Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8203.40.00.00: Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Werkzeuge

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8203.40.00.00 steht für Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Werkzeuge. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8203.40.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8203.40.00.00
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8203Feilen, Raspeln, Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, Scheren zum Schneiden von Metallen, Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Handwerkzeuge
  3. 8203.40Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Werkzeuge
  4. 8203.40.00.00Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Werkzeuge

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8203.40.00.00

HS-Code8203.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8203.40.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8203.40.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

CZBTI31/367217/2025-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2028-12-16

Dle deklarovaných údajů se jedná o sadu ručních výměnných průbojníků určených k vytváření jednotlivých kruhových otvorů v přírodní usni. Sada obsahuje jednu kovovou rukojeť (v černém nebo stříbrném provedení), deset výměnných průbojníků ve tvaru dutých kovových trubiček se zaostřeným kruhovým ostřím a dřevěnou základnu z ořechového dřeva, do které lze průbojníky zasunout. Průbojníky mají následující průměry: 1,0; 1,5; 2,0; 2,5; 3,0; 3,5; 4,0; 4,5; 5,0; 6,0 mm. Zboží slouží jako komplet ručního děrovacího nástroje. Průbojníky a rukojeť jsou vyrobeny z nerezové oceli. Dřevěná základna je zhotovena z masivního ořechového dřeva. Průbojníky jsou určeny výhradně pro použití s ručními úderovými nástroji (palička, kladivo).

CZBTI31/367215/2025-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2028-12-04

Dle deklarovaných údajů se jedná o ocelové ruční průbojníky určené k vytváření jednotlivých kruhových otvorů v přírodní usni. Průbojníky mají tvar kovových dutých trubiček se zaostřeným kruhovým ostřím na jednom konci. Druhý konec slouží jako úderová plocha pro použití s kladivem nebo paličkou. Průbojníky jsou vyráběny strojním obráběním kovové trubičky nebo ocelového polotovaru a následným broušením ostří do kruhového profilu. Konec určený pro údery je upraven zpevněním nebo sražením hran. Jednotlivé průbojníky vytvářejí čisté kruhové otvory o definovaném průměru. Slouží k ručnímu děrování kůže při výrobě galanterních výrobků, jako jsou pásky, popruhy, peněženky, obojky nebo drobné doplňky.

DEBTI34495/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-05

"Ersatzklinge" - keilförmig scharf geschliffene, annähernd rechteckige Schneidklinge aus Stahl mit einer Durchgangsbohrung in der Mitte - erkennbar ausschließlich zur Verwendung in einem Schlauchschneider (Position 8203) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von den Rohrschneidern ähnlichen Handwerkzeugen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8203 4000 00.

FRBTIFR-BTI-2025-03990Erteilt von FRGültig bis 2028-07-31

Outil à main se présentant sous la forme d’une pince coupe tube à chaîne, consistant en une pince-étau destinée à être utilisée pour découper des tubes d’échappement. La pince coupe tube permet de couper tous types de tubes (tube acier, cuivre, aluminium ou PVC) d’un diamètre de 35 à 85 mm. La pince est équipée d’une chaîne munie de lames (parties travaillantes) en acier inoxydable sur les maillons, d’une poignée en acier inoxydable et d’une vis à oreilles permettant l’ajustage de la pince. La longueur de la chaîne est de 250 mm.

DEBTI59526/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-16

"WIZ Drahtseilzange, Art.-Nr.44721" - mit freiem Arm zu handhabendes zangenähnliches Erzeugnis mit arbeitendem Teil aus Carbonstahl und kunststoffummantelten Griffen aus unedlem Metall; das Öffnen erfolgt mittels einer Feder - zum Ablängen (Schneiden) von Drahtseilen - in einer Faltschachtel verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Rohrschneidern ähnliche Handwerkzeuge, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8203 4000 00.

