Zolltarifnummer 8203.40.00.00.0: Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Werkzeuge
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8203.40.00.00.0 steht für Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Werkzeuge. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8203.40.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8203.40.00.00.0
- Drittlandszoll
- 1,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
- 8203Feilen, Raspeln, Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, Scheren zum Schneiden von Metallen, Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Handwerkzeuge
- 8203.40Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Werkzeuge
- 8203.40.00.00.0Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Werkzeuge
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8203.40.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
"Schneidwerkzeuge" - mit freiem Arm zu handhabendes, zangenähnliches Erzeugnis, mit zwei kunststoffüberzogenen Griffen und zwei spezifisch geformten Klingen (arbeitender Teil) aus unedlem Metall - dient zum Schneiden von verschiedenartigen Elektrokabeln Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Rohrschneidern ähnliche Handwerkzeuge, mit Klingen aus unedlem Metall" zur Codenummer 8203 4000 00 0 des Zolltarifs.
"Hook Cutter Schneidwerkzeug, Art.-Nr. 260025" - mit freiem Arm zu handhabendes, vollständig aus Stahl bestehendes Erzeugnis - in Form eines einhändig zu bedienenden Kompakt-Bolzenschneiders mit zwei seitlich sich gegenüberstehenden Schneidbacken, in der Art eines Seiteschneiders, ausgestattet - mit einem doppelten Gelenkhebelmechanismus für eine entsprechende Übersetzung ausgestattet - PTFE-beschichtet und mit gummierten Handgriffen versehen - Länge: etwa 21 cm - speziell zum Durchtrennen von Angelhaken bis zu einer Drahtstärke von 1,8 mm Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Bolzenschneider, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8203 4000 00 0 des Zolltarifs.
"Revolverlochzange" - mit freiem Arm zu handhabendes, zangenähnliches Erzeugnis aus unedlem Metall, aus zwei x-förmig gelagerten Schenkeln, die am Ende mit Kunststoffgriffen überzogen sind - vorne, mit einem durch Drehen einstellbaren Revolverkopf mit sechs Lochpfeifen verschiedener Durchmesser ausgestattet - zum Lochen von Leder, Stoff, Pappe, Filz, Kunststoffe, Papier und Gummi - auf einer Pappkarte aufgemacht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Lochzange aus unedlem Metall" zur Codenummer 8203 4000 00 0 des Zolltarifs.
"Schraublocher-Set 3-teilig"; Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem zerlegten, mit freiem Arm zu handhabendes Werkzeug; (Schraublocher; Pos 8203) bestehend aus - - einer ca. 10,5 cm langen Außensechskantschraube mit Gewinde mit einem am Schraubenkopf montierten Axiallager zur Erleichterung der Drehbewegung beim Schneidevorgang - - einem, ca. 2,1 cm langen, zylindrisch geformten Hohlerzeugnis mit glatten Rändern, einer kreisrunden Bohrung am oberen Ende mit einem Innendurchmesser von ca. 2,8 cm - - einem in das o.a. Hohlerzeugnis eingelegten ca. 2,1 cm langen, zylindrisch geformten Gegenstück mit an einem Ende scharf geschliffenen Rand, in der Mitte mit einer Gewindebohrung sowie einem Außendurchmesser von ca. 2,8 cm - zwei Schraublochbohrern in unterschiedlichen Größen (Pos. 8207), bestehend aus - - zwei ca. 2,1 cm langen, zylindrisch geformten Hohlerzeugnissen mit glatten Rändern, einer kreisrunden Bohrung am oberen Ende mit je einem Innendurchmesser von ca. 3,2 cm und 3,5 cm - - zwei in das o.a. Hohlerzeugnis eingelegten ca. 2,1 cm lange, zylindrisch geformte Gegenstücke mit je an einem Ende scharf geschliffenen Rand, in der Mitte mit je einer Gewindebohrung sowie je einem Außendurchmesser von ca. 3,2 cm und 3,5 cm - alle Bestandteile vollständig aus unedlem Metall - in einem zum dauernden Gebrauch geeigneten und speziell für die Aufnahme der o. g. Erzeugnisse hergerichteten Kunststoffkoffer und zusätzlich mit einer Pappummantelung aufgemacht - geeignet zum Schneiden (Stanzen) von kreisrunden Lochausschnitten bei Edelstahlspülen für Wasserhahn- anschlüsse mittels eines Schraubenschlüssels (nicht Gegenstand dieser vZTA) „angetrieben“ Innerhalb der Warenzusammenstellung ist das zerlegt gestellte Werkzeug (Schraublocher) der Position 8203 charakterbestimmend (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse gehören als „den Locheisen ähnliche Handwerkzeuge mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall“ zur Codenummer 8203 4000 00 0 des Zolltarifs (ZT)
"Lochzange"; Ware mit verschiedenen Funktionen - in Form eines mit freiem Arm zu handhabenden, zangenähnlichen Erzeugnisses aus unedlem Metall, aus zwei x-förmig gelagerten Schenkeln, deren Griffe mit Kunststoff überzogen sind; an der einen Seite der Ware befindet sich ein Revolverkopf mit sechs Lochpfeifen und verstellbarem Amboss, an der anderen Seite befinden sich zwei Wirkstellen, wovon eine mit einer wechselbaren Klinge versehen ist und die andere flach mit einer Kerbe zur passgenauen Aufnahme der Klinge ausgearbeitet ist - zum Schneiden und Lochen verschiedener Materialien (z. B. Leder, Filz, Karton usw.) - in einem Pappkarton verpackt - in Anwendung der AV 3 c) aufgrund der verschiedenen Funktionen in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Lochzange aus unedlem Metall" zur Codenummer 8203 4000 00 0 des Zolltarifs.
