Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8207.13.00.00.0: Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge, mit arbeitendem Teil aus Cermets

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8207.13.00.00.0 steht für Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge, mit arbeitendem Teil aus Cermets. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8207.13.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8207.13.00.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8207Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge
  3. 8207.13mit arbeitendem Teil aus Cermets
  4. 8207.13.00.00.0Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge, mit arbeitendem Teil aus Cermets

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8207.13.00.00.0

HS-Code8207.136 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8207.13.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8207.13.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8207.13.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI57389/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-27

"Anschweißzähne" - keilförmige Erzeugnisse (65 x 32 x 25 mm groß), bestehend aus - - einer Platte aus Cermets (= arbeitender Teil) auf der Grundlage von Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel an einer Ecke - - eingesetzt (aufgelötet) in einem Grundkörper (Fassung) aus Stahl (gewichtsmäßig vorherrschend) - zum Aufschweißen auf auswechselbare Werkzeuge (Bohrköpfe, z. B. Ausweitkopf), die fallweise jeweils in Erdbohrgeräten eingesetzt werden - dienen dem horizontalen Bohren beim Unterqueren von befestigten Oberflächen (Straßen, Bahngleisen, Landebahnen) oder Gewässern im grabenlosen Leitungsbau (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlem Metall von auswechselbaren Erd- und Gesteinsbohrwerkzeugen, zur Verwendung in Werkzeugmaschinen (Erdbohrgeräte), mit arbeitendem Teil aus Cermets" zur Codenummer 8207 1300 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI53596/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-09

"Rundschaftmeißel (horizontales Bohren)" - zylindrische Erzeugnisse (größter Durchmesser: etwa 27 mm, Länge: etwa 86 mm), zusammengesetzt aus - - einer kegelförmigen Spitze aus Cermets (= arbeitender Teil) auf der Grundlage von Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel - - eingesetzt (aufgelötet) in einen Grundkörper (Fassung), aus gedrehtem Vergütungsstahl gewichtsmäßig vorherrschend), mit einer Spannhülse aus Stahl - zum Aufschweißen auf auswechselbare Werkzeuge (Bohrköpfe, z. B. Pilotbohrer), die fallweise jeweils in Erdbohrgeräten eingesetzt werden - dienen dem horizontalen Bohren beim Unterqueren von befestigten Oberflächen (Straßen, Bahngleisen, Landebahnen) oder Gewässern im grabenlosen Leitungsbau Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen, von auswechselbaren Erd- und Gesteinsbohrwerkzeugen, zur Verwendung in Werkzeugmaschinen (Erdbohrgeräte), mit arbeitendem Teil aus Cermets" zur Codenummer 8207 1300 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI53575/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-09

"Anschweißzähne für horizontales Bohren" - kegelförmige Erzeugnisse (Durchmesser: 22,5 mm, größte Länge: 46 mm), zusammengesetzt aus - - einer Spitze aus Cermets (= arbeitender Teil) auf der Grundlage von Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel - - eingesetzt (aufgelötet) in einem runden Grundkörper (Fassung) aus Stahl (gewichtsmäßig vorherrschend) mit angeschrägter Grundfläche - zum Aufschweißen auf auswechselbare Werkzeuge (Bohrköpfe, z. B. Aufweitkopf), die fallweise jeweils in Erdbohrgeräten eingesetzt werden - dienen dem horizontalen Bohren beim Unterqueren von befestigten Oberflächen (Straßen, Bahngleisen, Landebahnen) oder Gewässern im grabenlosen Leitungsbau (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen, von auswechselbaren Erd- und Gesteinsbohrwerkzeugen, zur Verwendung in Werkzeugmaschinen (Erdbohrgeräte), mit arbeitendem Teil aus Cermets" zur Codenummer 8207 1300 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI53569/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-06

"Anschweißzähne für horizontales Bohren" - nahezu rechteckige Erzeugnisse (etwa 42 x 39 x 20 mm groß), zusammengesetzt aus - - einer Platte aus Cermets (= arbeitender Teil) auf der Grundlage von Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel an einer Ecke - - eingesetzt (aufgelötet) in einem L-förmigen Grundkörper (Fassung) aus Stahl (gewichtsmäßig vorherrschend) - zum Aufschweißen auf auswechselbare Werkzeuge (Bohrköpfe, z. B. Räumer), die fallweise jeweils in Erdbohrgeräten eingesetzt werden - dienen dem horizontalen Bohren beim Unterqueren von befestigten Oberflächen (Straßen, Bahngleisen, Landebahnen) oder Gewässern im grabenlosen Leitungsbau (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen, von auswechselbaren Erd- und Gesteinsbohrwerkzeugen, zur Verwendung in Werkzeugmaschinen (Erdbohrgeräte), mit arbeitendem Teil aus Cermets" zur Codenummer 8207 1300 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI53365/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-03

Bohrkopf (sog. Pilotbohrer) - auswechselbares Werkzeug zur Verwendung in Erdbohrgeräten - mit arbeitendem Teil aus Cermets auf der Grundlage von Wolframcarbid und Cobalt als Bindemittel - bestehend aus drei mittels Spannstiften an einer Vorrichtung aus Stahl befestigten Wechselelementen mit daran jeweils befindlichem Bohrkonus, deren arbeitende Teile aus Hartmetall-Bits bestehen - die Vorrichtung mit einem Außengewinde versehen, das es ermöglicht, den Bohrkopf nach der Pilotbohrung gegen einen sog. Aufweitkopf oder Räumer am Bohrgerät auszuwechseln - zur Verwendung beim Unterqueren von befestigten Oberflächen (Straßen, Zuggleisen usw.) und Gewässern im grabenlosen Leitungsbau (Antragstellerangaben) Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Erd- und Gesteinsbohrwerkzeuge, zur Verwendung in Werkzeugmaschinen (Erdbohrgeräte), mit arbeitendem Teil aus Cermets" zur Codenummer 8207 1300 00 0 des Zoltarifs.

