Zolltarifnummer 7504.00: Pulver und Flitter, aus Nickel
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7504.00 steht für Pulver und Flitter, aus Nickel. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7504.00 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 75. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7504.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7504.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Pulver aus Nickel; Nickelkatalysator Bei der Ware handelt es sich um ein dunkelgraues, metallisches Pulver mit einer maximalen Korngröße von 90 µm. Es besteht aus einer Legierung aus Nickel, Aluminium, Eisen und Chrom. Der Gehalt an Nickel überwiegt gewichtsmäßig und beträgt 84,5 - 88,5%. Das Pulver wird als Katalysator verwendet. Zolltariflich handelt es sich um Pulver aus Nickel der Position 7504 der KN.
Pulver aus Nickel; Nickelkatalysator Bei der Ware handelt es sich um dunkelgraue, metallische Pulver mit einer maximalen Korngröße von 200 µm. Sie bestehen aus einer Legierung aus Nickel, Aluminium und Eisen. Der Gehalt an Nickel überwiegt gewichtsmäßig und liegt je nach Spezifikation zwischen 89,0% und 96,2%. Die Pulver werden als Katalysatoren verwendet. Zolltariflich handelt es sich um Pulver aus Nickel der Position 7504 der KN.
Pulver aus Nickel; Nickelkatalysator Bei der Ware handelt es sich um dunkelgraue, metallische Pulver mit einer maximalen Korngröße von 200 µm. Sie bestehen aus einer Legierung aus Nickel, Aluminium und Eisen. Der Gehalt an Nickel überwiegt gewichtsmäßig und liegt je nach Spezifikation zwischen 91,3% und 99,1%. Die Pulver werden als Katalysatoren verwendet. Zolltariflich handelt es sich um Pulver aus Nickel der Position 7504 der KN.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Pulver und Flitter aller Art, aus Nickel, ohne Rücksicht auf den Verwendungszweck. Pulver werden durch Anmerkung 8 b) zu Abschnitt XV definiert. Entsprechend ihrer physikalischen Merkmale werden Pulver und Flitter im nicht legierten Zustand in Platten für Nickelcadmiumbatterien, zur Herstellung von Nickelsulfat, Nickelchlorid und anderen Nickelsalzen, als Bindemittel für Hartmetalle, zur Herstellung von Nickellegierungen (z. B. legierten Stählen) und als Katalysatoren verwendet. Pulver und Flitter werden auch rein oder in Legierungen oder Mischungen mit anderen Metallpulvern (z. B. Eisenpulvern) zum Pressen und Sintern technischer Waren, wie z. B. Magnete, verwendet oder auch direkt in Bleche, Bänder oder Folien gewalzt. Nicht zu dieser Position gehören Nickeloxidsinter (Pos. 7501).
Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 75 gelten als: a) nicht legiertes Nickel: Metall mit einem Nickel- und Cobaltgehalt von insgesamt 99 GHT oder mehr, sofern 1) der Cobaltgehalt 1,5 GHT oder weniger beträgt und 2) der Gehalt an jedem der anderen Elemente die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV F7501A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe Eisen 0,5 O Sauerstoff 0,4 Andere Elemente, je 0,3 b) Nickellegierungen: metallische Stoffe, in denen Nickel gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Cobaltgehalt mehr als 1,5 GHT beträgt (RV F7501B10), 2) der Gehalt an mindestens einem der anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV F7501B20) oder 3) der Gesamtgehalt an anderen Elementen als Nickel und Cobalt mehr als 1 GHT beträgt (RV F7501B30). …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7504.00?
Die Zolltarifnummer 7504.00 umfasst Pulver und Flitter, aus Nickel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7504.00?
Der Drittlandszollsatz für 7504.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7504.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 750400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7504.00?
7504.00 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7504.00 im Zolltarif eingeordnet?
7504.00 steht in dieser Hierarchie: 75 NICKEL UND WAREN DARAUS > 7504 Pulver und Flitter, aus Nickel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7504.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7504.00 erfasst, zum Beispiel DE20144/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7504.00?
HS-Unterposition 7504.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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