Zolltarifnummer 8207.40.30: Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8207.40.30 steht für Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8207.40.30 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8207.40.30
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
- 8207Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge
- 8207.40Werkzeuge zum Herstellen von Innen- und Außengewinden
- 8207.40.30Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8207.40.30
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
"Außenhalter für Gewindeschneidplatte" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - einem Grundkörper aus Stahl (charakterverleihend), in Form eines länglichen, massiven Erzeugnisses - - an einem Ende abgeschrägt spezifisch ausgearbeitet, zur Aufnahme einer Wendeschneidplatte (nicht Bestandteil dieser vZTA) ausschließlich aus Cermet (Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel) und Befestigung mittels zweier Schrauben (arbeitender Teil des Erzeugnisses) - - zum anderen Ende hin einen Schaft mit quadratischem Querschnitt aufweisend - zur fallweisen Verwendung in Drehmaschinen zur Metallbearbeitung (Herstellung von Außengewinden) - zusammen mit einem passenden Flaggenschraubendreher mit Innensechsrund zum Lösen und Festziehen der oben genannten Schrauben in einer speziell hergerichteten Kunststoffbox verpackt (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von auswechselbaren Werkzeugen, zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, zum Herstellen von Außengewinden, mit arbeitendem Teil aus Cermets" zur Unterposition 8207 40 30 der Kombinierten Nomenklatur.
"Sechskant-Schneidmutter" - vollständig aus Stahl hergestelltes, prismenförmiges Erzeugnis, hohl und mit innenliegenden Schneiden versehen - je nach Serie und Ausführung mit unterschiedlichen Abmessungen und Schneiden versehen - zum Herstellen und Nachschneiden von Außengewinden im Werkstoffbereich - zur Fallweisen Verwendung (auswechselbares Werkzeug) in Ring- oder Gabelschlüssel (beides nicht Gegenstand dieser vZTA) - stellt sich nicht als Handwerkzeug der Position 8205 dar (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen, für die Metallbearbeitung, zum Herstellen von Außengewinden, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8207 4030 der Kombinierten Nomenklatur.
"HSS Schneideisen für Außengewinde" - auswechselbares Werkzeug, vollständig aus sogenanntem Schnellarbeitsstahl in unterschiedlichen Größen - zum Herstellen von Außengewinden an Rohren oder Stäben aus unedlem Metall (zum Beispiel Aluminium, Messing, Stahl) - zur fallweisen Verwendung in einer sogenannten Schneideisenhalterung (Handwerkzeug) mit eingesetzter Schneideisenführung (beides nicht Gegenstand dieser vZTA) - stellt sich nicht als Handwerkzeug der Position 8205 dar (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen, für die Metallbearbeitung, zum Herstellen von Außengewinden, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8207 4030 der Kombinierten Nomenklatur.
Conform descrierii solicitantului şi a fotografiei anexate, produsul reprezintă o filieră din oţel pentru tăierea filetelor exterioare. Este concepută pentru a fi fixată într-o portfilieră (colivie de filieră). Prin rotirea manuală a acesteia se execută filetul exterior.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8207 4030: Hierher gehören auch spanlos arbeitende Gewindewerkzeuge.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1288/91 der Kommission vom 14. Mai 19911)) (RV L 1288/91): 1. Plättchen für auswechselbare Werkzeuge, bestehend aus einer kompakten Schicht Diamanten, die auf einem Träger aus Hartmetall dauerhaft angebracht ist Unterposition 8207 9010 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8207, 8207 90 und 8207 9010. Da das Erzeugnis eine Arbeitsoberfläche aus synthetischen Diamanten aufweist, kann es nicht in den KN-Code 8209 eingereiht werden. 1) ABl. EG Nr. L 122/11.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Steckschlüssel- und Schraubendrehereinsätze, auch maschinenbetätigte, entsprechen der Definition für Schraubenschlüssel und Schraubendreher. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (467. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. Februar 2009) Platten in verschiedenen Formen und Größen zur Herstellung von Wendeschneidplatten mit einer Schicht aus polykristallinem kubischen Bor-Nitrid, zum Teil auf einem Träger aus gesintertem Hartmetall aufgebracht, sind in ihrer Rohform nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen (Pos. 6909). Wenn die Platten zugeschnitten sind und direkt als Wendeschneidplatten eingesetzt werden können, werden diese Waren in Position 6909 eingereiht, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 nicht erfüllt sind. …
1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8207.40.30?
Die Zolltarifnummer 8207.40.30 umfasst Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8207.40.30?
Der Drittlandszollsatz für 8207.40.30 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8207.40.30?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820740. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8207.40.30?
8207.40.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8207.40.30 im Zolltarif eingeordnet?
8207.40.30 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge > 820740 Werkzeuge zum Herstellen von Innen- und Außengewinden. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8207.40.30?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8207.40.30 erfasst, zum Beispiel DEBTI38552/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8207.40.30?
KN-Code 8207.40.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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