Zolltarifnummer 8207.40.30.00.0: Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden, für die Metallbearbeitung, Werkzeuge zum…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8207.40.30.00.0 steht für Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden, für die Metallbearbeitung, Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8207.40.30.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8207.40.30.00.0
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
- 8207Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge
- 8207.40Werkzeuge zum Herstellen von Innen- und Außengewinden
- 8207.40.30Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden
- 8207.40.30.00.0Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden, für die Metallbearbeitung, Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8207.40.30.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
"Gewindeschneidkluppensatz, 7tlg" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem noch nicht zusammengesetzten Schneidwerkzeug für Außengewinde, aus einer Schneidkopfaufnahme mit bereits darin eingesetzem Schneidkopf (Schneidkluppe; 1 1/4 Zoll) und einem daran anzuschraubenden Handgriff mit Verlängerung, vollständig aus Stahl, mit Griffüberzug aus Kunststoff (Pos. 8205) - drei weiteren Schneidköpfen in verschiedenen Größen (1/2, 374 u. 1 Zoll), vollständig aus Stahl (Pos. 8207) - zum Schneiden von Außengewinden in Längserzeugnisse aus Metall (z. B. Rohre) - zusammen in einem speziel für die Aufnahme der o. g. Waren gestalteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten Koffer aus Kunststoff untergebracht - in einem mit Produktionformationen bedruckten Pappkarton verpackt Abbildung siehe Anlage. (Antragstellerangaben) Die auswechselbaren Schneidköpfe bestimmen im Hinblick aus Menge, Wert und Gewicht den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechchselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen, zum Herstellen von Außengewinden, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8207 4030 000 des Zolltarifs.
"20-teiliger Gewindeschneidesatz mit Ratschen"; Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - 7 Gewindebohrern unterschiedlicher Größe, vollständig aus unedlem Metall, zum Herstellen von Innengewinden (Pos. 8207) - 7 Gewindeschneidern unterschiedlicher Größe, vollständig aus unedlem Metall, zum Herstellen von Außengewinden (Pos. 8207) - 1 T-Griff mit Ratschenfunktion aus unedlem Metall mit Griffschalen aus Kunststoff (Teilecharakter Pos. 8205) - einem Schlitzschraubendreher mit Griff aus Kunststoff (Pos. 8205) - einer Verlängerung für den T-Griff, vollständig aus unedlem Metall, an der Vorderseite mit einem Schraubgewinde mit zwei Klemmbacken versehen und am hinteren Ende mit einer Querbohrung zum Einsetzen einer Griffstange (Pos. 7326), zum Einsetzen der Innengewindebohrer - eine Griffstange vollständig aus unedlem Metall (Pos. 7326) - zwei Adapter vollständig aus unedlem Metall, einer zur Aufnahme der Gewindebohrer und einer zur Aufnahme der Gewindeschneider, zum wahlweisen Einsetzen in den T-Griff mit Ratschenfunktion (Pos. 7326) - zum Schneiden von Innen- oder Außengewinden in Metall - gemeinsam aufgemacht in einer speziell für die Aufnahme der o. a. Erzeugnisse gestalteten und für den dauernden Gebrauch geeigneten Metallbox und in einem Pappkarton verpackt. - ein charakterverleihender Bestandteil ist nicht ermittelbar; die Einreihung erfolgt in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (= Pos 8207); innerhalb der Position 8207 sind die Gewindeschneider aufgrund des Gewichtes charakterbestimmend Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen für die Metallbearbeitung, zum Herstellen von Außengewinden, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8207 4030 00 0 des Zolltarifs.
