Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7616.99.10: Andere Waren aus Aluminium, gegossen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7616.99.10 steht für Andere Waren aus Aluminium, gegossen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7616.99.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 76. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7616.99.10
Drittlandszoll
6 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 76ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  2. 7616Andere Waren aus Aluminium
  3. 7616.99andere, andere
  4. 7616.99.10Andere Waren aus Aluminium, gegossen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7616.99.10

HS-Code7616.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7616.99.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstAluminium2023/956
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI19609/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-26

Es handelt sich um Eckhalterungen, die der Aufnahme und Befestigung von Überwachungskameras an festen Wänden dienen. Die Halterungen sind aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt gegossen und pulverbeschichtet. Sie stellen sich als symmetrisch gebogene dreidimensionale Erzeugnisse dar. Ausgehend von einem U-förmigen Profilabschnitt sind die beiden äußeren Schenkel ungefähr auf der Mitte ihrer Länge jeweils nach außen abgebogen, so dass sich insgesamt eine 90-Grad-Innenecke ergibt. Die Erzeugnisse haben insgesamt Abmessungen von ca. 200 x 271 x 173 mm. - Angaben laut Antragstellerin - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Unterpositionen 7616 1000 und 7616 9100 genannte) Waren aus Aluminium gegossen" zur Unterposition 7616 9910 der Kombinierten Nomenklatur.

FRBTIFR-BTI-2026-02994Erteilt von FRGültig bis 2029-07-02

Ouvrage métallique moulé, constitué par un alliage d'aluminium. L'article sera utilisé dans la fabrication des suspensions d'équipements divers pour l'industrie

ITBTI2026-0076Erteilt von ITGültig bis 2029-06-10

Radiatori modulari per impianti di riscaldamento ad acqua, non elettrici.. I radiatori sono realizzati assemblando più elementi tra loro; ciascun elemento presenta fori filettati superiori e inferiori che consentono l’unione dei moduli e il collegamento all’impianto. I radiatori sono in alluminio pressofuso; per alcune serie sono bimetallici con struttura interna in acciaio e corpo in alluminio, con alluminio predominante in peso (L’alluminio rappresenta circa il 70% in peso del prodotto finito). Eventuali accessori di completamento per l’installazione (es. tappi/riduzioni/valvole) possono essere forniti congiuntamente, e l’imballo è normalmente in cartoni per singola batteria.

CZBTI34/227897/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-05-10

Dle deklarovaných údajů se jedná o hliníkový odlitek, který má charakter polotovaru (krytu). Výrobek je určen k následnému zušlechtění nanesením termálních materiálů, jejichž aplikací získá výrobek vlastnosti pasivního chladiče elektrických komponent. Materiál: slitina AlSi12Fe / A413 / EN AC 47100. Složení: Si: 11,0 % – 13,0 %; Fe: max 0,6 %; Cu: max 0,2 %; Mn: max 0,35 %; Mg: max 0,1 %; Al: zbytek.

DEBTI7815/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-03

Bei der sog. „Aluminiumbefestigung“ handelt es sich um eine Rohrklemme, bestehend aus einer nahezu u-förmigen, gegossenen Klemmbacke aus Aluminium, die am offenen Ende mit zwei durchgehenden Lochungen mit Innengewinden versehen sind, einer Innensechskantschraube aus unedlem Metall und einer Sterngriffschraube aus unedlem Metall und Kunststoff. Das Erzeugnis dient zum Befestigen von teleskopierenden Rohren, z. B. einer Stütze. - Antragstellerangaben - Die unedlen Metalle bestimmen insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und den Umfang den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware. Innerhalb der unedlen Metalle herrscht Aluminium gewichtsmäßig vor. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Unterpositionen 7616 1000 und 7616 9100 genannte) Waren aus Aluminium, gegossen" zur Unterposition 7616 9910 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI7492/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-19

Sog. Deckel aus Aluminium: Es handelt sich um runde, gegossene, pulverbeschichtete und mit Gleitlack versehene Deckel aus Aluminium. Die Deckel weisen ein metrisches Gewinde auf und sind auf der geschlossenen Oberseite am Rand mit verschiedenen Aussparungen versehen. Die Waren werden als Deckel verwendet und auf bzw. in das Gehäuse von Messgeräten geschraubt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Die Deckel weisen aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit keine spezifischen Merkmale auf, die sie in Anwendung der Anmerkung 2 zu Kapitel 90 als Teil einer Ware des Kapitels 90 erkennbar machen, somit keine Einreihung in das Kapitel 90, sondern Einreihung entsprechend der stofflichen Beschaffenheit als Erzeugnis aus Aluminium. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium (gegossen)" zur Unterposition 7616 9910 der Kombinierten Nomenklatur (KN).

DEBTI8115/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-08

Sogenannter Deckel aus Aluminium (Deckel CA10 / CA00 / CA11) Es handelt sich um kreiszylindrische, gegossene, pulverbeschichtete und mit Gleitlack versehene Hohlerzeugnisse, sog. Deckel aus Aluminium. Die Deckel weisen ein metrisches Außengewinde auf und sind auf der geschlossenen Oberseite am Rand mit verschiedenen Aussparungen versehen. Die Waren werden als Deckel verwendet und auf bzw. in das Gehäuse von Messgeräten geschraubt Aluminium bestimmt in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter. Objektiv nicht als Teil einer bestimmten Maschine oder eines bestimmten Gerätes erkennbar. Antragstellerangaben Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium, gegossen" zur Unterposition 7616 9910 der Kombinierten Nomenklatur (KN).

