Zolltarifnummer 8208.90.00.00.0: Messer und Schneidklingen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8208.90.00.00.0 steht für Messer und Schneidklingen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8208.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8208.90.00.00.0
- Drittlandszoll
- 1,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8208.90.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
"Begrenzungsmesser für Rasentrimmer" - nahezu rechteckiges, auswechselbares Messer aus vergütetem Werkzeugstahl (unedles Metall), spezifisch geformt, an der Befestigungsseite mit einer Befestigungsöffnung, an der anderen Seite mit einer geschliffene Schneide (Klinge) - Abmessungen: Länge etwa 46 mm, Klingenlänge etwa 40 mm - zum Einbau in einen Rasentrimmer, zum Ablängen der sogenannten Mähfäden Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer und Schneidklingen, andere als unter den Codenummern 8208 1000 00 0 bis 8208 4000 00 0 genannte" zur Codenummer 8208 9000 00 0 des Zolltarifs.
"Oberes Ersatzmesser" - rechteckige, auswechselbare Klinge aus unedlem Metall mit leicht gebogener Schneide - mit vier Befestigungsbohrungen ausgestattet - Länge: ca. 355 mm - zur Verwendung in einer händisch zu bedienenden Metallschere zum Schneiden (Scheren) von Kunststoffplatten Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer und Schneidklingen, für Maschinen, andere als in den Codenummern 8208 1000 00 0 bis 8208 4000 00 0 genannte" zur Codenummer 8208 9000 00 0 des Zolltarifs.
Schneidmesser aus unedlem Metall (sog. Stoffmesser), bestehend aus einem runden, stabförmigen Schaft mit an der Spitze eingearbeiteter Schneidklinge, vollständig aus unedlem Metall (Stahl) gefertigt und mit den Abmessungen 130 x 96 x 16 mm (L x B x D). Die Schneidklinge dient nach Einsetzen in einem Plotter zum Schneiden von dicken Werkstoffen wie Filz, Jeansstoff und Leder. Die Klinge ist zum Schutz mit einem Stopfen aus Kunststoff versehen und in einem Kunststoffzylinder eingelegt, welcher in einer Blisterverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schneidklingen für andere Maschinen oder mechanische Geräte nicht für die Metall- oder Holzbearbeitung" in die Codenummer 8208 9000 00 0 des Zolltarifs.
Schneidmesser (sog. Papiermesser), bestehend aus einem runden, stabförmigen Schaft mit an der Spitze eingearbeiteter Schneidklinge, aus mit Metallen gesinterten Metallcarbiden (Cermets auf der Grundlage von Wolframcarbid und Cobalt als Bindemittel) gefertigt und mit den Abmessungen 130 x 14 x 94 mm (L x B x D). Die Schneidklinge dient nach Einsetzen in einem Plotter zum Schneiden von Papier und Stoffen. Die Klinge ist zum Schutz mit einem Stopfen aus Kunststoff versehen und in einem Kunststoffzylinder eingelegt, welcher in einer Blisterverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht ist. - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse gehören als "Schneidklingen für andere Maschinen oder mechanische Geräte nicht für die Metall- oder Holzverarbeitung" in die Codenummer 8208 9000 00 0 des Zolltarifs.
"Rundklinge" - bestehend aus einem rohrförmigen Erzeugnis aus Stahl, in unterschiedlichen Durchmesserverhältnissen, mit einer schneidenden runden Klinge an einer Seite - zur Produktion von Seitenaugen (= Löcher in Kathetern); durch Rotation der Rundklinge werden die Seitenaugen geschnitten Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer und Schneidklingen für Maschinen oder mechanische Geräte, aus unedlem Metall, andere als die in den Codenummern 8208 1000 00 0 bis 8208 4000 00 0 genannten" zur Codenummer 8208 9000 00 0 des Zolltarifs (ZT).
"Kreismesser"; es handelt sich um ein Kreismesser mit einer beidseitig gefasten Schneide, vollständig aus unedlem Metall (lt. Antragsteller Stahl) und mit einem Durchmesser von 250 mm. Am äußeren Rand des Kreismessers befinden sich in regelmäßigen Abständen Schlitze in unterschiedlichen Längen, welche annähernd senkrecht zur Schneide des Kreismessers verlaufen. In der Mitte des Kreismessers befindet sich eine kreisrunde Lochung mit einem Durchmesser von 40 mm. Die Kreismesser werden in Maschinen zum Schneiden von Hydraulikschläuchen verwendet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Andere Messer für Maschinen oder mechanische Geräte" in die Codenummer 8208 9000 00 0 des Elektronischen Zolltarifs (EZT).
"Ersatzklinge"; es handelt sich um beidseitig am Rand abgeschrägt geformte Glattschnitt-Rundklingen aus unedlem Metall (Stahl) mit mittiger Lochung. Die Erzeugnisse sind zum Einbau in sog. Faserbrechwerkzeuge für das Brechen von Multimodefasern/Lichtwellenleitern bestimmt. Durchmesser: etwa 19,8 mm Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schneidklingen für andere Maschinen oder mechanische Geräte" zur Codenummer 8208 9000 00 0 des Elektronischen Zolltarifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Messer und Schneidklingen quadratischer, rechteckiger, kreisrunder oder anderer Form, die zum Einbau in Maschinen oder mechanische Geräte bestimmt sind. Ausgenommen sind jedoch Schneidklingen oder Messer für Handwerkzeuge der Pos. 8201 bis 8205 (z. B. Hobeleisen). Zu dieser Position gehören insbesondere Messer und Schneidklingen: 1) für die Metallbearbeitung: a) Messer und Klingen, die nicht unmittelbar auf die Maschinen montiert werden, sondern auf den Werkzeugen befestigt sind, die mit diesen Maschinen verwendet werden (z. B. Klingen für Fräser und Reibahlen). b) Klingen für Blechscheren, die mit der Hand bedient werden (Hebelscheren, Tafelscheren) oder für Werkzeugmaschinen zum Schneiden von Metallblechen, -drähten, -stangen usw. …
1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8208.90.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 8208.90.00.00.0 umfasst Messer und Schneidklingen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8208.90.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 8208.90.00.00.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8208.90.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8208.90.00.00.0?
8208.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8208.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
8208.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8208 Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte > 820890 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8208.90.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8208.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI10887/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8208.90.00.00.0?
Warennummer 8208.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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