Zolltarifnummer 7506: Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7506 steht für Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
7506 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 75. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7506
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 75NICKEL UND WAREN DARAUS
- 7506Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Bleche, Bänder und Folien, die durch die Anmerkung 9 d) zu Abschnitt XV definiert werden. Die Erzeugnisse entsprechen den in den Erläuterungen zu den Pos. 7409 und 7410 beschriebenen Erzeugnissen aus Kupfer. Bleche und Bänder aus Nickel können zum Plattieren von Eisen und Stahl (durch Schweißen, Walzen usw.) und zum Bau von Apparaten, insbesondere für die chemische Industrie, verwendet werden. Nicht zu dieser Position gehören Streckbleche oder -bänder (Pos. 7508).
Zu Unterposition 7506 10: Laminat aus zwei äußeren Lagen aus Nickelfolie und einer inneren Lage aus einer Mischung aus nichtleitenden Polymeren (Polyolefin, Fluorkunststoffen usw.) und leitendem Ruß bestehend. Jede der äußeren Lagen ist 0,025 mm und die innere Lage 0,3 mm dick. Als 30 x 40 cm große Bleche gestellt, wird das Erzeugnis nach Zuschnitt als erneuerbare Sicherung zum Schutz von Batterien, Telefonen und Elektromotoren von weniger als 60 Volt gegen Überspannung oder überhöhte Temperatur verwendet. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 b).
Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 75 gelten als: a) nicht legiertes Nickel: Metall mit einem Nickel- und Cobaltgehalt von insgesamt 99 GHT oder mehr, sofern 1) der Cobaltgehalt 1,5 GHT oder weniger beträgt und 2) der Gehalt an jedem der anderen Elemente die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV F7501A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe Eisen 0,5 O Sauerstoff 0,4 Andere Elemente, je 0,3 b) Nickellegierungen: metallische Stoffe, in denen Nickel gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Cobaltgehalt mehr als 1,5 GHT beträgt (RV F7501B10), 2) der Gehalt an mindestens einem der anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV F7501B20) oder 3) der Gesamtgehalt an anderen Elementen als Nickel und Cobalt mehr als 1 GHT beträgt (RV F7501B30). …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7506?
Die Zolltarifnummer 7506 umfasst Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7506?
Für 7506 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 7506?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 7506. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7506?
7506 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7506 im Zolltarif eingeordnet?
7506 steht in dieser Hierarchie: 75 NICKEL UND WAREN DARAUS. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7506?
Zu 7506 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7506?
Position 7506 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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