Zolltarifnummer 8108.90.30.90.0: Stangen (Stäbe), andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8108.90.30.90.0 steht für Stangen (Stäbe), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8108.90.30.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 81. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8108.90.30.90.0
- Drittlandszoll
- 7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 81ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS
- 8108Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
- 8108.90andere
- 8108.90.30Stangen (Stäbe), Profile und Draht
- 8108.90.30.90andere
- 8108.90.30.90.0Stangen (Stäbe), andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8108.90.30.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1C002dMetal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:
- 1C004Uranium titanium alloys or tungsten alloys with a "matrix" based on iron, nickel or copper, having all of the following:
- 1C005"Superconductive" "composite" conductors in lengths exceeding 100 m or with a mass exceeding 100 g, as follows:
- 1C202bAlloys, other than those specified in 1C002.b.3. or .b.4., as follows:
- 1C004Uranium titanium alloys or tungsten alloys with a "matrix" based on iron, nickel or copper, having all of the following:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Stab aus Titan Bei der Ware handelt es sich um ein metallisches Erzeugnis mit über die gesamte Länge gleichbleibendem, kreisförmigem Querschnitt mit glatten Enden. Bei dem Material handelt es sich nach den Angaben um Reintitan der Güte 4. Der äußere Durchmesser beträgt 3,3 mm und die Länge beträgt 120 mm. Das Erzeugnis dient als Bestandteil eines Halswirbelsäulenimplantats für den menschlichen Körper. Die Verwendung des Stabs als Teil für eine Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen kann nicht von seinen objektiven Merkmalen abgeleitet werden. Die Ware ist daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als "andere Stange aus Titan" in die Codenummer 8108 9030 90 0 des Zolltarifs einzureihen.
Titanbarren Bei der Ware handelt es sich um massive, metallische Erzeugnisse in rechteckiger Form in den Abmessungen ca. 129x70x25 mm (Stangen/Stäbe). Nach den Angaben bestehen die Barren aus nicht legiertem Titan mit einer Reinheit von 99,5 %. Die Erzeugnisse sind durch Stanzen hergestellt, sie sind oberflächlich poliert und u.a. mit einem Firmenlogo geprägt. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als andere Stangen (Stäbe) aus Titan in die Codenummer 8108 9030 90 0 einzureihen.
Stangendraht Bei der Ware handelt es sich um ein massives Erzeugnis mit über die gesamte Länge gleichbleibendem, rechteckigen Querschnitt (Stange). Die Ware ist ca. 360 mm lang, ca. 0,52 mm dick und ca. 0,62 mm breit. Den Angaben nach besteht die Stange aus einer Titanlegierung. Jeweils 10 derartige Stäbe sind in einer Kunststoffbox verpackt. Die Ware wird als Stangendraht in kieferorthopädischen Behandlungen verwendet. Eine Einreihung in Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur ist ausgeschlossen worden. Die Ware ist ihrer Beschaffenheit nach als Ware aus Titan, andere, Stangen (Stäbe), andere, in die Codenummer 8108 9030 90 0 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Retainerdraht aus Titan Bei der Ware handelt es sich um ein massives Erzeugnis mit über die gesamte Länge gleichbleibendem rechteckigen Querschnitt (Stange). Die Ware hat eine Breite von ca. 0,75 mm, eine Dicke von ca. 0,28 mm und eine Länge von 158 mm. Den Angaben nach besteht die Stange aus einer Titanlegierung. Jeweils 10 derartige Stäbe sind in einer Kunststoffbox verpackt. Die Ware wird als Retainerdraht im Rahmen von kieferorthopädischen Behandlungen verwendet. Eine Einreihung in das Kapitel 90 ist ausgeschlossen worden. Die Ware wird aufgrund ihrer Beschaffenheit als Ware aus Titan, Stangen (Stäbe), andere, in die Codenummer 8108 9030 90 0 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
Stab aus Titanlegierung Bei der Ware handelt es sich um ein konzentrisches Hohlerzeugnis mit über die gesamte Länge gleichbleibendem, kreisförmigem Querschnitt aus einer Titanlegierung (Ti-6Al-4V ELI). Der Stab ist an beiden Enden gefast und weist einen Außendurchmesser von 6 mm und eine Länge von 6 cm auf. Auf die Längsseite des Stabs sind zwei Striche sowie der Schriftsatz "U&I 6.0 x 60mm" und eine Nummer aufgedruckt. Das Erzeugnis dient als Wirbelsäulenimplantat für den menschlichen Körper. Die Verwendung des Stabs als Wirbelsäulenimplantat kann nicht von seinen objektiven Merkmalen abgeleitet werden. Die Ware ist daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als "andere Stange aus Titan" in die Codenummer 8108 9030 90 0 des Zolltarifs einzureihen.
Es handelt sich um Drähte mit viereckigem Querschnitt (Abmessungen: 0,41 x 0,41 mm, 0,41 x 0,56 mm, 0,43 x 0,64 mm oder 0,48 x 0,64 mm) aus einer Titan-Molybdän-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Titangehalt. Die Drähte weisen eine Länge von 360 mm bzw. 380 mm auf und sind für den Einsatz in eine orthodontische Vorrichtung (feste Zahnspange) bestimmt. Hierzu werden sie noch gekürzt und in das sogenannte Schloss der auf die Zähne geklebten Brackets (nicht Gegenstand der vZTA) eingefügt. -Antragstellerangaben- Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren (Draht) aus Titan" zur Codenummer 8108 9030 90 0 des Elektronischen Zolltarifs.
