Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7415.33.00: Schrauben; Bolzen und Muttern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7415.33.00 steht für Schrauben; Bolzen und Muttern. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7415.33.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 74. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7415.33.00
Drittlandszoll
3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 74KUPFER UND WAREN DARAUS
  2. 7415Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Kupfer oder mit Schaft aus Eisen oder Stahl und Kupferkopf; Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Kupfer
  3. 7415.33Schrauben; Bolzen und Muttern
  4. 7415.33.00Schrauben; Bolzen und Muttern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7415.33.00

HS-Code7415.336 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7415.33.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ESBTIESBTI2026SOL834Erteilt von ESGültig bis 2029-06-18

Tuerca hexagonal ciega de latón niquelado (aleación de cobre). La tuerca interior es de métrica 5 mm y tiene una altura de 9 mm. Se presenta a granel en cajas de 2.000 unidades. Función y uso: Se utiliza para fijación de elementos roscados protegiendo el extremo de los tornillos frente a la oxidación y suciedad.

DEBTI21824/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-10

Es handelt sich um Schrauben aus einer Kupfer-Beryllium-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt, mit kreiszylindrischem Kopf mit Schlitz und mit Innensechskant und mit einem bis zum Kopf reichenden, metrischen Gewinde (M2) mit stumpfem Gewindeende. Unterhalb des Kopfes sind die Erzeugnisse zu einem Bund, der an zwei sich gegenüberliegenden Seiten abgeflacht ist, ausgearbeitet. Gesamtlänge: etwa 5,2 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schrauben aus Kupfer" zur Unterposition 7415 3300 der Kombinierten Nomenklatur.

ESBTIESBTI2025SOL655Erteilt von ESGültig bis 2028-05-20

Surtido compuesto por: tornillo cilíndrico de doble rosca, sin cabeza, realizado en latón, tuerca ciega M5 de acero niquelado, taco de plástico y florón de plástico. El tornillo mide 75 mm. Tiene un grueso de espiga de 5 mm y una resistencia a la tracción inferior a 800 Mpa. Se presenta en cajas de 250 bolsas que contienen dos unidades de cada uno de los cuatro elementos que forman el artículo. Según declaración del solicitante se utiliza para el anclaje de inodoros y lavabos.

FRBTIFR-BTI-2024-05038Erteilt von FRGültig bis 2027-12-05

Écrou de forme hexagonale en laiton avec du nickel plaqué sur la surface. Pour le montage sur une boîte aux lettres, sert à fixer la vis. Dimensions : 12 x 16 x 3 mm. Laiton et Nickel

DEBTI39014/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-06

Es handelt sich um aus einer Kupfer-Zink-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing) gefertigte Schrauben mit flachem, runden Kopf und einem zu einer Kugel ausgeformten Ansatzstück, das auf der Oberseite einen Schlitz aufweist. Die Erzeugnisse verfügen zudem über ein nicht bis zum Kopf reichendes, metrisches Außengewinde (M3) mit stumpfem Gewindeende. Gesamtlänge: etwa 19,5 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schrauben aus Kupfer, mit Gewinde" zur Unterposition 7415 3300 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI15855/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-16

Es handelt sich um aus einer Kupferlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing) gefertigte, zylindrische Hohlerzeugnisse, die zu einem Ende hin mit einem Teilgewinde (M20) an der Innenseite versehen sind. Der Rand des anderen Endes ist rundum nach innen abgewinkelt. Auf der Außenseite weisen die Waren teilweise eine Rändelung auf. Je nach Ausführung sind die Erzeugnisse vernickelt. Die Waren werden in einer Petroleumlaterne verbaut und dienen zur Befestigung der Handpumpe. Außendurchmesser: etwa 22 mm; Höhe: etwa 14 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Muttern aus Kupfer, mit Gewinde" zur Unterposition 7415 3300 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI20875/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-29

Es handelt sich um Befestigungssets zur Befestigung von Mischarmaturen an Waschbecken oder Bidets, im Wesentlichen bestehend aus: - drei ringförmige Dichtungen aus Weichkautschuk, - einer zylindrischen Distanzhülse aus Kunststoff, - einem bogenförmigen, mit einer Lochung versehenem Feststellring aus Stahl und - einer Mutter aus einer Kupfer-Zink-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing), die mit einem Innengewinde ausgestattet ist und einen Kopf mit Außensechskant aufweist. Die Erzeugnisse sind gemeinsam in einer Kunststofftüte und einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. -Angaben lt. Antragsteller- Abbildung siehe Anlage. Da kein charakterbestimmender Bestandteil ermittelbar ist, erfolgt die Einreihung der Warenzusammenstellung gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 c ) in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Positionen. Derartige Erzeugnisse gehören als "Muttern aus Kupfer, mit Gewinde" zur Unterposition 7415 33 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI12330/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-07

Es handelt sich um nahezu halbkreisförmige Muttern aus einer Kupfer-Zink-Legierung (Messing), die zu einer nahezu E-förmigen Aussparung ausgearbeitet und mit einem metrischen Innengewinde (M18) versehen sind. Die Muttern werden als Befestigungselemente in einer Mischarmatur verwendet. Durchmesser: etwa 48 mm; Gesamthöhe: etwa 10 mm. - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus Kupfer, mit Gewinde" zur Unterposition 7415 33 00 der Kombinierten Nomenklatur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7415

Zu Unterposition 7415 33: Der Begriff „Schraube“ umfasst nicht Schraubhaken, Ring- und Ösenschrauben; diese gehören zu Unterposition 7415 39.

Kapitel 74

1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) raffiniertes Kupfer: Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr (RV E7401A10) oder Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV E7401A20): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirconium 0,3 Andere Elemente (1), je 0,3 b) Kupferlegierungen: metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV E7401B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen an …

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7415.33.00?

Die Zolltarifnummer 7415.33.00 umfasst Schrauben; Bolzen und Muttern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7415.33.00?

Der Drittlandszollsatz für 7415.33.00 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7415.33.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 741533. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7415.33.00?

7415.33.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7415.33.00 im Zolltarif eingeordnet?

7415.33.00 steht in dieser Hierarchie: 74 KUPFER UND WAREN DARAUS > 7415 Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Kupfer oder mit Schaft aus Eisen oder Stahl und Kupferkopf; Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Kupfer > 741533 Schrauben; Bolzen und Muttern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7415.33.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7415.33.00 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2026SOL834. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7415.33.00?

KN-Code 7415.33.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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