch bedruckt, von der zur Herstellung von Fernbedienungen verwendeten Art
- 7326.90.98.60Schaufelkranz von der zur Befestigung von Schaufeln zur Gasflussregelung verwendeten Art: -aus Eisen oder Stahllegierung, -mit einer Hitzebeständigkeit von 830°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 1050°C, -mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 92 mm, -mit Aussparungen zur Aufnahme der Schaufeln der Gasflussregelung, zur Verwendung bei der Herstellung von Turboladern
- 7326.90.98.70Scheibe von der zur Gewährleistung der Breite des Gasstromkanals verwendeten Art: -aus Eisen oder Stahllegierung, -mit einer Hitzebeständigkeit von 830°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 1050°C, -mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 92,5 mm, -mit einem Innendurchmesser von nicht mehr als 62 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Turboladern
- 7326.90.98.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7326.90.98?
Die Zolltarifnummer 7326.90.98 umfasst Andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7326.90.98?
Der Drittlandszollsatz für 7326.90.98 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7326.90.98?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 732690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7326.90.98?
7326.90.98 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7326.90.98 im Zolltarif eingeordnet?
7326.90.98 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7326 Andere Waren aus Eisen oder Stahl > 732690 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7326.90.98?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7326.90.98 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-07837. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Fällt 7326.90.98 unter CBAM?
Ja. 7326.90.98 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.
Ist 7326.90.98 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7326.90.98 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 1C003, 1C116, 1C216, 2B350a, 2B350b, 2B350d, 2B352a. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7326.90.98?
KN-Code 7326.90.98 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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