Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8211.93.00: Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8211.93.00 steht für Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau. Der Drittlandszollsatz beträgt 8,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8211.93.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8211.93.00
Drittlandszoll
8,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8211Messer (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür
  3. 8211.93Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau
  4. 8211.93.00Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8211.93.00

HS-Code8211.936 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8211.93.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

AusfuhrgenehmigungExport authorization: alle Bestimmungsländer

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI24383/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-20

"Cuttermesser" - mit schneidender, diagonaler, nicht feststehender, mit Sollbruchstellen versehender Klinge aus Stahl, einer Führungsschiene, einem Gehäuse und einem Klingenschieber mit Feststellmechanik - zum Schneiden von z. B. Kartons Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer mit nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall" zur Unterposition 8211 9300 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI24376/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-05

"Cuttermesser" - mit schneidender, diagonaler, nicht feststehender, mit Sollbruchstellen versehender Klinge aus Stahl, einer Führungsschiene, einem Gehäuse und einem Klingenschieber mit Feststellmechanik - zum Schneiden von z. B. Kartons Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer mit nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall" zur Unterposition 8211 9300 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI12301/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-19

"Cuttermesser" - mit schneidender, diagonaler, nicht feststehender, mit Sollbruchstellen versehener Klinge aus unedlem Metall, in einem Gehäuse mit einem Klingenschieber und Führungsschiene, jeweils aus Kunststoff - in einem Kunststoffbeutel verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Messer mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall, keine Messer der Position 8208" zur Unterposition 8211 9300 der kombinierten Nomenklatur.

DEBTI6625/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-06

"Messer zum Schneiden von Folie" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Cuttermesser mit schneidender, diagonaler, nicht feststehender, mit Sollbruchstellen versehener Klinge aus Stahl, einer Führungsschiene und einem Befestigungsclip je aus unedlem Metall sowie einem Klingenschieber aus Kunststoff (Unterposition 8211 9300) - einer schneidenden, diagonalen, mit Sollbruchstellen versehenen Ersatzklinge aus Stahl (Unterposition 8208 9400) - zum Schneiden von Folien - gemeinsam auf Pappunterlage aufgeblistert - der Cutter verleiht aufgrund des Gewichtes der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall, kein Messer der Position 8208" zur Unterposition 8211 9300 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI51546/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

"Multifunktions-Werkzeug", Art.-Nr. 52711 RE98-PINNO Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Erzeugnis in Form eines Klappmessers (Taschenmesser) bestehend aus - - einer einseitig schneidenden Klinge (Pos. 8211) - - einer zweiten Klinge mit verschiedenen Funktionen, mit einem wellenförmigen Klingenschliff (Pos. 8211), einem hakenförmigen Klingenschliff (Pos. 8211) und einem Flaschenöffner (Pos. 8205); aufgrund der verschiedenen Funktionen ist die Klinge unter Anwendung der AV 3 c) in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (hier Pos. 8211) einzureihen - - beide Klingen bestehen aus unedlem Metall und sind in ausgeklappten Zustand arretierbar - - mit Griffschalen aus Kunststoff, am Griffende mit einer Bitaufnahme versehen - sechs auswechselbaren Schraubendrehereinsätzen (Bits) in unterschiedlichen Größen und Aus- führungen (Kreuz, Schlitz, Torx, Inbus, Pos. 8207) - drei Winkelschraubendreher in unterschiedlichen Ausführungen (Kreuz, Schlitz, Torx, Inbus, Rund, Pos. 8204) - alle Werkzeuge bestehen vollständig aus unedlem Metall und sind einseitig in eine Griffschale eingesetzt - das Klappmesser bestimmt im Hinblick auf den Wert und das Gewicht den Charakter der Warenzusammenstellung (hier Pos. 8211) - in einer speziell für die Aufnahme des Klappmessers hergerichteten, zum dauernden Gebrauch geeigneten Tasche aus Spinnstoff mit Gürtelschlaufe aufgemacht Abbildungen siehe Anlagen. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall, kein Messer der Pos. 8208" zur Unterposition 8211 9300 der Kombinierten Nomenklatur.

PLBTIWIT-2025-001521Erteilt von PLGültig bis 2028-12-16

Nóż uniwersalny, składany z wymiennym ostrzem. Obudowa wykonana jest ze stopu aluminium. Konstrukcja noża i ostrze wykonane ze stali. W zestawie znajduje się 1 ostrze trapezowe niesegmentowane. Nóż jest wyposażony w przycisk znajdujący się na obudowie umożliwiający jego składanie, mechanizm szybkiej wymiany ostrza oraz klips mocujący na rękojeści. Wymiary: 3 cm x 20 cm x 5 cm. Masa ok 0,3 kg. Nóż opakowany jest w blister razem z osłoną do wymiany ostrza, w karton po 10 szt., a następnie w karton zbiorczy po 100 sztuk.

DEBTI34401/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-26

„Multifunktions-Werkzeug“ Ware mit verschiedenen Funktionen, vollständig aus unedlem Metall - in Form eines Karabinerhakens (Pos. 7616) mit einem darin integrierten Flaschenöffner (Pos. 8205), Schneidhaken (Pos. 8211), Schraubenschlüssel mit verschiedenen Schlüsselweiten (3, 4, 5,5, 6, 7 und 8; Pos. 8204), einem als sog. Flügelschrauben-Schlüssel (Pos. 8204) dienenden Langloch sowie mit je einem Schlitz- und Kreuzschlitz-Schraubendreher (Pos. 8205), mit einer um eine Achse unlösbar drehbaren Schutzschale mit Anschlag, die auch als Griff dient - - die Ware mit verschiedenen Funktionen ist in Anwendung der AV 3 c) in die zuletzt der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen einzureihen (= Pos. 8211) - in einer bedruckten Pappschachtel verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer mit schneidender Klinge der Position 8211, andere als in den Unterpositionen 8211 1000 und 8211 9200 genannte" zur Unterposition 8211 9300 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI14522/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-14

„Taschenmesser“ aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einem Klappmesser (Taschenmesser; charakterbestimmend) mit schneidender Klinge aus unedlem Metall (Stahl) und Griffschalen mit Gumminoppen, in die gemeinsam unlösbar ein Multifunktionswerkzeug aus einer Schere und einem Kapselheber, eine Säge, ein weiteres Multifunktionswerkzeug aus einem Schlitzschraubendreher, einem Fahrradspeichenschlüssel, fünf Sechskantschlüsseln (4, 5, 6, 7, 9 mm), zwei sog. Vielzahnschlüsseln (5.5, 8 mm), einem Kabelabzieher und einem Nagelzieherein (jeweils aus unedlem Metall) eingesetzt sind Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall, kein Messer der Pos. 8208 " zur Unterposition 8211 9300 der Kombinierten Nomenklatur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8211.93.00?

Die Zolltarifnummer 8211.93.00 umfasst Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8211.93.00?

Der Drittlandszollsatz für 8211.93.00 beträgt 8,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8211.93.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 821193. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8211.93.00?

8211.93.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8211.93.00 im Zolltarif eingeordnet?

8211.93.00 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8211 Messer (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür > 821193 Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8211.93.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8211.93.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI24383/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8211.93.00?

KN-Code 8211.93.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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