Es handelt sich um Drähte mit rundem Querschnitt (Durchmesser: 0,40 mm, 0,45 mm oder 0,80 mm) aus einer Titan-Molybdän-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Titangehalt. Die Drähte weisen eine Länge von 360 mm bzw. 380 mm auf und sind für den Einsatz in eine orthodontische Vorrichtung (feste Zahnspange) bestimmt. Hierzu werden sie noch gekürzt und in das sogenannte Schloss der auf die Zähne geklebten Brackets (nicht Gegenstand der vZTA) eingefügt. -Antragstellerangaben- Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren (Draht) aus Titan" zur Codenummer 8108 9030 90 0 des Elektronischen Zolltarifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Titan wird durch Reduktion seiner oxidischen Erze (Rutil, Brookit usw.) und des Illmenits (Titaneisen) gewonnen. Bestimmte Verfahren ergeben Ferrotitan (Kapitel 72) oder Titancarbid (siehe nachstehend). Das Metall wird auch entweder in kompakter Form gewonnen (es ist dann glänzend und von weißer Farbe) oder als Pulver (von dunkelgrauer Farbe), das wie Wolfram agglomeriert werden kann. Titan ist ein hartes Metall, das, wenn es nicht rein ist, bei Hitze spröde ist. Es ist korrosionsbeständig gegen zahlreiche chemische Stoffe. Es dient zur Herstellung von Ferrolegierungen des Kapitels 72 (Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan), die als Desoxidations- und Denitrierungsmittel bei der Eisen- und Stahlherstellung und bei der Herstellung von legierten Stählen verwendet werden. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (gestrichen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1213/2014 der Kommission vom 11. November 2014 (ABl. EU Nr. L 329/6) (RV L 1213/14) Eine kanülierte, zylindrische Ware mit einem Gewinde, hergestellt aus einer extraharten Titanlegierung, mit einer Länge zwischen 20 und 56 mm. Die Ware hat einen kanülierten Schaft mit einem Außendurchmesser von 4 mm und einen Kopf mit sechseckigem Antrieb. Der Schaft ist über die gesamte Länge mit einem Gewinde mit 2-mm-Steigung versehen. Die Ware entspricht den ISO/TC150-Normen für Implantatschrauben und ist zur Verwendung auf dem Gebiet der Traumachirurgie zur Fixierung von Knochenbrüchen aufgemacht. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 26. April 2017 in der RS. C-51/16 Tatbestand: Der Ausgangsrechtsstreit betrifft die Rücknahme dreier verbindlicher Zolltarifauskünfte, die die Zollbehörden Stryker für drei Modelle von Implantatschrauben erteilt hatten. Diese sind dazu bestimmt, zur Behandlung von Knochenbrüchen oder zum Einsetzen von Prothesen in den menschlichen Körper eingebracht zu werden. Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass diese Schrauben die folgenden gemeinsamen Merkmale aufweisen: ¾ einen Durchmesser von 6,5 mm, 6,5 mm bzw. 4 mm, ¾ eine Länge von 25 mm, 50 mm bzw. 16 mm, ¾ ein speziell entwickeltes Gewinde, ¾ ein für einen Inbusschlüssel vorgesehenes Kopfende, ¾ einzeln mit Gebrauchsanweisung in einer kleinen Schachtel verpackt, ¾ sterilisiert oder nicht sterilisiert. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Titan - Interferenz – Schrauben zur Verblockung von Transplantaten im Bereich der Orthopädie/Unfallchirurgie siehe Gerichtliche Entscheidungen (GE) zu Abschnitt XV. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10. Dezember 2008 - 4 K 965/08 Z und Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2009 - VII R 7/09: Einreihung von sog. „Transfix Implantaten“ aus Titan in die Kombinierte Nomenklatur Orientierungssatz: 1. Verbindungselemente aus Titan (möglicherweise wegen gegenläufigen Gewindes Schrauben; Befestigung durch einschlagen und ausschrauben), die zur Fixierung von Weichteiltransplantaten bei einem Kreuzbandriss im menschlichen Knie bestimmt sind, können wegen ihrer allgemeinen Verwendungs-möglichkeit gem. Anm. 2 Buchst. a zu Abschn. XV KN und Anm. 1 Buchst. f zu Kap. 90 KN nicht in die Pos. 9021 KN i.d.F. der Verordnung (EG) Nr. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8108.90.30.90.0?
Die Zolltarifnummer 8108.90.30.90.0 umfasst Stangen (Stäbe), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8108.90.30.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 8108.90.30.90.0 beträgt 7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8108.90.30.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 810890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8108.90.30.90.0?
8108.90.30.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8108.90.30.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
8108.90.30.90.0 steht in dieser Hierarchie: 81 ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS > 8108 Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott > 810890 andere > 81089030 Stangen (Stäbe), Profile und Draht > 8108903090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8108.90.30.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8108.90.30.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI25627/17-6. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 8108.90.30.90.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8108.90.30.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C002d, 1C004, 1C005, 1C202b, 1C004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8108.90.30.90.0?
Warennummer 8108.90.30.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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