Zolltarifnummer 8207.19.90.00: Erd-, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8207.19.90.00 steht für Erd-, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8207.19.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8207.19.90.00
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
- 8207Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge
- 8207.19Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge, andere, einschließlich Teile
- 8207.19.90andere
- 8207.19.90.00Erd-, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8207.19.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um einen Bohrkopf aus grau lackiertem, legiertem Stahlguss, mit einem arbeitenden Teil aus Stahlguss. Mit einem Gehalt von mehr als 97 GHT an Eisen (Fe), sowie Anteilen an Mangan (Mn), Chrom (Cr), Cobalt (Co) und Molybdän (Mo). (Abbildung siehe Anlage)
"Verlängerung (Erdbohrer)" - rohrförmiges Erzeugnis aus Stahl (hohl) am unteren Ende sich verjüngend und mit Abstufungen, am oberen Ende mit einer Tülle mit durchgehender Querbohrung versehen, durch die ein Splint mit Sicherungsbügel aus Stahl geschoben ist - Länge 1 m, Durchmesser 70 mm - zur Verwendung als Verlängerung (Teilecharakter) für einen Erdbohrer, vollständig aus Stahl - in einem Pappkarton mit aufgedruckten Produktionformationen verpackt (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Teile aus unedlem Metall für auswechselbare Erdbohrwerkzeuge zur Verwendung in mechanischen Werkzeugen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8207 1990 00.
"Erdbohrer" (Artikelnr. 3437010) - vollständig aus unedlem Metall (Stahl) gefertigtes, auswechselbares Werkzeug, in Form einer um eine zentrische Achse laufende Wendel, im unteren Bereich verzahnt und am Ende spitz zulaufend (arbeitender Teil); im oberen wendelfreien Bereich mit einer Muffe zum Aufstecken auf eine weitere Antriebsachse sowie einen senkrecht zur Achse eingesteckten Sicherungsbolzen versehen (Durchmesser etwa 120 mm, Höhe etwa 800 mm) - dient zum Ausheben (Bohren) von Erdlöchern - in einem bedruckten Pappkarton verpackt (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge (Erdbohrwerkzeuge) zur Verwendung in mechanischen Handwerkzeugen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, andere als in den TARIC-Codes 8207 1300 00 bis 8207 1910 90 genannte" zum TARIC-Code 8207 1990 00.
"Erdlochbohrer" - vollständig aus Gusseisen gefertigtes, fallweise auswechselbares Werkzeug, in Form einer um eine zentrische Achse laufende Wendel, am unteren Ende mit einer Stechspitze in Form eines Spiralbohrers ausgestattet (arbeitender Teil); im oberen wendelfreien Bereich mit einer Muffe zum Aufstecken auf eine weitere Antriebsachse sowie einen senkrecht zur Achse eingesteckten Sicherungsbolzen versehen - Durchmesser: 250 mm, Länge: 760 mm - zum Ausheben (Bohren) von Erdlöchern - in einem Pappkarton verpackt (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge (Erdbohrwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, andere als in den TARIC-Codes 8207 1300 00 bis 8207 1910 90 genannte" zum TARIC-Code 8207 1990 00.
"Erdlochbohrer" - vollständig aus Gusseisen gefertigtes, fallweise auswechselbares Werkzeug, in Form einer um eine zentrische Achse laufende Wendel, am unteren Ende mit einer Stechspitze in Form eines Spiralbohrers ausgestattet (arbeitender Teil); im oberen wendelfreien Bereich mit einer Muffe zum Aufstecken auf eine weitere Antriebsachse sowie einen senkrecht zur Achse eingesteckten Sicherungsbolzen versehen - Durchmesser: 150 mm, Länge: 775 mm - zum Ausheben (Bohren) von Erdlöchern - in einem Pappkarton verpackt (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge (Erdbohrwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, andere als in den TARIC-Codes 8207 1300 00 bis 8207 1910 90 genannte" zum TARIC-Code 8207 1990 00.
"Erdlochbohrer" - vollständig aus Gusseisen gefertigtes, fallweise auswechselbares Werkzeug, in Form einer um eine zentrische Achse laufende Wendel, am unteren Ende mit einer Stechspitze in Form eines Spiralbohrers ausgestattet (arbeitender Teil); im oberen wendelfreien Bereich mit einer Muffe zum Aufstecken auf eine weitere Antriebsachse sowie einen senkrecht zur Achse eingesteckten Sicherungsbolzen versehen - Durchmesser: 300 mm, Länge: 800 mm - zum Ausheben (Bohren) von Erdlöchern - in einem Pappkarton verpackt (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge (Erdbohrwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, andere als in den TARIC-Codes 8207 1300 00 bis 8207 1910 90 genannte" zum TARIC-Code 8207 1990 00.
