Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8207.13.00.00: Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8207.13.00.00 steht für Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, mit arbeitendem Teil aus Cermets. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8207.13.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8207.13.00.00
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8207Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge
  3. 8207.13mit arbeitendem Teil aus Cermets
  4. 8207.13.00.00Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, mit arbeitendem Teil aus Cermets

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8207.13.00.00

HS-Code8207.136 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8207.13.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8207.13.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI18779/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-26

"Bohrrohrverschraubung" - in Form eines vollständig aus Stahl gefertigten, gebogenen Gewinderings mit spezifischen Aussparungen und Innengewinde - Außendurchmesser: 117 mm, Höhe: 22 , 07 mm - erkennbares Teil zum Verbinden von Bohrrohren aus Stahl für Bohrköpfe mit arbeitendem Teil aus Cermets (nicht Gegenstand dieser vZTA) - zum Herstellen eines Bohrstrangs (Teil des auswechelbaren Werkzeugs) für Tiefbohrgeräte Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen für auswechselbare Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge mit arbeitenden Teil aus Cermets" zur Codenummer 8207 1300 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI45748/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-10

"Bohrkronen" - auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in Gesteinsbohrmaschinen - mit arbeitendem Teil aus Cermets auf der Grundlage von Wolframcarbid und Cobalt (Antragstellerangaben) - bestehend aus einem mit Bohrungen für Spülwasser versehenen Grundkörper aus Stahl, der an einem Ende zu einem zylindrischen Schaft ausgeformt ist und in den am anderen Ende Kugeln aus Cermets (arbeitender Teil) fest verankert sind - je nach Serie und innerhalb einer Serie mit verschiedene Abmessungen und Geometrien - zur Verwendung z. B. im Bergbau zum Bohren in verschiedene Gesteinsarten Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Erd- und Gesteinsbohrwerkzeuge, mit arbeitendem Teil aus Cermets" zum TARIC-Code 8207 1300 00.

DEBTI5009/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-04-10

Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem spezifisch geformten, sogenannten Washer (Scheibe) aus Stahl (charakterbestimmend im Hinblick auf den Wert) - - Durchmesser ca. 20 mm, Dicke ca. 8 mm; auf einer Höhe von ca. 4 mm abgestuft auf ca. 16 mm Durchmesser - - mit einer nicht durchgehenden, ca. 8 mm tiefen Bohrung von ca. 5 mm auf der Schmalseite - einem Bolzen aus Stahl - - Durchmesser ca. 16 mm, Länge ca. 87 mm; jeweils mit Fasungen an den Enden - einem Stopfen aus Kunststoff (PVC) - - Durchmesser ca. 26 mm, Dicke ca. 9 mm; auf einer Höhe von ca. 4 mm abgestuft auf ca. 24 mm Durchmesser - gemeinsam in einem Polybeutel mit Label verpackt Abbildung siehe Anlage. Das Set dient der Arretierung einer Bohrkrone bzw. der Verriegelung des Bohrkopfes im Grundkörper und stellt sich somit als erkennbares Teil eines Gesteinsbohrwerkzeugs (= auswechselbares Werkzeug zur Verwendung in Gesteinsbohrmaschinen) dar (Antragstellerangaben). Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlem Metall, erkennbar für Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrbohrwerkzeuge, mit arbeitendem Teil aus Cermets" zum TARIC-Code 8207 1300 00.

DEBTI45757/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-12-10

"Bohrkronen"; - auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in Gesteinsbohrmaschinen - mit arbeitendem Teil aus Cermets auf der Grundlage von Wolframcarbid und Cobalt (Antragstellerangaben) - bestehen aus einem mit Bohrungen für Spülwasser versehenen Grundkörper aus Stahl, der an einem Ende zu einem zylindrischen Schaft ausgeformt ist und in den am anderen Ende Kugeln aus Cermets (arbeitender Teil) fest verankert sind - je nach Serie und innerhalb einer Serie mit verschiedene Abmessungen und Geometrien - zur Verwendung z. B. im Bergbau zum Bohren in verschiedene Gesteinsarten Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Erd- und Gesteinsbohrwerkzeuge, mit arbeitendem Teil aus Cermets" zum TARIC-Code 8207 1300 00.

