Zolltarifnummer 8108.90.30.10: Stangen aus einer Titanlegierung der Norm EN 2002-1, EN 4267 oder DIN 65040 entsprechend
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8108.90.30.10 steht für Stangen aus einer Titanlegierung der Norm EN 2002-1, EN 4267 oder DIN 65040 entsprechend. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8108.90.30.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 81. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8108.90.30.10
- Drittlandszoll
- 7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 81ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS
- 8108Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
- 8108.90andere
- 8108.90.30Stangen (Stäbe), Profile und Draht
- 8108.90.30.10Stangen aus einer Titanlegierung der Norm EN 2002-1, EN 4267 oder DIN 65040 entsprechend
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8108.90.30.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1C002dMetal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:
- 1C004Uranium titanium alloys or tungsten alloys with a "matrix" based on iron, nickel or copper, having all of the following:
- 1C005"Superconductive" "composite" conductors in lengths exceeding 100 m or with a mass exceeding 100 g, as follows:
- 1C202bAlloys, other than those specified in 1C002.b.3. or .b.4., as follows:
- 1C004Uranium titanium alloys or tungsten alloys with a "matrix" based on iron, nickel or copper, having all of the following:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Barres et tiges en TITANE TiA16V4 (alliages de titane, aluminium et de vanadium), conformes aux normes EN 2002-1, EN 4267ou DIN 65040. Elles sont destinées à être utilisées en tant que fixations aéronautiques.
Barres et tiges en TITANE TiA16V4 ( alliage de titane, aluminium et de vanadium), conformes aux normes conformes aux normes EN 2002-1, EN 4267 ou DIN 65040. Elles sont destinées à être utilisées en tant que fixations aéronautiques.
Barres en alliage de titane (TA6V) conformes à l’une des normes EN2002-1, EN4267 ou DIN65040 utilisées pour la fabrication de pièces forgées. Les dimensions peuvent être variables ( Diamètre allant de 16mm à 75mm pour une densité de 4510 Kg/m3).
Barres rondes d’un diamètre de 20 à 200 mm en alliage de titane T-A6V (plus de 85 % de titane, 6 % d’aluminium, 4 % de zirconium en moyenne). Le produit est conforme à la norme DIN65040 et est utilisé dans l'industrie aérospatiale. Longueurs des barres : entre 3 et 4 mètres.
Barres en alliage de titane conformes aux normes EN 2002-1 ou EN 4267 ou DIN 65040. Barres rondes (dont la section transversale est en forme de cercle) et dont le diamètre de section transversale peut varier entre 6 et 160 millimètres.
TITANIUM BARSTOCK WHICH ARE TITANIUM ALLOY RODS 25MM IN DIAMETER AND 13 FEET IN LENGTH. THE PRODUCT COMPLIES WITH STANDARD EN 4267.
Stangen/Stäbe aus Titanlegierung Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Stangen/Stäbe mit einem Durchmesser von 0,5 - 400 mm aus der Titanlegierung TiAl6V4 mit gewichtsmäßig überwiegendem Titangehalt. Die Ware wird in der Luftfahrtindustrie verwendet und erfüllt die Anforderungen verschiedener Normen, unter anderem der Norm EN 4267:2001 und EN 2002-1. Die Stangen werden durch Schmieden, Warmwalzen oder Ziehen hergestellt. Die Ware ist als Stangen aus einer Titanlegierung der Norm EN 2002-1, EN 4267 oder DIN 65040 entsprechend in den TARIC 8108 9030 10 einzureihen.
