Zolltarifnummer 7606.91.00: Bleche und Bänder, andere, aus nicht legiertem Aluminium
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7606.91.00 steht für Bleche und Bänder, andere, aus nicht legiertem Aluminium. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7606.91.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 76. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7606.91.00
- Drittlandszoll
- 7,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7606.91.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Aluminiumblech, mit Kunststoff beschichtet Bei der Ware handelt es sich um ein ovales Blech (Abmessungen: 47 mm x 60 mm), das auf einer Seite mit einer weißen Kunststoffbeschichtung und zusätzlich mit einer abziehbaren Schutzfolie versehen ist. Das ca. 0,5 mm dicke Blech besteht nach den Angaben aus nicht legiertem Aluminium. Das Erzeugnis dient als Ersatzplatte für Handtaschenspiegel. Danach handelt es sich um ein Blech, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, anderes als quadratisch oder rechteckig, aus nicht legiertem Aluminium, andere der Unterposition 7606 9100 der Kombinierten Nomenklatur.
Dle údajů žadatele, předložené dokumentace a vzorku výrobku se jedná o polotovary z nelegovaného hliníku (kaloty) pro výrobu hliníkových tub s membránou. Tuby jsou určeny pro vteřinová lepidla, barvy na vlasy apod. Způsob výroby: Kontinuálně odlévaný pás, válcovaný na příslušnou tloušťku se dále dělí na pruhy, z nichž se vysekávájí kolečka (kaloty). Povrch se zdrsňuje otryskáním nebo omletím. Kaloty mají průměr od 12,5 mm do 39,7 mm a tloušťku od 2,9 mm do 10,2 mm.
Butzen Bei der als Butzen bezeichneten Ware handelt es sich um massive Flacherzeugnisse (kreisrunde, zylindrische Scheiben) mit rechteckigem Querschnitt aus Aluminium nach DIN EN 570 ("Butzen zum Fließpressen aus Halbzeug hergestellt"). Die Reinheit des Aluminiums beträgt min. 99,5%. Die Ware wird in unterschiedlichen Abmessungen gehandelt: z.B. 40 x 3,5; 35 x 4,5; 29,7 x 3,6; 24,8 x 3; 13,8 x 4,1 (Durchmesser x Dicke in mm). Sie wird durch Fließpressen weiterverarbeitet.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Diese Erzeugnisse, die durch die Anmerkung 9 d) zu Abschnitt XV definiert werden, entsprechen den gleichen Erzeugnissen aus Kupfer. Die Erläuterungen zu Pos. 7409 gelten daher sinngemäß für diese Position. Nicht zu dieser Position gehören: a) Folien und dünne Bänder, mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger (Pos. 7607). b) Streckbleche und -bänder (Pos. 7616).
Zu Unterpositionen 7606 11 bis 7606 92: 1. Laminierte Aluminiumerzeugnisse aus zwei flachgewalzten Blechen aus Aluminium als äußere Lagen des laminierten Erzeugnisses und einer Platte oder Lage aus Kunststoffen als innere Lage oder Seele. Die Dicke jeder der äußeren Lagen beträgt bis zu 2,54 mm und die innere Lage hat eine Dicke zwischen ungefähr 0,02 mm und 2,29 mm. Die Erzeugnisse bestehen normalerweise aus Rollen (Coils) mit einer Breite bis zu ungefähr 1 500 mm oder können in Platten zugeschnitten sein. Die Seele verbessert die Geräuschdämmungseigenschaften der Erzeugnisse. Sie werden zur Außenverkleidung von Gebäuden, zur Innendekoration, zur Herstellung von Blechen für Kraftfahrzeugkarosserien, Haushaltsgeräten, Büromaschinen usw. verwendet.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 183. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 23. bis 26. Oktober 2017: Warenbeschreibung: Rechteckige Platten, bestehend aus einem Kern aus Kunststoff (Polypropylen) mit einer individuellen Dicke von 2,0 mm bis 4,0 mm, der auf beiden Seiten mit Blechen aus einer Aluminiumlegierung bedeckt ist (die Dicke jedes Aluminiumblechs kann von 0,2 mm bis 0,3 mm reichen). Die Aluminiumbleche sind auf ihrer Oberfläche mit Farbe versehen oder lackiert. Ihre Abmessungen sind: 1220 x 3050 mm; 1500 × 3050 mm; 1500 x 4050 mm; 1500 x 5000 mm. Die Waren werden universell verwendet, z.B. …
Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 7606.91.00.25ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material, - in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder Form, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger; - in Platten, mit einer Dicke von mehr als 6 mm
- 7606.91.00.30andere
- 7606.91.00.86ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material, - in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder Form, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger; - in Platten, mit einer Dicke von mehr als 6 mm
- 7606.91.00.88andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7606.91.00?
Die Zolltarifnummer 7606.91.00 umfasst Bleche und Bänder, andere, aus nicht legiertem Aluminium. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7606.91.00?
Der Drittlandszollsatz für 7606.91.00 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7606.91.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 760691. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7606.91.00?
7606.91.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7606.91.00 im Zolltarif eingeordnet?
7606.91.00 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7606 Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm > 760691 aus nicht legiertem Aluminium. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7606.91.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7606.91.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI14907/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Fällt 7606.91.00 unter CBAM?
Ja. 7606.91.00 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7606.91.00?
KN-Code 7606.91.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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