"Rohrschere"; - mit freiem Arm zu handhabender Rohrschneider mit Klinge (arbeitender Teil) aus Stahl und Griff aus Aluminium - der Griff und das zur Rohraufnahme ausgeformte "Klingengegenstück" sind mit einem farbigen Überzug versehen - mit einem Feststell- und Betätigungsmechanismus mit Zahnung versehen - zum Schneiden von Kunststoffrohren u. ä. bestimmt (Angaben lt. Antragsteller) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Rohrschneider mit Klinge aus unedlem Metall" zur Codenummer 8203 4000 00 0 des Zolltarifs.
"Henkellocheisenrohling"; - ca. 155 mm langer Rohling eines mit freiem Arm zu handhabenden Henkellocheisens, vollständig aus Gusseisen - mit einem konischem Stanzkopf an zwei Trägern und einem Schaft - nach Fertigstellung zum Lochen von verschiedenen Materialien mit Hilfe eines Hammers Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Locheisen mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8203 4000 00 0 des Zolltarifs (ZT).
"Gelenkstück"; es handelt sich um ein erkennbares Teil eines mit freiem Arm zu handhabenden Bolzenschneides mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall. Das Gelenkstück ist vollständig aus unedlem Metall (lt. Anmelder Stahl) hergestellt. Es hat eine Länge von ca. 200 mm und ist an einem Ende rohrförmig zur Aufnahme eines Handgriffs ausgearbeitet. Das andere Ende ist etwa sichelförmig ausgearbeitet und weist am oberen Ende zwei Bohrungen auf. Die eine Bohrung dient zur Aufnahme einer Quetsch- oder Schneidbacke des Bolzenschneiders die andere Bohrung ist das sog. Auge, der Drehpunkt, der beide Seiten des Bolzenschneiders verbindet. Die Gelenkstücke werden in unterschiedlichen Abmessungen in entsprechenden Bolzenschneidern verbaut. Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlem Metall von Bolzenschneidern, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8203 4000 00 0 des Zolltarifs (ZT).
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören folgende Handwerkzeuge: A) Feilen, Raspeln und ähnliche Werkzeuge (einschließlich kombinierte Raspelfeilen) aller Formen (flach, rund, halbrund, viereckig, dreieckig, oval usw.) und aller Größen, für Metall, Holz oder andere Stoffe. B) Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten und ähnliche Werkzeuge wie: 1) Plombierzangen und Siegelzangen, Viehmarkierzangen, Gasrohrzangen, Zangen zum Setzen oder Ausziehen von Stiften und Bolzen, Ösenzangen, Sägeschränkzangen. 2) Kneifzangen (gewöhnliche Beißzangen, Hufzangen, Schmiedezangen usw.). 3) Pinzetten (z. B. für Uhrmacher, Blumenzüchter, Briefmarkensammler) sowie Enthaarungspinzetten. 4) Nagelzieher, die wie Kneifzangen arbeiten. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019: Warenbeschreibung: Handwerkzeug aus unedlem Metall (sog. Wimpernzange), das üblicherweise über einen scherenähnlichen Haltegriff und ein Kopfteil mit Zangenbacken verfügt, welche sich beim Schließen der Zange von beiden Seiten um die Wimpern legen. Das Werkzeug verfügt mitunter über eine zusätzliche unterstützende Druckfeder, kann aber auch mit reiner Muskelkraft betätigt werden. Einreihung: Die „Wimpernzange“ ist in Anwendung der AV 1 und 6 als „Zangen (auch zum Schneiden)“ in die Unterposition 8203 20 00 einzureihen. …
1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8203.40.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 8203.40.00.00.0 umfasst Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Werkzeuge. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8203.40.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 8203.40.00.00.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8203.40.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820340. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8203.40.00.00.0?
8203.40.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8203.40.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
8203.40.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8203 Feilen, Raspeln, Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, Scheren zum Schneiden von Metallen, Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Handwerkzeuge > 820340 Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Werkzeuge. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8203.40.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8203.40.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI49505/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8203.40.00.00.0?
Warennummer 8203.40.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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