Zolltarifnummer 8210.00.00.00: Von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8210.00.00.00 steht für Von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8210.00.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8210.00.00.00
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
- 8210Von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken
- 8210.00.00.00Von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8210.00.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
"Wurstclipper" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem von Hand zu betätigenden mechanischen Gerät, vollständig aus unedlem Metall, im Wesentlichen bestehend aus - - einer Formstelle, in der das Wurstende von Hand eingelegt und der Clips um das Wurstende geformt wird - - einem auf- und zuklappenden Zuführmechanismus für die Clipse - - einem Prägemechanismus, der auf einer etwa 45° geneigten Führungsschiene installiert ist und mit einem von Hand zu betätigenden Hebel den zugeführten Clips mit einem Stempel (arbei- tender Teil) zusammendrückt und das Wurstende verschließt; mit einer Stellschraube im Korpus des Prägemechanismus lässt sich die Druckkraft auf den Clips einstellen; der Hebelknauf und der Stellschraubenkopf bestehen aus Kunststoff - - einer senkrechten, im unteren Bereich in Richtung der Formstelle gebogenen Führungsschiene zur Aufnahme der Vorratsclipse, mit einem am Ende der Vorratsclipse aufgesetzten Gewicht werden die Clipse der Formstelle zugeführt - - gemeinsam auf einer Grundplatte montiert; die Grundplatte ist in den Ecken mit Bohrungen zur Befestigung auf einer Arbeitsfläche versehen - - mit einem Gewicht von weniger als 10 kg - - in einer Kunststofffolie und einer Styroporverpackung verpackt - 1000 Clipsen - zum manuellen Verschließen von Wurstwaren - gemeinsam in einer Verpackung für den Einzelverkauf verpackt - Der Wurstclipper bestimmt im Hinblick auf den Wert und das Gewicht den Charakter der Wa- renzusammenstellung (= Pos 8210) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8210 0000 00.
"Welle für Fruchtmühle" - in Form zweier spezifisch gefertigter, etwa zylindrischer Erzeugnisse, mit einem Zahnrad und mehreren gezahnten Walzensegmenten aus Aluminium - Länge: 210 oder 285 mm - zur Montage als Mahlwerk in einer Fruchtmühle zum Zerkleinern von Früchten Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlem Metall von den von Hand zu betätigenden mechanischen Geräten mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen und Getränken" zum TARIC-Code 8210 0000 00.
"Fruchtmühle" - mittels Handkurbel betätigtes, mechanisches Gerät, auf einem rechteckigen Grundrahmen, bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse mit innerer Schneidwerk/Quetschwalze aus Aluminium und pyramidenförmigem Einfülltrichter (Fassungsvermögen 7 Liter) aus rostfreiem Stahl, teilmontiert - Abmessungen: 575 x 485 x 255 mm - Gewicht von etwa 6 , 3 kg - zum manuellen Zerkleinern weicher Früchte (wie Beeren oder Trauben) mittels Muskelkraft zur Herstellung von Fruchtmus, Maische oder Saft Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur TARIC-Code 8210 0000 00.
"Apfelschäler" - von Hand über eine Kurbel zu betätigendes Gerät mit einer mit Saugfuß versehenen Grundfläche, einem Spießaufsatz zum Halten eines Apfels, einer Schäl- und einer Schneidklinge aus unedlem Metall - aus Aluminium und nicht rostendem Stahl - mit einem Gewicht von weniger als 10 kg - für gleichzeitiges Entkernen, Schneiden und Schälen von z. B. Äpfeln durch Betätigung der Kurbel - in einem Pappkarton verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "von Hand zu betätigende, mechanische Geräte, mit einem Gewicht von weniger als 10 kg, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8210 0000 00 .
"Dosenöffner" , Art.-Nr.: 3125 mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis mit verschiedenen Funktionen, bestehend aus: - zwei länglichen, zylinderförmigen Griffen aus unedlem Metall (Stahl), jeweils an beiden Enden mit länglichen Aufhängeösen versehen, im vorderen Bereich zangenähnlich drehbar miteinander verbunden und mit einer Mechanik aus unedlem Metall ausgestattet - - die Mechanik (arbeitender Teil) besteht aus einem gezahnten Antriebsrad, welches mittels eines flügelförmigen Drehgriffs aus Kunststoff gedreht wird und einem beweglichen Schneidrad welches den seitlichen Deckelrand während der Betätigung durchtrennt und gleichzeitig die Schnittstelle abrundet (Position 8210) - zwei kleinen Greifbacken aus unedlem Metall, welche am Kopf angeordnet sind; zum Abnehmen des abgetrennten Deckels geeignet - mit einem Gewicht von weniger als 10 kg - dient dem manuellen Öffnen von Konservendosen - das Erzeugnis ist unter Anwendung der AV 3 c) in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen einzureihen Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8210 0000 00.