DEBTI46791/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-13

Teile eines Bohrrohres - vollständig aus Stahl gefertigte Erzeugnisse, je nach Serie mit unterschiedlichen Formen und Abmessungen - der vordere Bereich weist einen Kopf zur Aufnahme von Hartmetallstiften aus Cermets (nicht Gegenstand dieser vZTA), welche den arbeitenden Teil des Werkzeugs darstellen, auf. Je nach Serie sind die Maße und die Geometrie der Köpfe unterschiedlich - der hintere Bereich besteht aus zwei annähernd rechteckigen und in der Mitte durch einen Spalt getrennten Backen; mittig durch beide Backen verläuft eine Bohrung zur Befestigung der Erzeugnisse an einem Wechselhalter (nicht Gegenstand dieser vZTA) eines Bohrrohres - die Ware dient als Halter (Grundkörper) für Hartmetallstifte, welche als arbeitender Teil von Bohrrohren im Spezialtiefbau bei besonders harten Bodenbedingungen eingesetzt werden (Antragstellerangaben) Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlem Metall für auswechselbare Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge, mit arbeitendem Teil aus Cermets" zur Codenummer 8207 1300 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI46786/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-12

"Bohrrohrverschraubung" - vollständig aus unedlem Metall gefertigtes Erzeugnis, mit einem Außendurchmesser von 117 mm, einer Höhe von ca. 20 mm, mittig mit einer konisch zulaufenden Öffnung versehen - erkennbares Teil aus unedlem Metall zum Verbinden von Bohrrohren aus unedlem Metall mit arbeitendem Teil aus Cermets (nicht Gegenstand der vZTA), welches zum Herstellen eines sog. Bohrstranges dient; der Bohrstrang dient als auswechselbares Tiefbohrwerkzeug in einem Tiefbohrgerät Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen für auswechselbare Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge mit arbeitendem Teil aus Cermets" zur Codenummer 8207 1300 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI18680/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-26

"Bohrrohrverschraubung" - in Form eines vollständig aus Stahl gefertigten, gebogenen Gewinderings mit spezifischen Aussparungen und Innengewinde - Außendurchmesser: 117 mm, Höhe: 22,07 mm - erkennbares Teil zum Verbinden von Bohrrohren aus Stahl für Bohrköpfe mit arbeitendem Teil aus Cermets (nicht Gegenstand dieser vZTA) - zum Herstellen eines Bohrstrangs (Teil des auswechelbaren Werkzeugs) für Tiefbohrgeräte Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen für auswechselbare Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge mit arbeitenden Teil aus Cermets" zur Codenummer 8207 1300 00 0 des Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8207

Zu Unterpositionen 8207 1300 bis 8207 1990: Die hierher gehörenden Werkzeuge besitzen im Allgemeinen als arbeitenden Teil Plättchen, Stäbchen, Spitzen oder ähnliche Formstücke der Position 8209. Werkzeuge, die als arbeitenden Teil Plättchen, Spitzen und ähnliche Formstücke aus einer Schicht synthetischer Diamanten auf einem Träger aus Cermets haben, gehören jedoch zu Unterposition 8207 1910.

Pos. 8207

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1288/91 der Kommission vom 14. Mai 19911)) (RV L 1288/91): 1. Plättchen für auswechselbare Werkzeuge, bestehend aus einer kompakten Schicht Diamanten, die auf einem Träger aus Hartmetall dauerhaft angebracht ist Unterposition 8207 9010 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8207, 8207 90 und 8207 9010. Da das Erzeugnis eine Arbeitsoberfläche aus synthetischen Diamanten aufweist, kann es nicht in den KN-Code 8209 eingereiht werden. 1) ABl. EG Nr. L 122/11.

Pos. 8207

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Steckschlüssel- und Schraubendrehereinsätze, auch maschinenbetätigte, entsprechen der Definition für Schraubenschlüssel und Schraubendreher. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (467. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. Februar 2009) Platten in verschiedenen Formen und Größen zur Herstellung von Wendeschneidplatten mit einer Schicht aus polykristallinem kubischen Bor-Nitrid, zum Teil auf einem Träger aus gesintertem Hartmetall aufgebracht, sind in ihrer Rohform nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen (Pos. 6909). Wenn die Platten zugeschnitten sind und direkt als Wendeschneidplatten eingesetzt werden können, werden diese Waren in Position 6909 eingereiht, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 nicht erfüllt sind. …

Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8207.13.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8207.13.00.00.0 umfasst Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge, mit arbeitendem Teil aus Cermets. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8207.13.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8207.13.00.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8207.13.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820713. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8207.13.00.00.0?

8207.13.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8207.13.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8207.13.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge > 820713 mit arbeitendem Teil aus Cermets. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8207.13.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8207.13.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI57389/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8207.13.00.00.0?

Warennummer 8207.13.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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