"Erdlochbohrer" - vollständig aus unedlem Metall gefertigtes, fallweise auswechselbares Werkzeug, in Form einer um eine zentrische Achse laufende Wendel, am unteren Ende mit einer Stechspitze in Form eines Spiralbohrers ausgestattet (arbeitender Teil); im oberen wendelfreien Bereich mit einer Muffe zum Aufstecken auf eine weitere Antriebsachse sowie einen senkrecht zur Achse eingesteckten Sicherungsbolzen versehen - Durchmesser: ca. 200 mm, Länge: ca. 760 mm - zum Ausheben (Bohren) von Erdlöchern - in einem Pappkarton verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge (Erdbohrwerkzeuge) zur Verwen- dung in mechanischen Werkzeugen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, andere als in den TARIC-Codes 8207 1300 00 bis 8207 1910 90 genannte" zum TARIC-Code 8207 1990 00.
"Erdlochbohrer" - vollständig aus unedlem Metall gefertigtes, fallweise, auswechselbares Werkzeug, in Form einer um eine zentrische Achse laufende Wendel, am unteren Ende mit einer Stechspitze in Form eines Spiralbohrers ausgestattet (arbeitender Teil); im oberen wendelfreien Bereich mit einer Muffe zum Aufstecken auf eine weitere Antriebsachse sowie einen senkrecht zur Achse eingesteckten Sicherungsbolzen versehen - Durchmesser: ca. 100 mm, Länge: ca. 775 mm - zum Ausheben (Bohren) von Erdlöchern - in einem Pappkarton verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge (Erdbohrwerkzeuge) zur Verwen- dung in mechanischen Werkzeugen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, andere als in den TARIC-Codes 8207 1300 00 bis 8207 1910 90 genannte" zum TARIC-Code 8207 1990 00.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 8207 1300 bis 8207 1990: Die hierher gehörenden Werkzeuge besitzen im Allgemeinen als arbeitenden Teil Plättchen, Stäbchen, Spitzen oder ähnliche Formstücke der Position 8209. Werkzeuge, die als arbeitenden Teil Plättchen, Spitzen und ähnliche Formstücke aus einer Schicht synthetischer Diamanten auf einem Träger aus Cermets haben, gehören jedoch zu Unterposition 8207 1910.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1288/91 der Kommission vom 14. Mai 19911)) (RV L 1288/91): 1. Plättchen für auswechselbare Werkzeuge, bestehend aus einer kompakten Schicht Diamanten, die auf einem Träger aus Hartmetall dauerhaft angebracht ist Unterposition 8207 9010 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8207, 8207 90 und 8207 9010. Da das Erzeugnis eine Arbeitsoberfläche aus synthetischen Diamanten aufweist, kann es nicht in den KN-Code 8209 eingereiht werden. 1) ABl. EG Nr. L 122/11.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Steckschlüssel- und Schraubendrehereinsätze, auch maschinenbetätigte, entsprechen der Definition für Schraubenschlüssel und Schraubendreher. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (467. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. Februar 2009) Platten in verschiedenen Formen und Größen zur Herstellung von Wendeschneidplatten mit einer Schicht aus polykristallinem kubischen Bor-Nitrid, zum Teil auf einem Träger aus gesintertem Hartmetall aufgebracht, sind in ihrer Rohform nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen (Pos. 6909). Wenn die Platten zugeschnitten sind und direkt als Wendeschneidplatten eingesetzt werden können, werden diese Waren in Position 6909 eingereiht, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 nicht erfüllt sind. …
1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8207.19.90.00?
Die Zolltarifnummer 8207.19.90.00 umfasst Erd-, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8207.19.90.00?
Der Drittlandszollsatz für 8207.19.90.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8207.19.90.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820719. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8207.19.90.00?
8207.19.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8207.19.90.00 im Zolltarif eingeordnet?
8207.19.90.00 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge > 820719 Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge, andere, einschließlich Teile > 82071990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8207.19.90.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8207.19.90.00 erfasst, zum Beispiel ATBTI2024000714-DEC. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8207.19.90.00?
TARIC-Code 8207.19.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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