Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7403.29.00.00: Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, andere Kupferlegierungen (ausgenommen…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7403.29.00.00 steht für Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, andere Kupferlegierungen (ausgenommen Kupfervorlegierungen der Position 7405). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7403.29.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 74. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7403.29.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 74KUPFER UND WAREN DARAUS
  2. 7403Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform
  3. 7403.29andere Kupferlegierungen (ausgenommen Kupfervorlegierungen der Position 7405)
  4. 7403.29.00.00Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, andere Kupferlegierungen (ausgenommen Kupfervorlegierungen der Position 7405)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7403.29.00.00

HS-Code7403.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7403.29.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7403.29.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEK/991/05-3Erteilt von DEGültig bis 2011-08-31

Kupfer-Beryllium-Billets Bei den als Kupfer-Beryllium-Billets (Gussbolzen) bezeichneten Waren handelt es sich um metallisch glänzende Erzeugnisse mit den typischen Abmessungen 150-520 mm Durchmesser und 1000-3000 mm Länge. Nach den Angaben und einer vorgelegten Fotografie sind die Gussbolzen grob abgedreht (machined), um alle Gießanhaftungen und Oberflächen-Störungen sichtbar zu machen und zu entfernen. Das Produkt wird als Vormaterial zur Herstellung von Kupfer-Halbzeugen verwendet. Laut einer Produktbeschreibung liegt in dieser Kupferlegierung mit gewichtsmäßig überwiegendem Kupfergehalt der Gehalt an Beryllium bei 0,2-0,6 % und der an Nickel bei 1,4-2,2 %. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Danach handelt es sich zolltariflich um eine andere Kupferlegierung in Rohform.

DEK/990/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-08-31

Brammen/Gussbolzen, Kupferlegierungen Bei den als Brammen/Gussbolzen (Billets) bezeichneten Waren handelt es sich um metallisch glänzende Erzeugnisse, rund bzw. mit rechteckigem Querschnitt, mit den typischen Abmessungen ca. 200-600 mm Durchmesser und 1-5 m Länge für die runden Produkte bzw. 150-300 mm Höhe, 500-700 mm Breite und 1-5 m Länge für die rechteckigen Produkte. Laut Angaben und nach vorgelegten Fotografien werden die Gussbolzen in gegossener, nicht weiter bearbeiteter Form geliefert. Das Produkt wird als Vormaterial zur Herstellung von Platten verwendet. Laut Angaben liegt in dieser Kupferlegierung mit gewichtsmäßig überwiegendem Kupfergehalt ein Gehalt an Beryllium von 0,45-0,65 %, an Cobalt 0,95-1,20 % und an Nickel von 1,0-1,3% vor. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Danach handelt es sich zolltariflich um eine andere Kupferlegierung in Rohform.

DEK/991/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-08-31

Kupfer-Beryllium-Billets Bei den als Kupfer-Beryllium-Billets (Gussbolzen) bezeichneten Waren handelt es sich um metallisch glänzende Erzeugnisse mit den typischen Abmessungen 150-520 mm Durchmesser und 1000-3000 mm Länge. Nach den Angaben und einer vorgelegten Fotografie sind die Gussbolzen grob abgedreht (machined), um alle Gießanhaftungen und Oberflächen-Störungen sichtbar zu machen und zu entfernen. Das Produkt wird als Vormaterial zur Herstellung von Kupfer-Halbzeugen verwendet. Laut einer Produktbeschreibung liegt in dieser Kupferlegierung mit gewichtsmäßig überwiegendem Kupfergehalt der Gehalt an Beryllium bei 1,8 - 2,0 % und der an Cobalt bei 0,2 - 0,6 %. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Danach handelt es sich zolltariflich um eine andere Kupferlegierung in Rohform.

DEK/991/05-2Erteilt von DEGültig bis 2011-08-31

Kupfer-Beryllium-Billets Bei den als Kupfer-Beryllium-Billets (Gussbolzen) bezeichneten Waren handelt es sich um metallisch glänzende Erzeugnisse mit den typischen Abmessungen 150-520 mm Durchmesser und 1000-3000 mm Länge. Nach den Angaben und einer vorgelegten Fotografie sind die Gussbolzen grob abgedreht (machined), um alle Gießanhaftungen und Oberflächen-Störungen sichtbar zu machen und zu entfernen. Das Produkt wird als Vormaterial zur Herstellung von Kupfer-Halbzeugen verwendet. Laut einer Produktbeschreibung liegt in dieser Kupferlegierung mit gewichtsmäßig überwiegendem Kupfergehalt der Gehalt an Beryllium bei 0,4-0,7 % und der an Cobalt bei 2,4-2,7 %. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Danach handelt es sich zolltariflich um eine andere Kupferlegierung in Rohform.

DEK/991/05-4Erteilt von DEGültig bis 2011-08-31

Kupfer-Beryllium-Billets Bei den als Kupfer-Beryllium-Billets (Gussbolzen) bezeichneten Waren handelt es sich um metallisch glänzende Erzeugnisse mit den typischen Abmessungen 150-520 mm Durchmesser und 1000-3000 mm Länge. Nach den Angaben und einer vorgelegten Fotografie sind die Gussbolzen grob abgedreht (machined), um alle Gießanhaftungen und Oberflächen-Störungen sichtbar zu machen und zu entfernen. Das Produkt wird als Vormaterial zur Herstellung von Kupfer-Halbzeugen verwendet. Laut einer Produktbeschreibung liegt in dieser Kupferlegierung mit gewichtsmäßig überwiegendem Kupfergehalt der Gehalt an Beryllium bei 0,4-0,7 %, der an Cobalt bei 0,8-1,3% und der an Nickel bei 0,8-1,3 %. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Danach handelt es sich zolltariflich um eine andere Kupferlegierung in Rohform.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7403

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform, wie sie in Anmerkung 1 a) bzw. 1 b) zu diesem Kapitel definiert sind. Raffiniertes Kupfer mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr wird durch elektrolytische Raffination, elektrolytische Extraktion oder durch chemische oder Feuerraffination gewonnen. Anderes raffiniertes Kupfer (mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr) wird normalerweise hergestellt, indem dem obengenannten raffinierten Kupfer ein oder mehrere Elemente bis zu den in der Tabelle zur Anmerkung 1 a) zu diesem Kapitel genannten Höchstgrenzen zugesetzt werden. …

Kapitel 74

1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) raffiniertes Kupfer: Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr (RV E7401A10) oder Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV E7401A20): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirconium 0,3 Andere Elemente (1), je 0,3 b) Kupferlegierungen: metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV E7401B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen an …

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7403.29.00.00?

Die Zolltarifnummer 7403.29.00.00 umfasst Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, andere Kupferlegierungen (ausgenommen Kupfervorlegierungen der Position 7405). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7403.29.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 7403.29.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7403.29.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 740329. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7403.29.00.00?

7403.29.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7403.29.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

7403.29.00.00 steht in dieser Hierarchie: 74 KUPFER UND WAREN DARAUS > 7403 Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform > 740329 andere Kupferlegierungen (ausgenommen Kupfervorlegierungen der Position 7405). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7403.29.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7403.29.00.00 erfasst, zum Beispiel DEK/991/05-3. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7403.29.00.00?

TARIC-Code 7403.29.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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