Barres en alliage de titane (TA6V ou T40) conformes aux normes EN 2002-1, EN 4267 et DIN 65040. Diamètre : 160mm environ. Longueur : entre 3000 et 4000mm.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Titan wird durch Reduktion seiner oxidischen Erze (Rutil, Brookit usw.) und des Illmenits (Titaneisen) gewonnen. Bestimmte Verfahren ergeben Ferrotitan (Kapitel 72) oder Titancarbid (siehe nachstehend). Das Metall wird auch entweder in kompakter Form gewonnen (es ist dann glänzend und von weißer Farbe) oder als Pulver (von dunkelgrauer Farbe), das wie Wolfram agglomeriert werden kann. Titan ist ein hartes Metall, das, wenn es nicht rein ist, bei Hitze spröde ist. Es ist korrosionsbeständig gegen zahlreiche chemische Stoffe. Es dient zur Herstellung von Ferrolegierungen des Kapitels 72 (Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan), die als Desoxidations- und Denitrierungsmittel bei der Eisen- und Stahlherstellung und bei der Herstellung von legierten Stählen verwendet werden. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (gestrichen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1213/2014 der Kommission vom 11. November 2014 (ABl. EU Nr. L 329/6) (RV L 1213/14) Eine kanülierte, zylindrische Ware mit einem Gewinde, hergestellt aus einer extraharten Titanlegierung, mit einer Länge zwischen 20 und 56 mm. Die Ware hat einen kanülierten Schaft mit einem Außendurchmesser von 4 mm und einen Kopf mit sechseckigem Antrieb. Der Schaft ist über die gesamte Länge mit einem Gewinde mit 2-mm-Steigung versehen. Die Ware entspricht den ISO/TC150-Normen für Implantatschrauben und ist zur Verwendung auf dem Gebiet der Traumachirurgie zur Fixierung von Knochenbrüchen aufgemacht. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 26. April 2017 in der RS. C-51/16 Tatbestand: Der Ausgangsrechtsstreit betrifft die Rücknahme dreier verbindlicher Zolltarifauskünfte, die die Zollbehörden Stryker für drei Modelle von Implantatschrauben erteilt hatten. Diese sind dazu bestimmt, zur Behandlung von Knochenbrüchen oder zum Einsetzen von Prothesen in den menschlichen Körper eingebracht zu werden. Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass diese Schrauben die folgenden gemeinsamen Merkmale aufweisen: ¾ einen Durchmesser von 6,5 mm, 6,5 mm bzw. 4 mm, ¾ eine Länge von 25 mm, 50 mm bzw. 16 mm, ¾ ein speziell entwickeltes Gewinde, ¾ ein für einen Inbusschlüssel vorgesehenes Kopfende, ¾ einzeln mit Gebrauchsanweisung in einer kleinen Schachtel verpackt, ¾ sterilisiert oder nicht sterilisiert. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Titan - Interferenz – Schrauben zur Verblockung von Transplantaten im Bereich der Orthopädie/Unfallchirurgie siehe Gerichtliche Entscheidungen (GE) zu Abschnitt XV. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10. Dezember 2008 - 4 K 965/08 Z und Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2009 - VII R 7/09: Einreihung von sog. „Transfix Implantaten“ aus Titan in die Kombinierte Nomenklatur Orientierungssatz: 1. Verbindungselemente aus Titan (möglicherweise wegen gegenläufigen Gewindes Schrauben; Befestigung durch einschlagen und ausschrauben), die zur Fixierung von Weichteiltransplantaten bei einem Kreuzbandriss im menschlichen Knie bestimmt sind, können wegen ihrer allgemeinen Verwendungs-möglichkeit gem. Anm. 2 Buchst. a zu Abschn. XV KN und Anm. 1 Buchst. f zu Kap. 90 KN nicht in die Pos. 9021 KN i.d.F. der Verordnung (EG) Nr. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8108.90.30.10?
Die Zolltarifnummer 8108.90.30.10 umfasst Stangen aus einer Titanlegierung der Norm EN 2002-1, EN 4267 oder DIN 65040 entsprechend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8108.90.30.10?
Der Drittlandszollsatz für 8108.90.30.10 beträgt 7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8108.90.30.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 810890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8108.90.30.10?
8108.90.30.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8108.90.30.10 im Zolltarif eingeordnet?
8108.90.30.10 steht in dieser Hierarchie: 81 ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS > 8108 Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott > 810890 andere > 81089030 Stangen (Stäbe), Profile und Draht. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8108.90.30.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8108.90.30.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-05239. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 8108.90.30.10 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8108.90.30.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C002d, 1C004, 1C005, 1C202b, 1C004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8108.90.30.10?
TARIC-Code 8108.90.30.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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