Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7504.00.00.00.0: Pulver und Flitter, aus Nickel

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7504.00.00.00.0 steht für Pulver und Flitter, aus Nickel. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7504.00.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 75. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
7504.00.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 75NICKEL UND WAREN DARAUS
  2. 7504Pulver und Flitter, aus Nickel
  3. 7504.00.00.00.0Pulver und Flitter, aus Nickel

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7504.00.00.00.0

HS-Code7504.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7504.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7504.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7504.00.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 0C005Specially prepared compounds or powders for the manufacture of gaseous diffusion barriers, resistant to corrosion by UF 6 (e.g. nickel or alloys containing 60 % by weight or more nickel, aluminium oxide and fully fluorinated hydrocarbon polymers), having a purity of 99,9 % by weight or more and a particle size less than 10 μm measured by ASTM B330 standard and a high degree of particle size uniformity.
  • 1C002cMetal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:
  • 1C240Nickel powder and porous nickel metal, other than those specified in 0C005, as follows:
  • 0C005Specially prepared compounds or powders for the manufacture of gaseous diffusion barriers, resistant to corrosion by UF 6 (e.g. nickel or alloys containing 60 % by weight or more nickel, aluminium oxide and fully fluorinated hydrocarbon polymers), having a purity of 99,9 % by weight or more and a particle size less than 10 μm measured by ASTM B330 standard and a high degree of particle size uniformity.
  • 1C002cMetal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:
  • 1C240Nickel powder and porous nickel metal, other than those specified in 0C005, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI33903/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-07

Pulver aus Nickel Bei der Ware handelt es sich um ein sehr feines grau-metallisches Pulver. Nach den Angaben besteht das Erzeugnis aus einer Nickellegierung mit u.a. Chrom, Bor und Silicium. Der Gehalt an Nickel überwiegt gewichtsmäßig und liegt je nach Spezifikation zwischen 70,4 % und 75,5 %. Die Korngröße beträgt zwischen minimal 45 µm bis maximal 180 µm. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Pulver aus Nickel in die Codenummer 7504 0000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.

DEBTI34884/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-06

Pulver aus Nickel; Nickelaluminid-Pulver Bei der Ware handelt es sich gemäß den Angaben um ein sehr feines graues Pulver aus Nickellegierungen mit einem Aluminiumanteil von 12,5 - 13,5 %. Die Korngröße ist kleiner als 1 mm. Die Ware ist aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit als Pulver aus Nickel in die Codenummer 7504 0000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.

DEBTI23847/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-30

Pulver aus Nickel Bei der Ware handelt es sich gemäß den Angaben um ein sehr feines grau-braunes Pulver aus metallischem Nickel mit einem sehr hohen Reinheitsgrad. Die Korngröße ist kleiner als 1 mm. Die Ware ist aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit als Pulver aus Nickel in die Codenummer 7504 0000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.

DEBTI24160/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-23

Pulver; Nickel-Chrom-Legierung Bei der Ware handelt es sich laut Angaben um sehr feines grau-braunes Pulver auf Nickelbasis. Zur chemischen Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Im Wesentlichen besteht das Erzeugnis aus einer Legierung aus Nickel und Chrom. Die Korngröße ist kleiner als 1 mm. Die Ware ist aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit als Pulver aus Nickel in die Codenummer 7504 0000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.

DEBTI26671/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-14

Pulver aus Nickel Bei der Ware handelt es sich um ein sehr feines grau-metallisches Pulver. Nach den Angaben besteht das Erzeugnis aus einer Nickellegierung mit u.a. Chrom, Bor und Silicium. Der Gehalt an Nickel überwiegt gewichtsmäßig und liegt je nach Spezifikation zwischen 70,4 % und 75,5 %. Die Korngröße beträgt zwischen minimal 45 µm bis maximal 180 µm. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Pulver aus Nickel in die Codenummer 7504 0000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.

DE8986/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-07-19

Pulver aus Nickel Bei der Ware handelt es sich um ein sehr feines grau-metallisches Pulver. Nach den Angaben besteht das Erzeugnis aus einer Nickellegierung mit u.a. Chrom, Bor und Silicium. Der Gehalt an Nickel überwiegt gewichtsmäßig und liegt je nach Spezifikation zwischen 70,4 % und 75,5 %. Die Korngröße beträgt zwischen minimal 45 µm bis maximal 180 µm. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Pulver aus Nickel in die Codenummer 7504 0000 00 0 einzureihen.

DE4244/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-04-23

Thermisches Spritzpulver aus Nickel Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein feines graues Pulver aus Nickel (charakterbestimmend) und Aluminium. Das Pulver liegt in Korngrößen von max. 90+/-45 µm vor. Das Erzeugnis wird zur oberflächlichen Beschichtung von Werkstücken als thermisches Spritzpulver verwendet. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als Pulver aus Nickel in die Unterposition 7504 0000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE4243/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-04-23

Thermisches Spritzpulver aus Nickel Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein feines graues Pulver aus Nickel (charakterbestimmend), Aluminium, ggf. Chrom und Bentonit. Das Pulver liegt in Korngrößen von max. 177+/-77 µm vor. Das Erzeugnis wird zur oberflächlichen Beschichtung von Werkstücken als thermisches Spritzpulver verwendet. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als Pulver aus Nickel in die Unterposition 7504 0000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7504

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Pulver und Flitter aller Art, aus Nickel, ohne Rücksicht auf den Verwendungszweck. Pulver werden durch Anmerkung 8 b) zu Abschnitt XV definiert. Entsprechend ihrer physikalischen Merkmale werden Pulver und Flitter im nicht legierten Zustand in Platten für Nickelcadmiumbatterien, zur Herstellung von Nickelsulfat, Nickelchlorid und anderen Nickelsalzen, als Bindemittel für Hartmetalle, zur Herstellung von Nickellegierungen (z. B. legierten Stählen) und als Katalysatoren verwendet. Pulver und Flitter werden auch rein oder in Legierungen oder Mischungen mit anderen Metallpulvern (z. B. Eisenpulvern) zum Pressen und Sintern technischer Waren, wie z. B. Magnete, verwendet oder auch direkt in Bleche, Bänder oder Folien gewalzt. Nicht zu dieser Position gehören Nickeloxidsinter (Pos. 7501).

Kapitel 75

Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 75 gelten als: a) nicht legiertes Nickel: Metall mit einem Nickel- und Cobaltgehalt von insgesamt 99 GHT oder mehr, sofern 1) der Cobaltgehalt 1,5 GHT oder weniger beträgt und 2) der Gehalt an jedem der anderen Elemente die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV F7501A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe Eisen 0,5 O Sauerstoff 0,4 Andere Elemente, je 0,3 b) Nickellegierungen: metallische Stoffe, in denen Nickel gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Cobaltgehalt mehr als 1,5 GHT beträgt (RV F7501B10), 2) der Gehalt an mindestens einem der anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV F7501B20) oder 3) der Gesamtgehalt an anderen Elementen als Nickel und Cobalt mehr als 1 GHT beträgt (RV F7501B30). …

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7504.00.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 7504.00.00.00.0 umfasst Pulver und Flitter, aus Nickel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7504.00.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 7504.00.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7504.00.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 750400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7504.00.00.00.0?

7504.00.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7504.00.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

7504.00.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 75 NICKEL UND WAREN DARAUS > 7504 Pulver und Flitter, aus Nickel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7504.00.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7504.00.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI33903/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 7504.00.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7504.00.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 0C005, 1C002c, 1C240, 0C005, 1C002c, 1C240. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7504.00.00.00.0?

Warennummer 7504.00.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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