"Gewindeschneidkluppensatz"; Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer drehbaren Werkzeugaufnahme (sog. Ratsche) mit einer eingesetzten Schneidkluppe (1 1/4") mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall und einem zerlegten Griff aus Stahl und Kunststoff - und fünf Schneidkluppen (auswechselbare Werkzeuge) unterschiedlicher Größen (1/4", 3/8," 1/2", 3/4" und 1"), mit arbeitendem Teil aus Stahl, zur Verwendung in Handwerkzeugen (Pos 8207) - dient zum Herstellen von Außengewinden an Rohren z. B. im Sanitärbereich - gemeinsam aufgemacht in einem speziell für die Aufnahme der o. a. Bestandteile gestalteten zum dauernden Gebrauch geeigneten Kunststoffkoffer - die Erzeugnisse der Pos. 8207 sind aufgrund der Menge und des Gewichtes charakterbestimmend Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen, zum Herstellen von Außengewinden, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8207 4030 00 0 des Zolltarifs (ZT).
"Gewindeschneidersatz"; es handelt sich um auswechselbare Werkzeuge aus Stahl, zum Schneiden von Gewinden, für die Handfertigung, bestehend aus 4 Schneidkluppen zum Herstellen von Außengewinden und einem drehbaren Einsatz mit einer auswechselbaren Schneidkluppe sowie einem daran angebrachten, zerlegten Hebel mit Verlängerung (sog. Ratsche) und Griff aus Stahl und Kunststoff. Die Erzeugnisse sind in einer aufklappbaren Kunststoffbox mit Aussparungen zur Aufnahme der Bestandteile und in einem Pappschieber für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen, zum Herstellen von Außengewinden, mit arbeitendem Teil aus Stahl" zur Codenummer 8207 4030 00 0 des Elektronischen Zolltarifs.
"Gewindeschneidsatz"; es handelt sich um auswechselbare Werkzeuge aus Stahl, zum Schneiden von Gewinden in Metalle, für die Handfertigung, bestehend aus 14 Schneideisen zum Herstellen von Außengewinden (charakterbestimmend), 14 Gewindebohrern zum Herstellen von Innengewinden, 1 Windeisen, 1 Schneideisenhalter, 1 Griff für Gewindebohrer (bis M6), 1 Schlitzschraubendreher sowie 1 Gewindelehre. Die Erzeugnisse sind in einer aufklappbaren Aufbewahrungskassette aus unedlem Metall für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen, zum Herstellen von Außengewinden, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus Stahl" zur Codenummer 8207 4030 00 0 des Elektronischen Zolltarifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8207 4030: Hierher gehören auch spanlos arbeitende Gewindewerkzeuge.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1288/91 der Kommission vom 14. Mai 19911)) (RV L 1288/91): 1. Plättchen für auswechselbare Werkzeuge, bestehend aus einer kompakten Schicht Diamanten, die auf einem Träger aus Hartmetall dauerhaft angebracht ist Unterposition 8207 9010 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8207, 8207 90 und 8207 9010. Da das Erzeugnis eine Arbeitsoberfläche aus synthetischen Diamanten aufweist, kann es nicht in den KN-Code 8209 eingereiht werden. 1) ABl. EG Nr. L 122/11.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Steckschlüssel- und Schraubendrehereinsätze, auch maschinenbetätigte, entsprechen der Definition für Schraubenschlüssel und Schraubendreher. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (467. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. Februar 2009) Platten in verschiedenen Formen und Größen zur Herstellung von Wendeschneidplatten mit einer Schicht aus polykristallinem kubischen Bor-Nitrid, zum Teil auf einem Träger aus gesintertem Hartmetall aufgebracht, sind in ihrer Rohform nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen (Pos. 6909). Wenn die Platten zugeschnitten sind und direkt als Wendeschneidplatten eingesetzt werden können, werden diese Waren in Position 6909 eingereiht, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 nicht erfüllt sind. …
1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8207.40.30.00.0?
Die Zolltarifnummer 8207.40.30.00.0 umfasst Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden, für die Metallbearbeitung, Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8207.40.30.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 8207.40.30.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8207.40.30.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820740. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8207.40.30.00.0?
8207.40.30.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8207.40.30.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
8207.40.30.00.0 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge > 820740 Werkzeuge zum Herstellen von Innen- und Außengewinden > 82074030 Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8207.40.30.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8207.40.30.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI49443/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8207.40.30.00.0?
Warennummer 8207.40.30.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.