Zolltarifnummer 8208.90.00: Messer und Schneidklingen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8208.90.00 steht für Messer und Schneidklingen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8208.90.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8208.90.00
- Drittlandszoll
- 1,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8208.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
"Schneidmesser" - spezifisch geformtes, i. W. rechteckiges Formstück aus Stahl, an einer Seite abgeschrägt, am Ende mit einer hammerkopfförmigen Ausformung zur Befestigung, vorne mit einer hakenförmigen Schneidklinge versehen - Abmessungen etwa 25 x 16 x 4 mm - zum Einbau in Konfektioniermaschinen und dort zum Abtrennen der Kodierung aus Kunststoff am Kontaktträger (für das Anschlagen von RAST-Steckverbindern in Schneidklemmtechnik für vielfältige Kabelbaum-Konfigurationen) (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer oder Schneidklingen, für Maschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, andere als in den Unterpositionen 8208 1000 bis 8208 4000 genannte" zur Unterposition 8208 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
"Ersatzschneideklinge für Ringschneidmaschine" - etwa 17 x 4 mm großes Erzeugnis, vollständig aus Stahl, mit einem quaderförmigen Schaft und einer flachen Klinge - zur Verwendung in einer Ringschneidemaschine zum Schneiden von Dichtungen aus verschiedenen Materialien (weder Metall noch Holz) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer und Schneidklingen für Maschinen oder mechanische Geräte, aus unedlem Metall, andere als die in den Unterpositionen 8208 1000 bis 8208 4000 der Kombinierten Nomenklatur (KN) genannten" zur Unterposition 8208 9000 der KN.
"Ersatzmesser" - kreisrundes Erzeugnis, vollständig aus Stahl bestehend - Außendurchmesser etwa 40 mm, innen mit einer kreisrunden Lochung mit einem Durchmesser von etwa 12 mm und einer halbkreisförmigen Ausnehmung - mit einer 0,002 mm dicken TiN-Beschichtung als Verschleißschutz versehen - zum Einsetzen in eine Ringschneidemaschine und dort zum Schneiden von Dichtungen aus verschiedenen Materialien (kein Holz oder Metall) (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte, aus unedlem Metall, andere als in den Unterpositionen 8208 1000 bis 8208 4000 genannte" zur Unterposition 8208 9000 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
"Fugenschneider" - Schaberkörper aus unedlem Metall, in Form eines Dreiecks, mit geschärfter, abgerundeter Spitze und Schneiden auf beiden Klingenseiten (arbeitender Teil), angebracht an einer abgestuften, flachen, rechteckigen Halterung mit einer speziellen Aufnahme - für ein oszillierendes Multifunktionswerkzeug (sog. Multi-Cutter), von Hand zu führen - zum Schneiden von weichen Materialien (z. B. Dehnfugen) - auf einem bedruckten Pappkarton aufgeblistert Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer für Maschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, andere als in den Unterpositionen 8208 1000 bis 8208 4000 genannte" zur Unterposition 8208 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
"Ersatzklingen" Set aus zwei Klingen - in Form von schräg stehenden, geschliffenen Klingen aus Stahl, die mit einer Kunststoffvorrichtung an einem Kunststoffgriff angebracht sind - zum Schneiden von Papier in einem Papierschneidegerät der Position 8441 - zu zwei Stück in einer Blisterverpackung aufgemacht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, andere als in den Unterpositionen 8208 1000 bis 8208 4000 genannte" zur Unterposition 8208 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
"Scherenmesser" - spezifisch geformte Erzeugnisse aus Stahl, mit annähernd U-förmiger oder Y-förmiger, schneidender Klinge, mit runden und ovalen Lochungen - zur Verwendung in einer Glasverarbeitungsmaschine im Bereich des Glastropfenabschnitts zum Schneiden von Glastropfen aus dem flüssigen Glasstrang Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer für Maschinen oder mechanische Geräte, aus unedlem Metall, andere als in den Unterpositionen (KN) 8208 1000 bis 8208 4000 genannte zur Unterposition 8208 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
"Knipsmesser" - spezifisch nach Zeichnung gefertigte Erzeugnisse vollständig aus unedlem Metall (Stahl) - je nach Ausführung in unterschiedlichen Dicken, Längen und Hohen sowie mit verschiedenen Schneidgeometrien - zum Einbau in eine Schneidvorrichtung einer papierverarbeitenden Maschine zum Schneiden von Wellpappbögen (Antragstellerangaben) Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer oder Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, andere als in den Unterpositionen 8208 1000 bis 8208 4000 genannte" zur Unterposition 8208 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
"Gegenmesser" - spezifisch nach Zeichnung gefertigte, ringförmige Erzeugnisse vollständig aus unedlem Metall (Stahl) - je nach Ausführung mit einer oder zwei Schneidkanten, in unterschiedlichen Dicken und Durchmessern sowie als ganzer Ring oder in zwei Hälften - zum Einbau in eine Schneidvorrichtung einer papierverarbeitenden Maschine zum Schneiden von Wellpappbögen (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer oder Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, andere als in den Unterpositionen 8208 1000 bis 8208 4000 genannte" zur Unterposition 8208 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Messer und Schneidklingen quadratischer, rechteckiger, kreisrunder oder anderer Form, die zum Einbau in Maschinen oder mechanische Geräte bestimmt sind. Ausgenommen sind jedoch Schneidklingen oder Messer für Handwerkzeuge der Pos. 8201 bis 8205 (z. B. Hobeleisen). Zu dieser Position gehören insbesondere Messer und Schneidklingen: 1) für die Metallbearbeitung: a) Messer und Klingen, die nicht unmittelbar auf die Maschinen montiert werden, sondern auf den Werkzeugen befestigt sind, die mit diesen Maschinen verwendet werden (z. B. Klingen für Fräser und Reibahlen). b) Klingen für Blechscheren, die mit der Hand bedient werden (Hebelscheren, Tafelscheren) oder für Werkzeugmaschinen zum Schneiden von Metallblechen, -drähten, -stangen usw. …
1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8208.90.00?
Die Zolltarifnummer 8208.90.00 umfasst Messer und Schneidklingen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8208.90.00?
Der Drittlandszollsatz für 8208.90.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8208.90.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8208.90.00?
8208.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8208.90.00 im Zolltarif eingeordnet?
8208.90.00 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8208 Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte > 820890 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8208.90.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8208.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI40403/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8208.90.00?
KN-Code 8208.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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