Zolltarifnummer 8108.90.30: Stangen (Stäbe), Profile und Draht
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8108.90.30 steht für Stangen (Stäbe), Profile und Draht. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8108.90.30 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 81. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8108.90.30
- Drittlandszoll
- 7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8108.90.30
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1C002dMetal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:
- 1C004Uranium titanium alloys or tungsten alloys with a "matrix" based on iron, nickel or copper, having all of the following:
- 1C005"Superconductive" "composite" conductors in lengths exceeding 100 m or with a mass exceeding 100 g, as follows:
- 1C202bAlloys, other than those specified in 1C002.b.3. or .b.4., as follows:
- 1C004Uranium titanium alloys or tungsten alloys with a "matrix" based on iron, nickel or copper, having all of the following:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Stangen aus Titan Bei der Ware handelt es sich um Stangen aus einer Titanlegierung (Materialbezeichnung TiAlNbWB). Die Stangen haben einen Durchmesser von 50 mm und eine Länge von 419 mm. Die Erzeugnisse werden durch Gießen und anschließende mechanische Bearbeitung der Oberfläche hergestellt. Die Ware ist als Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott, andere, Stangen (Stäbe), Profile und Draht, andere, in die Unterposition 8108 9030 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Sogenannter Cross Pin: Es handelt sich bei der als "Cross Pin" bezeichneten Ware um einen Stab/Stift mit einem Durchmesser von 1,6 mm und einer Länge von 5,6 mm, massiv, zylindrisch, über die gesamte Länge mit gleichbleibendem Querschnitt, an den Enden gefast, aus einer Titan-Aluminium-Vanadium Legierung mit gewichtsmäßig überwiegendem Titananteil. Der sog. Cross Pin wird in eine sogenannte Swivel Plate (nicht Gegenstand dieses vZTA-Antrags, vgl. DEBTI-43201/23-1) eingesteckt und anschließend implantiert. Durch die kleinere durchgehende Bohrung in der sog. Swivel Plate wird der sog. Cross Pin geschoben. Dieser verbindet die Swivel Plate mit dem Cage (Zwischenwirbelimplantat). Der Cross Pin wird durch Verformung des Loches in der Swivel Plate an seiner Position gehalten. Antragstellerangaben Abbildung siehe Anlage. Da es an einer speziellen Konzeption hinsichtlich der objektiven Beschaffenheitsmerkmale fehlt, ist eine Einreihung in das Kapitel 90, insbesondere in die Unterposition (KN) 9021 3990 als „Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für ein künstliches Körperteil für Menschen (Bandscheibenersatz)“ in Anwendung der Anmerkung 1 f) zu Kapitel 90 ausgeschlossen. Derartige Erzeugnisse gehören als "Stangen aus Titan" zur Unterposition 8108 9030 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
Stab aus Titan Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein metallisches Erzeugnis mit über die gesamte Länge gleichbleibendem, kreisförmigem Querschnitt mit glatten Enden. Bei dem Material handelt es sich nach den Angaben um eine Titanlegierung (Ti-6Al-4V). Bei einem äußeren Durchmesser von 3,3 mm beträgt die Länge 120 mm oder 240 mm. Das Erzeugnis dient als Bestandteil eines Wirbelsäulenimplantats für die dauerhafte Implantation in den menschlichen Körper. Es handelt sich nicht um eine Ware des Kapitels 90, da sie keine spezifischen Merkmale für eine spezielle Verwendung als Implantat aufweist. Die Ware ist daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Titan und Waren daraus, Stangen (Stäbe), Profile und Draht, in die Unterposition 8108 9030 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Rippenhohlprofile aus Titan Bei den Erzeugnissen handelt es sich um rohrförmige Hohlerzeugnisse, sogenannte Rippenrohre bzw. Rippenhohlprofile. Dabei werden durch zusätzliche Walzprozesse schraublinienförmig umlaufende Rippen durch Kaltumformung auf der Außenoberfläche und teilweise auch innenliegend aus der Rohrwandung von Glattrohren hergestellt. Das Material der Erzeugnisse ist Titan mit der Werkstoffnummer 3.7035. Die Rippen dienen der Vergrößerung der Rohroberfläche. Derartige Erzeugnisse werden in Wärmeübertragern bzw. Wärmeaustauschern eingesetzt. Die Waren besitzen keinen Maschinen-/Gerätecharakter und sind aufgrund der unspezifischen Form auch keine erkennbaren Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten des Abschnitts XVI. Die Waren sind nach stofflicher Beschaffenheit als "andere Waren aus Titan, hier Profile" in die Unterposition 8108 9030 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Tuote on titaanitankoaihio. Sen mitat ovat 40x250x480 mm tai 50x250x685 mm. Titaani on seokseltaan Ti6Al4V.
