Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7607.11: Folien und dünne Bänder, ohne Unterlage, nur gewalzt

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7607.11 steht für Folien und dünne Bänder, ohne Unterlage, nur gewalzt. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7607.11 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 76. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7607.11
Drittlandszoll
7,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 76ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  2. 7607Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger
  3. 7607.11Folien und dünne Bänder, ohne Unterlage, nur gewalzt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7607.11

HS-Code7607.116 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstAluminium2023/956

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE2433/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-03

Aluminiumfolie Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Aluminiumfolie mit einer Dicke von 0,00635 mm, auf Großrollen mit einer Rollenbreite von 935 mm und 945 mm und einer Länge von 30.000 Meter bis 40.000 Meter. Die Folie soll zur Weiterverarbeitung zu Buttereinschlagspapier verwendet werden. Die Ware ist als Folie aus Aluminium, ohne Unterlage, nur gewalzt, in die Unterposition 7607 11 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE14463/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-10-15

Es handelt sich um aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt gefertigte Erzeugnisse mit einer Dicke von 0,008 mm. Die Breite der durch Walzen hergestellten Folien beträgt 1128 bzw. 1185 mm. - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse gehören als "Folien aus Aluminium, mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger, nur gewalzt" zur Unterposition 7607 11 des Harmonisierten Systems.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7607

Zu Unterposition 7607 11: Kalt- oder warmgewalzte Erzeugnisse dieser Unterposition können zusätzlich noch folgende Bearbeitungen oder Oberflächenbearbeitungen erfahren haben: 1) Wärmebehandlungen wie Beseitigung der Spannung oder Glühen; diese Behandlungen haben auch die Beseitigung der Schmiermittelrückstände vom Walzen zur Folge. 2) Besäumen oder rechteckiges (auch quadratisches) Zuschneiden (z. B. Trennen eines breiten Bandes in mehrere schmale Bänder). 3) Trennen (Entrollen) dünner Bänder, mehrlagig gewalzt; diese Bearbeitung wird notwendig, wenn zwei oder mehr Rollen Bänder während des letzten Walzvorgangs gemeinsam gerollt werden. 4) Chemische Reinigung oder Waschung; dies wird normalerweise gemacht, um Ölrückstände zu entfernen, wenn keine Wärmebehandlung stattfindet.

Pos. 7607

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/935 der Kommission vom 8. Juni 2016 (ABl. EU Nr. L 155/16) (RV L 16/935) Eine Ware, bestehend aus einem metallisierten Polyethylenterephtalat-(PET)-Film, der als Ausgangsmaterial für die Herstellung eines Aluminiumpigments verwendet wird und die folgenden wesentlichen Merkmale aufweist: - mindestens acht Aluminiumschichten mit einer Reinheit von 99,8 % oder mehr; - jede Aluminiumschicht hat eine optische Dichte von nicht mehr als 3,0 D; - die einzelnen Aluminiumschichten sind jeweils durch eine Acrylatpolymerschicht getrennt; - jede Aluminiumschicht ist bis zu 30 nm (0,03 μm) dick; - die Aluminium- und Acrylatpolymerschichten befinden sich auf einem Trägerfilm aus PET (Polyethylenterephthalat) mit einer Dicke von 12 μm. Die Ware wird auf Rollen von bis zu 50 000 m Länge gestellt. …

Pos. 7607

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statisti-sche Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 260. Sitzung des Aus-schusses für den Zollkodex vom 30. September bis 02. Oktober 2024: Warenbeschreibung: Aluminiumfolie, die beidseitig mit einer hydrophilen Schicht/Beschichtung überzogen ist und in Rollen (Coils) geliefert wird. Die hydrophile Schicht besteht aus weißer Farbe. Das Produkt hat ein-schließlich der Beschichtung eine Gesamtdicke von 0,120 mm, wohingegen die Breite des Produkts 196 mm beträgt. Die hydrophile Beschichtung besteht aus Silikat (weißes Pulver) und anderen chemischen Bestandteilen. …

Kapitel 76

Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7607.11?

Die Zolltarifnummer 7607.11 umfasst Folien und dünne Bänder, ohne Unterlage, nur gewalzt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7607.11?

Der Drittlandszollsatz für 7607.11 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7607.11?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 760711. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7607.11?

7607.11 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7607.11 im Zolltarif eingeordnet?

7607.11 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7607 Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7607.11?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7607.11 erfasst, zum Beispiel DE2433/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 7607.11 unter CBAM?

Ja. 7607.11 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7607.11?

HS-Unterposition 7607.11 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.