„Salz- und Pfefferreiben-Set“ Set, bestehend aus - zwei mechanischen Geräten, jeweils von Hand zu betätigen, mit einem Gewicht von weniger als 10 kg, mit einem zylindrischen, zweiteiligen Gehäuse aus unedlem Metall; die obere Gehäusehälfte mit einem klarsichtigen Einsatz aus Glas oder Kunststoff und einer gefederten, am oberen Ende zu einem Knopf ausgebildeten und am unteren Ende perforierten Stange (arbeitender Teil) aus unedlem Metall, versehen und die untere Gehäusehälfte im Inneren trichterförmig ausgebildet - Abmessungen: Höhe etwa 155 mm, Durchmesser etwa 27 mm - zum manuellen Zermahlen von Pfeffer- und Salzkörnern durch das Drücken des Knopfes nach unten, wobei das Salz- bzw. Pfefferkorn nach unten in den Trichter gedrückt und zerkleinert wird Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall " zum TARIC-Code 8210 0000 00.
"Kräutermühle" - mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis in Form eines kegelförmigen Gehäuses, im unteren Bereich mit zwei gezahnten Messerblättern aus unedlem Metall (arbeitender Teil) bestückt, welche von einem abschraubbaren Kunststoffring gehalten werden - das untere Messerblatt ist auf einen innenliegenden Antriebsteil aufgesteckt, auf welchen von oben ein Stempel mit Handknauf aufgeschoben ist - alle Teile der Kräutermühle, mit Ausnahme der Messerblätter, bestehen aus Kunststoff - durch manuelles Hin- und Herdrehen am Handknauf wird die untere Messerscheibe in eine halbkreisförmige, drehende Schnittbewegung versetzt - zum Zerkleinern von frischen Kräutern - in einem bedruckten Pappkarton verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8210 0000 00.
casse noix manuel, non électrique, conçu pour reposer sur un support en bois.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nicht elektrische mechanische Geräte, die in der Regel mit der Hand betätigt werden, ein Höchstgewicht von 10 kg haben und zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken dienen. Mechanische Geräte im Sinne dieser Position sind Geräte, die mit einem Mechanismus, z. B. Kurbeln, Zahnrädern, Vorrichtungen mit archimedischen Schrauben, Pumpen usw. ausgestattet sind; jedoch wird ein einfacher Hebel oder Kolben nicht bereits als mechanische Vorrichtung angesehen, die zur Einreihung in diese Position führt, es sei denn, dass das Gerät zum Anbringen an einem Möbelstück, einer Wand usw. hergerichtet oder mit einer Grundplatte, einem Sockel, Gestell usw. zum Aufstellen auf einen Tisch oder den Boden usw. versehen ist. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 729/2004 der Kommission vom 15. April 20041) (RV L 729/2004): 3. Eine von Hand zu betätigende Mühle mit einem Gewicht von weniger als 10 kg zum Zermahlen von Pfefferkörnern für das Würzen von Speisen. Der kugelförmige Kunststoffbehälter enthält die Pfefferkörner, die mittels eines kleinen Reibplättchens aus unedlem Metall zermahlen werden. Unterposition 8210 0000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 a) zu Kapitel 82 sowie dem Wortlaut des KN-Codes 8210 0000. Das Erzeugnis wird durch Anwendung der Anmerkung 1 k) zu Abschnitt XVI von diesem Abschnitt ausgenommen. 4. …
1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8210.00.00.00?
Die Zolltarifnummer 8210.00.00.00 umfasst Von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8210.00.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 8210.00.00.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8210.00.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 821000. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8210.00.00.00?
8210.00.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8210.00.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
8210.00.00.00 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8210 Von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8210.00.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8210.00.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI15132/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8210.00.00.00?
TARIC-Code 8210.00.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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