DEBTI46472/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-15

"Rasthebel" - erkennbares Teil eines mit freiem Arm zu handhabenden zangenähnlichen Erzeugnisses (sog. Kabelschneider) mit 2 Griffen und im Oberteil eingesetzter, schneidender Klinge aus unedlem Metall - vollständig aus unedlem Metall (Stahl) hergestellt, spezifisch geformt, in etwa mit der Form eines Pistolengriffs, mit einer durchschnittlichen Dicke von ca. 7,8 mm und einer ungefähren Länge von 26,51 mm, am oberen Ende mit einer Bohrung zur Befestigung ausgestattet - Hauptware dient zum Schneiden von Metallkabeln auf Länge Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von den Bolzenschneidern ähnlichen Handwerkzeugen, mit Klinge aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8203 4000 00.

DEBTI45564/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-04

"Festmesser" - vollständig aus unedlem Metall (Stahl) hergestellter Rohling (unfertiges Teil) - erkennbar zur Herstellung des fertigen Teils (Klinge) eines mit freiem Arm zu handhaben, zangenähnlichen Erzeugnisses (sog. Kabelschneider) mit 2 Griffen und im Oberteil eingesetzter, schneidender Klinge aus unedlem Metall - in etwa sichelförmig, mit einer Dicke von etwa. 7,4 mm und einer maximalen Länge etwa 104,3 mm, am hinteren Ende mit einer Bohrung zur Befestigung - die Hauptware dient zum Schneiden von Metallkabeln auf Länge Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von den Bolzenschneidern ähnlichen Handwerkzeugen, mit Klinge aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8203 4000 00.

DEBTI45499/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-07

"Abdeckung" - erkennbares Teil eines mit freiem Arm zu handhabenden zangenähnlichen Erzeugnisses (sog. Kabelschneider) mit 2 Griffen und im Oberteil eingesetzter, schneidender Klinge aus unedlem Metall - vollständig aus unedlem Metall (Aluminiumlegierung) hergestellt, spezifisch geformt, mit verschiedenen Bohrungen und Aussparungen versehen - Hauptware zum Schneiden von Kabeln auf Länge bestimmt Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von den Rohrschneidern ähnlichen Handwerkzeugen, mit Klinge aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8203 4000 00.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8203

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören folgende Handwerkzeuge: A) Feilen, Raspeln und ähnliche Werkzeuge (einschließlich kombinierte Raspelfeilen) aller Formen (flach, rund, halbrund, viereckig, dreieckig, oval usw.) und aller Größen, für Metall, Holz oder andere Stoffe. B) Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten und ähnliche Werkzeuge wie: 1) Plombierzangen und Siegelzangen, Viehmarkierzangen, Gasrohrzangen, Zangen zum Setzen oder Ausziehen von Stiften und Bolzen, Ösenzangen, Sägeschränkzangen. 2) Kneifzangen (gewöhnliche Beißzangen, Hufzangen, Schmiedezangen usw.). 3) Pinzetten (z. B. für Uhrmacher, Blumenzüchter, Briefmarkensammler) sowie Enthaarungspinzetten. 4) Nagelzieher, die wie Kneifzangen arbeiten. …

Pos. 8203

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019: Warenbeschreibung: Handwerkzeug aus unedlem Metall (sog. Wimpernzange), das üblicherweise über einen scherenähnlichen Haltegriff und ein Kopfteil mit Zangenbacken verfügt, welche sich beim Schließen der Zange von beiden Seiten um die Wimpern legen. Das Werkzeug verfügt mitunter über eine zusätzliche unterstützende Druckfeder, kann aber auch mit reiner Muskelkraft betätigt werden. Einreihung: Die „Wimpernzange“ ist in Anwendung der AV 1 und 6 als „Zangen (auch zum Schneiden)“ in die Unterposition 8203 20 00 einzureihen. …

Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8203.40.00.00?

Die Zolltarifnummer 8203.40.00.00 umfasst Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Werkzeuge. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8203.40.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 8203.40.00.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8203.40.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820340. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8203.40.00.00?

8203.40.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8203.40.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

8203.40.00.00 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8203 Feilen, Raspeln, Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, Scheren zum Schneiden von Metallen, Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Handwerkzeuge > 820340 Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Werkzeuge. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8203.40.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8203.40.00.00 erfasst, zum Beispiel CZBTI31/367217/2025-300000-ZI/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8203.40.00.00?

TARIC-Code 8203.40.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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