Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7607.11.19: Folien und dünne Bänder, mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7607.11.19 steht für Folien und dünne Bänder, mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7607.11.19 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 76. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7607.11.19
Drittlandszoll
7,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 76ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  2. 7607Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger
  3. 7607.11ohne Unterlage, nur gewalzt
  4. 7607.11.19Folien und dünne Bänder, mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7607.11.19

HS-Code7607.116 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7607.11.198 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstAluminium2023/956

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI6019/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-15

Aluminiumfolie Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um eine Folie aus Aluminium. Die Folie hat eine Dicke von 0,009 mm bis 0,015 mm. Die Folienbreite beträgt 670 mm bis 745 mm. Den Angaben nach ist die Ware nach dem Walzprozess geglüht worden. Ein Besäumen der Ränder kann ebenfalls erfolgen. Die Ware wird in Rollen zu 450 kg bis 600 kg gehandelt. Den Angaben nach wird die Ware bedruckt und in Form gestanzt in der Getränkeindustrie verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Folien und dünne Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger, ohne Unterlage, nur gewalzt, mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm, in Rollen mit einem Stückgewicht von 10 kg oder weniger, andere, in die Unterposition 7607 1119 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.

DEBTI5762/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-05-10

Folie aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um gewalzte, metallische Flacherzeugnisse (Folien) mit einer Dicke von 0,006 - 0,0019 mm in Rollen mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg. Die Erzeugnisse bestehen aus Aluminiumlegierungen mit den Werkstoffbezeichnungen AA1235, AA1200, AA8079 mit gewichtsmäßig überwiegendem Aluminiumgehalt. Die Breite beträgt zwischen 940 mm und 1615 mm. Die Aluminiumfolien werden für den weiteren Verkauf mit Kaschierungen versehen und oberflächlich lackiert. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als andere Folien aus Aluminium, ohne Unterlage, nur gewalzt, mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm, in Rollen mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg in die Unterposition 7607 1119 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

AT2015/000050Erteilt von ATGültig bis 2021-04-29

Aluminiumfolie, weder unterlegt noch überzogen, mit einer Dicke von 6,5 µm. Die auf einer Seite glänzende und auf der zweiten Seite matte Metallfolie liegt in einer Rollenbreite von 1320 mm (Antragstellerangabe) und einem Rollengewicht von ca. 1000 kg (Antragstellerangabe) vor. (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI10824/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-11-08

Blattmetall-Bastelset; Aluminiumfolie Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung bestehend aus 6 Blättern einer dünnen silberfarben metallischen Folie (Abmessungen: ca. 14 x 14 cm, Dicke: 0,003 mm), mit Trennblättern aus Papier, einem Kleber für Metallfolien und einem Pinsel, in einer für den Einzelverkauf aufgemachten Umverpackung mit Anwendungshinweisen. Bei der Folie handelt es sich nach den Angaben um Aluminiumfolie. Sie soll zur Verschönerung bzw. Gestaltung von Bildern, Bilderrahmen, Figuren etc. verwendet werden. Die Folie wird im Hinblick auf die Menge und im Hinblick auf die Verwendung der Ware als charakterbestimmend angesehen. Danach ist die Ware als andere Folie aus Aluminium, ohne Unterlage, nur gewalzt, mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm, in die Unterposition 7607 1119 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

FR-RTC-2017-003255Erteilt von FRGültig bis 2020-05-25

Produit en forme de feuille laminée, en aluminium, pour décoration des ongles. Le produit est conditionné dans une petite boite ronde en plastique transparent sur un support en carton pour la vente au détail. Épaisseur: 1µm.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7607

Zu Unterposition 7607 11: Kalt- oder warmgewalzte Erzeugnisse dieser Unterposition können zusätzlich noch folgende Bearbeitungen oder Oberflächenbearbeitungen erfahren haben: 1) Wärmebehandlungen wie Beseitigung der Spannung oder Glühen; diese Behandlungen haben auch die Beseitigung der Schmiermittelrückstände vom Walzen zur Folge. 2) Besäumen oder rechteckiges (auch quadratisches) Zuschneiden (z. B. Trennen eines breiten Bandes in mehrere schmale Bänder). 3) Trennen (Entrollen) dünner Bänder, mehrlagig gewalzt; diese Bearbeitung wird notwendig, wenn zwei oder mehr Rollen Bänder während des letzten Walzvorgangs gemeinsam gerollt werden. 4) Chemische Reinigung oder Waschung; dies wird normalerweise gemacht, um Ölrückstände zu entfernen, wenn keine Wärmebehandlung stattfindet.

Pos. 7607

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/935 der Kommission vom 8. Juni 2016 (ABl. EU Nr. L 155/16) (RV L 16/935) Eine Ware, bestehend aus einem metallisierten Polyethylenterephtalat-(PET)-Film, der als Ausgangsmaterial für die Herstellung eines Aluminiumpigments verwendet wird und die folgenden wesentlichen Merkmale aufweist: - mindestens acht Aluminiumschichten mit einer Reinheit von 99,8 % oder mehr; - jede Aluminiumschicht hat eine optische Dichte von nicht mehr als 3,0 D; - die einzelnen Aluminiumschichten sind jeweils durch eine Acrylatpolymerschicht getrennt; - jede Aluminiumschicht ist bis zu 30 nm (0,03 μm) dick; - die Aluminium- und Acrylatpolymerschichten befinden sich auf einem Trägerfilm aus PET (Polyethylenterephthalat) mit einer Dicke von 12 μm. Die Ware wird auf Rollen von bis zu 50 000 m Länge gestellt. …

Pos. 7607

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statisti-sche Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 260. Sitzung des Aus-schusses für den Zollkodex vom 30. September bis 02. Oktober 2024: Warenbeschreibung: Aluminiumfolie, die beidseitig mit einer hydrophilen Schicht/Beschichtung überzogen ist und in Rollen (Coils) geliefert wird. Die hydrophile Schicht besteht aus weißer Farbe. Das Produkt hat ein-schließlich der Beschichtung eine Gesamtdicke von 0,120 mm, wohingegen die Breite des Produkts 196 mm beträgt. Die hydrophile Beschichtung besteht aus Silikat (weißes Pulver) und anderen chemischen Bestandteilen. …

Kapitel 76

Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7607.11.19?

Die Zolltarifnummer 7607.11.19 umfasst Folien und dünne Bänder, mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7607.11.19?

Der Drittlandszollsatz für 7607.11.19 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7607.11.19?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 760711. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7607.11.19?

7607.11.19 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7607.11.19 im Zolltarif eingeordnet?

7607.11.19 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7607 Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger > 760711 ohne Unterlage, nur gewalzt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7607.11.19?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7607.11.19 erfasst, zum Beispiel DEBTI6019/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 7607.11.19 unter CBAM?

Ja. 7607.11.19 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7607.11.19?

KN-Code 7607.11.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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