Titan Ingots, bearbeitet Bei den als "Titan-Aluminid Ingots / -Segmente, bearbeitet" bezeichneten Waren handelt es sich um massive, metallische Erzeugnisse mit über die gesamte Länge gleichbleibendem Querschnitt in Form eines Kreises mit glatter, glänzender Oberfläche, laut Angaben stranggepresst, auf Zieldurchmesser gedreht bzw. Solldurchmesser überdreht und auf Länge gesägt mit den typischen Abmessungen Durchmesser 10 - 100 mm und Länge 20 - 1000 mm. Es handelt sich um Titan-Aluminid-Legierungen mit gewichtsmäßig überwiegendem Titangehalt (40 - 70%) und Aluminium (10 - 35%), sowie mindestens einem weiteren Legierungselement. Hergestellt werden die Erzeugnisse durch Einschmelzen im Vakuum-Lichtbogenofen, Strangpressen, ggf. im Stahlmantel und anschließender mechanischer Bearbeitung. Es handelt sich zolltariflich um Stangen (Stäbe) aus Titan.
Titan Ingots, im Stahlmantel Bei den als "Titan-Aluminid Ingots / -Segmente, bearbeitet, im Stahlmantel" bezeichneten Waren handelt es sich um massive, metallische Erzeugnisse mit über die gesamte Länge gleichbleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, laut Angaben im Stahlmantel stranggepresst und unbearbeitet, auf Länge gesägt mit den typischen Abmessungen: Durchmesser der TiAl-Legierung 25 - 120 mm und Länge 20 - 1000 mm, Dicke der Stahlkapsel 2 - 10 mm. Es handelt sich um Titan-Aluminid-Legierungen mit gewichtsmäßig überwiegendem Titangehalt (40 - 70%) und Aluminium (10 - 35%), sowie mindestens einem weiteren Legierungselement, stahlverkapselt mit gewichtsmäßig überwiegendem Titangehalt. Hergestellt werden die Erzeugnisse durch Einschmelzen im Vakuum-Lichtbogenofen, Strangpressen im Stahlmantel und anschließender grober mechanischer Bearbeitung. Es handelt sich zolltariflich um Stangen (Stäbe) aus Titan.
Titan Ingots, bearbeitet Bei den als "Hochtemperatur-Titanlegierung Ingots / -Segmente, bearbeitet" bezeichneten Waren handelt es sich um massive, metallische Erzeugnisse mit über die gesamte Länge gleichbleibendem Querschnitt in Form eines Kreises mit glatter, glänzender Oberfläche, laut Angaben stranggepresst, auf Zieldurchmesser gedreht bzw. Solldurchmesser überdreht und auf Länge gesägt mit den typischen Abmessungen Durchmesser 10 - 100 mm und Länge 20 - 1000 mm. Es handelt sich um Titan-Aluminid-Legierungen mit gewichtsmäßig überwiegendem Titangehalt (70 - 95%) und Aluminium (1 - 10%), sowie mindestens ein weiteres Legierungselement Nb, Mo, Ta, Zr, Hf, Sn, Zn, Mn, V, Cr, Cu, Ni, Fe, B, Si, C, N, O (Summe 1 - 20%). Hergestellt werden die Erzeugnisse durch Einschmelzen im Vakuum-Lichtbogenofen, Strangpressen und anschließender mechanischer Bearbeitung. Es handelt sich zolltariflich um Stangen (Stäbe) aus Titan.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Titan wird durch Reduktion seiner oxidischen Erze (Rutil, Brookit usw.) und des Illmenits (Titaneisen) gewonnen. Bestimmte Verfahren ergeben Ferrotitan (Kapitel 72) oder Titancarbid (siehe nachstehend). Das Metall wird auch entweder in kompakter Form gewonnen (es ist dann glänzend und von weißer Farbe) oder als Pulver (von dunkelgrauer Farbe), das wie Wolfram agglomeriert werden kann. Titan ist ein hartes Metall, das, wenn es nicht rein ist, bei Hitze spröde ist. Es ist korrosionsbeständig gegen zahlreiche chemische Stoffe. Es dient zur Herstellung von Ferrolegierungen des Kapitels 72 (Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan), die als Desoxidations- und Denitrierungsmittel bei der Eisen- und Stahlherstellung und bei der Herstellung von legierten Stählen verwendet werden. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (gestrichen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1213/2014 der Kommission vom 11. November 2014 (ABl. EU Nr. L 329/6) (RV L 1213/14) Eine kanülierte, zylindrische Ware mit einem Gewinde, hergestellt aus einer extraharten Titanlegierung, mit einer Länge zwischen 20 und 56 mm. Die Ware hat einen kanülierten Schaft mit einem Außendurchmesser von 4 mm und einen Kopf mit sechseckigem Antrieb. Der Schaft ist über die gesamte Länge mit einem Gewinde mit 2-mm-Steigung versehen. Die Ware entspricht den ISO/TC150-Normen für Implantatschrauben und ist zur Verwendung auf dem Gebiet der Traumachirurgie zur Fixierung von Knochenbrüchen aufgemacht. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 26. April 2017 in der RS. C-51/16 Tatbestand: Der Ausgangsrechtsstreit betrifft die Rücknahme dreier verbindlicher Zolltarifauskünfte, die die Zollbehörden Stryker für drei Modelle von Implantatschrauben erteilt hatten. Diese sind dazu bestimmt, zur Behandlung von Knochenbrüchen oder zum Einsetzen von Prothesen in den menschlichen Körper eingebracht zu werden. Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass diese Schrauben die folgenden gemeinsamen Merkmale aufweisen: ¾ einen Durchmesser von 6,5 mm, 6,5 mm bzw. 4 mm, ¾ eine Länge von 25 mm, 50 mm bzw. 16 mm, ¾ ein speziell entwickeltes Gewinde, ¾ ein für einen Inbusschlüssel vorgesehenes Kopfende, ¾ einzeln mit Gebrauchsanweisung in einer kleinen Schachtel verpackt, ¾ sterilisiert oder nicht sterilisiert. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Titan - Interferenz – Schrauben zur Verblockung von Transplantaten im Bereich der Orthopädie/Unfallchirurgie siehe Gerichtliche Entscheidungen (GE) zu Abschnitt XV. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10. Dezember 2008 - 4 K 965/08 Z und Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2009 - VII R 7/09: Einreihung von sog. „Transfix Implantaten“ aus Titan in die Kombinierte Nomenklatur Orientierungssatz: 1. Verbindungselemente aus Titan (möglicherweise wegen gegenläufigen Gewindes Schrauben; Befestigung durch einschlagen und ausschrauben), die zur Fixierung von Weichteiltransplantaten bei einem Kreuzbandriss im menschlichen Knie bestimmt sind, können wegen ihrer allgemeinen Verwendungs-möglichkeit gem. Anm. 2 Buchst. a zu Abschn. XV KN und Anm. 1 Buchst. f zu Kap. 90 KN nicht in die Pos. 9021 KN i.d.F. der Verordnung (EG) Nr. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 8108.90.30.10Stangen aus einer Titanlegierung der Norm EN 2002-1, EN 4267 oder DIN 65040 entsprechend
- 8108.90.30.15Stangen und Drähte aus Titanlegierungen mit - gleichbleibendem Querschnitt in Form eines Kreises - einem Durchmesser von 0,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 mm, - einem Aluminiumgehalt von 0,3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,7 GHT, - einem Siliciumgehalt von 0,3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 GHT, - einem Niobgehalt von 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,3 GHT, und - einem Eisengehalt von nicht mehr als 0,2 GHT
- 8108.90.30.35Stangen und Draht aus Titan mit einem Titangehalt von 98,8 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,9 %, mit einem Durchmesser von weniger als 20 mm
- 8108.90.30.45Draht aus einer Titan-Aluminium-Vanadium-Legierung (TiAl6V4) mit einem Durchmesser von weniger als 20 mm, den Normen AMS 4928, 4965 oder 4967 entsprechend
- 8108.90.30.55Drähte aus einer Titan-Legierung: - mit einem Gehalt an Niob von 42 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 47 GHT, - mit einem Durchmesser von 2,36 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,85 mm, - in Rollen von 15 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 kg, - der Norm AMS 4982 entsprechend
- 8108.90.30.60Geschmiedete Stangen (Stäbe) aus Titan mit - einer Reinheit von 99,995 GHT oder mehr - einem Durchmesser von 140 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm, - einem Gewicht von 5 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 kg
- 8108.90.30.70Draht aus einer Titanlegierung mit einem Gehalt an - Vanadium von 22 GHT (± 1 GHT) und - Aluminium von 4 GHT (± 0,5 GHT) oder - Vanadium von 15 GHT (± 1 GHT), - Chrom von 3 GHT (± 0,5 GHT), - Zinn von 3 GHT (± 0,5 GHT) und - Aluminium von 3 GHT (± 0,5 GHT)
- 8108.90.30.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8108.90.30?
Die Zolltarifnummer 8108.90.30 umfasst Stangen (Stäbe), Profile und Draht. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8108.90.30?
Der Drittlandszollsatz für 8108.90.30 beträgt 7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8108.90.30?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 810890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8108.90.30?
8108.90.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8108.90.30 im Zolltarif eingeordnet?
8108.90.30 steht in dieser Hierarchie: 81 ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS > 8108 Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott > 810890 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8108.90.30?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8108.90.30 erfasst, zum Beispiel DEBTI42704/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 8108.90.30 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8108.90.30 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C002d, 1C004, 1C005, 1C202b, 1C004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8108.90.30?
KN-Code 8108.90.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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