DEBTI13279/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-28

Sogenannte Sputtertargets: Bei dem Antragsgegenstand handelt es sich um ein sog. „Sputtertarget“ (Kathodenträger) aus einer runden Aluminium-Scandium-Platte (gegossen, AlSc mit bis zu 42 % Scandium), gelötet auf eine Rückplatte aus CuCr1Zr.v Das „Sputtertarget“ wird in die Sputterkathode einer Sputteranlage eingebaut. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage Eine Einreihung als erkennbares Teil einer Maschine von der zum Herstellen von Halbleiterscheiben verwendeten Art in die Position 8486 der Kombinierten Nomenklatur oder als erkennbares Teil einer elektrischen Maschine, mit eigener Funktion, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in die Position 8543 ist ausgeschlossen, da es sich bei der in Rede stehenden Ware um Beschichtungsmaterial, d.h. Verbrauchsmaterial handelt. Auch eine Einreihung als Zubehör für eine Maschine kommt nicht in Betracht. Zubehör kann entweder aus auswechselbaren Ausrüstungsgegenständen bestehen, welche Maschinen oder Apparate, an denen sie angebracht werden, für die Ausführung einer bestimmten Arbeit geeignet machen, oder aus Vorrichtungen, die ihre Verwendungsmöglichkeiten erweitern oder mit deren Hilfe eine im Zusammenhang mit der Hauptfunktion der Maschinen oder Apparate stehende Sonderarbeit ausgeführt werden kann. Dies wird von den Targets nicht erfüllt. Das „Sputtertarget“ ist aufgrund seiner stofflichen Beschaffenheit in die Position 7616 einzureihen. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium - gegossen" der Unterposition 7616 9910 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zuzuweisen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7616

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Waren aus Aluminium, die weder von den vorstehenden Positionen dieses Kapitels, von Anmerkung 1 zu Abschnitt XV, vom Kapitel 82 oder 83 noch von anderen Positionen der Nomenklatur erfasst sind. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Stifte, Nägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Pos. 8305), Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben und ähnliche Waren der in den Erläuterungen zu den Pos. 7317 und 7318 beschriebenen Art. 2) Nähnadeln, Stricknadeln, Schnürnadeln, Häkelnadeln, Stichel zum Sticken, Sicherheitsnadeln und ähnliche Nadeln und andere Waren der in den Erläuterungen zu Pos. 7319 beschriebenen Art. 3) Ketten und Teile davon, aus Aluminium. 4) Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht, und Streckbleche oder -bänder (siehe Erläuterungen zu Pos. …

Pos. 7616

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 615/2013 der Kommission vom 24. Juni 2013 (ABl. EU Nr. L 175, Seite 9) (RV L615/13) Eine zylinderförmige Ware aus einer Aluminiumlegierung mit Öffnungen und Aussparungen, mit einer Länge von etwa 8 cm und einem Durchmesser von etwa 4 cm. Die Ware wird als Teil der Aufrollvorrichtung eines Sicherheitsgurts, beispielsweise in Kraftfahrzeugen, Schnellbooten und Treppenliften, verwendet. Siehe Abbildung. Unterposition 7616 99 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinier­ten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7616, 7616 99 und 7616 99 90. Eine Einreihung in die Position 8708 ist ausgeschlossen, da zu dieser Position nur Sicher­heitsgurte von Kraftfahrzeugen der Positionen 8701 bis 8705 gehören, jedoch nicht Teile davon. …

Pos. 7616

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - hat auf der 136. Sitzung entschieden, dass eine so genannte Gehäusehalterung aus Aluminium (BKT Konsole) nach stofflicher Beschaffenheit in das Kapitel 76 (Position 7616) einzureihen ist. Die Ware ist wie folgt beschaffen: Eine aus Aluminium gefertigte so genannte Gehäusehalterung für den Einbau in Armaturen­bretter von KFZ zur Fixierung von Autoradios. Die Gehäusehalterung wird einerseits am Autoradio und andererseits am Armaturenbrett befestigt und kann von unterschiedlicher Größe sein, z. B. mit den Maßen 7 x 5 x 2 cm. Da eine Befestigung am Armaturenbrett und nicht direkt an der Karosserie von Kraftfahrzeugen erfolgt, handelt es sich nicht um ein Teil oder Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705. …

Kapitel 76

Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7616.99.10?

Die Zolltarifnummer 7616.99.10 umfasst Andere Waren aus Aluminium, gegossen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7616.99.10?

Der Drittlandszollsatz für 7616.99.10 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7616.99.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 761699. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7616.99.10?

7616.99.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7616.99.10 im Zolltarif eingeordnet?

7616.99.10 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7616 Andere Waren aus Aluminium > 761699 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7616.99.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7616.99.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI19609/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 7616.99.10 unter CBAM?

Ja. 7616.99.10 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ist 7616.99.10 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7616.99.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7616.99.10?

KN-Code 7616.99.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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