DE22657/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-01

Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem sogenannten Washer (Scheibe) aus Stahl (charakterbestimmend im Hinblich auf den Wert) - - Durchmesser ca. 20 mm, Dicke ca. 8 mm; auf einer Höhe von ca. 4 mm abgestuft auf ca. 16 mm Durchmesser - - mit einer nicht durchgehenden, ca. 8 mm tiefen Bohrung von ca. 5 mm auf der Schmalseite - einem Bolzen aus Stahl - - Durchmesser ca. 16 mm, Länge ca. 87 mm; an den Enden gefast - einem Stopfen aus Kunststoff (PVC) - - Durchmesser ca. 26 mm, Dicke ca. 9 mm; auf einer Höhe von ca. 4 mm abgestuft auf ca. 24 mm Durchmesser Abbildung siehe Anlage. Gemeinsam in einem Polybeutel mit Label verpackt. Das Set dient der Arretierung einer Bohrkrone bzw. der Verriegleung des Bohrkopfes im Grundkörper und stellt sich somit als erkennbares Teil eines Gesteinsbohrwerkzeugs (= auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in Gesteinsbohrmaschinen) dar (Antragstellerangaben). Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlem Metall, erkennbar für Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrbohrwerkzeuge, mit arbeitendem Teil aus Cermets" zum TARIC-Code 8207 1300 00.

DEBTI34211/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-09-23

"Sog. Meißel zur Gesteinsbohrung"; - kegelförmige Erzeugnisse (Durchmesser 25 mm) mit - - einer Spitze aus Cermets (

FR-RTC-2014-005930Erteilt von FRGültig bis 2020-11-13

OUTILS DE FORAGE SE PRÉSENTANT SOUS LA FORME DE TRICÔNES AVEC UNE PARTIE TRAVAILLANTE EN CERMETS.

FR-RTC-2017-004200Erteilt von FRGültig bis 2020-09-12

Outils de forage et sondage constitués de couronnes en cermets destinés à la recherche minière.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8207

Zu Unterpositionen 8207 1300 bis 8207 1990: Die hierher gehörenden Werkzeuge besitzen im Allgemeinen als arbeitenden Teil Plättchen, Stäbchen, Spitzen oder ähnliche Formstücke der Position 8209. Werkzeuge, die als arbeitenden Teil Plättchen, Spitzen und ähnliche Formstücke aus einer Schicht synthetischer Diamanten auf einem Träger aus Cermets haben, gehören jedoch zu Unterposition 8207 1910.

Pos. 8207

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1288/91 der Kommission vom 14. Mai 19911)) (RV L 1288/91): 1. Plättchen für auswechselbare Werkzeuge, bestehend aus einer kompakten Schicht Diamanten, die auf einem Träger aus Hartmetall dauerhaft angebracht ist Unterposition 8207 9010 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8207, 8207 90 und 8207 9010. Da das Erzeugnis eine Arbeitsoberfläche aus synthetischen Diamanten aufweist, kann es nicht in den KN-Code 8209 eingereiht werden. 1) ABl. EG Nr. L 122/11.

Pos. 8207

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Steckschlüssel- und Schraubendrehereinsätze, auch maschinenbetätigte, entsprechen der Definition für Schraubenschlüssel und Schraubendreher. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (467. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. Februar 2009) Platten in verschiedenen Formen und Größen zur Herstellung von Wendeschneidplatten mit einer Schicht aus polykristallinem kubischen Bor-Nitrid, zum Teil auf einem Träger aus gesintertem Hartmetall aufgebracht, sind in ihrer Rohform nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen (Pos. 6909). Wenn die Platten zugeschnitten sind und direkt als Wendeschneidplatten eingesetzt werden können, werden diese Waren in Position 6909 eingereiht, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 nicht erfüllt sind. …

Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8207.13.00.00?

Die Zolltarifnummer 8207.13.00.00 umfasst Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, mit arbeitendem Teil aus Cermets. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8207.13.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 8207.13.00.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8207.13.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820713. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8207.13.00.00?

8207.13.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8207.13.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

8207.13.00.00 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge > 820713 mit arbeitendem Teil aus Cermets. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8207.13.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8207.13.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI18779/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8207.13.00.00?

TARIC-Code 8207.13.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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