Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8211.93.00.00.0: Messer mit nicht feststehender Klinge, andere, Messer mit nicht feststehender Klinge…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8211.93.00.00.0 steht für Messer mit nicht feststehender Klinge, andere, Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau. Der Drittlandszollsatz beträgt 8,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8211.93.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8211.93.00.00.0
Drittlandszoll
8,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8211Messer (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür
  3. 8211.93Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau
  4. 8211.93.00.00.0Messer mit nicht feststehender Klinge, andere, Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8211.93.00.00.0

HS-Code8211.936 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8211.93.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8211.93.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8211.93.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

AusfuhrgenehmigungExport authorization: alle Bestimmungsländer

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI10952/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-06

„Brotzeit-Set" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Vespermesser mit schneidender, nicht feststehender, einseitig mit einem Glattschliff versehenen Klinge aus unedlem Metall sowie zwei Griffschalen aus Bambus, am Griffende mit einer Befestigungsöse und einem Schlaufenband aus Leder versehen; die Klinge ist mit einer sog. Back-Lock Klingenarretierung in ausgeklapptem Zustand feststellbar - einem annähernd rechteckigen Schneidbrett mit abgerundeten Ecken und einem einseitig ausgearbeiteten Griff mit Aufhängeöse, bestehend aus aufeinander und nebeneinander verleimten Bambuslamellen; Abmessung etwa 290 x 140 x 12 mm - dient zum Zubereiten, Anrichten und Servieren von Speisen, für Zuhause, im Büro und unterwegs - gemeinsam mit einem Trockenmittel in einem transparenten Kunststoffbeutel sowie einem bedruckten Pappkarton verpackt - das Vespermesser bestimmt im Hinblick auf den Wert den Charakter der Warenzusammenstellung Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall, kein Messer der Pos. 8208" zur Codenummer 8211 9300 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI50518/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

"Cutter-Messer-Set" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - drei Cuttermessern in unterschiedlichen Größen, mit eingesetzten, schneidenden, nicht feststehenden, mit diagonalen Sollbruchstellen versehenen Klingen aus unedlem Metall - - jeweils in einem Gehäuse aus Kunststoff mit einer Klingenführungsschiene aus unedlem Metall sowie einem Klingenschieber mit Feststellmechanik und steckbarer Abschlusskappe aus Kunststoff - - Cuttermessergrößen: 16 , 5 x 4 cm, 14 , 0 x 2 , 6 cm, 13 , 5 x 2 , 5 cm, Klingenbreiten: 9 und 18 mm - 10 Ersatzklingen mit Klingenbreite 9 mm und 10 Ersatzklingen mit Klingenbreiten 18 mm, jeweils aus unedlem Metall - gemeinsam in einer Blisterverpackung verpackt - die Cutter bestimmen im Hinblick auf den Wert und die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung (UPos 8211 9300). Abbildungen siehe Anlagen. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall, kein Messer der Position 8208" zur Codenummer 8211 9300 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI39376/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-12

"Paketmesser" - bestehend aus einer ausklappbaren, geschliffenen Klinge aus Stahl und zwei Griffhälften, jeweils aus einem innenseitigen Zuschnitt aus unedlem Metall und einer einer äußeren Grifffläche aus Holz - mit einer Gesamtlänge in ausgeklapptem Zustand von etwa 9,5 cm - zum Öffnen von Paketen und Briefen - in einer Pappschachtel verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als „Messer mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall, kein Messer der Position 8208" zur Codenummer 8211 9300 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI18963/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-25

„Allzweckmesser" Ware mit verschiedenen Funktionen - in Form eines Klappmessers (Taschenmesser) - - mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall und zwei Griffschalen ebenfalls aus unedlem Metall - - die Klinge ist im Griff untergebracht und kann ausgeklappt werden - und eines Kapselhebers, welcher am Ende der Klinge integriert ist - die Ware mit verschiedenen Funktionen ist gem. AV 3 c) in die zuletzt genannte Position einzureihen (Pos. 8211) - in einem bedruckten Design-Karton verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall, kein Messer der Pos. 8208" zur Codenummer 8211 9300 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI18953/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-25

„Taschenmesser" - mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall und Griffbacken in Carbonoptik ebenfalls aus unedlem Metall - die Klinge ist im Griff untergebracht und kann ausgeklappt und verriegelt werden - am Ende des Griffs mit einer Bohrung als Aufhängeöse versehen - mit einer sog. Liner-Lock Klingenarretierung und mit Metallgürtelclip ausgestattet - mit einer Grifflänge von etwa11,5 cm und einer Klingenlänge von etwa 9 cm - in einem bedruckten Design-Karton verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall, kein Messer der Pos. 8208" zur Codenummer 8211 9300 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI28835/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-03

"Cuttermesser" - mit schneidender, diagonaler, nicht feststehender, mit Sollbruchstellen versehener schwarzer Klinge aus unedlem Metall, einer Führungsschiene aus unedlem Metall, einem Gehäuse und einem Klingenschieber mit Feststellmechanik, jeweils aus Kunststoff - in einer Pappschachtel verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Messer mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall, keine Messer der Position 8208" zur Codenummer 8211 9300 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI18949/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-29

„Taschenmesser" - mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall und zwei Griffschalen ebenfalls aus unedlem Metall mit gummiertem Griffpad - die Klinge ist im Griff untergebracht, kann ausgeklappt werden und weist partiell einen Wellenschliff auf - am Ende des Griffs mit einer Bohrung als Aufhängeöse versehen - Größe: etwa 93 x 32 mm - mit einer sog. Liner-Lock Klingenarretierung und mit Metallgürtelclip ausgestattet - in einem speziell für die Aufnahme des Messers gestalteten und für den dauernden Gebrauch geeigneten Etui aufgemacht und in einem bedruckten Design-Karton verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall, kein Messer der Pos. 8208" zur Codenummer 8211 9300 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI18968/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-02

"Taschenmesser" - mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus nicht rostendem Stahl (unedles Metall) und einem Griff aus unedlem Metall, teilweise mit Pakkawood (Harz verklebte Holzreste) überzogen - die Klinge ist im Griff untergebracht und kann ausgeklappt werden - Größe: etwa 85 x 25x 13 mm - in einem Karton verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall, kein Messer der Pos. 8208" zur Codenummer 8211 9300 00 0 des Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8211.93.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8211.93.00.00.0 umfasst Messer mit nicht feststehender Klinge, andere, Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8211.93.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8211.93.00.00.0 beträgt 8,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8211.93.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 821193. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8211.93.00.00.0?

8211.93.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8211.93.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8211.93.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8211 Messer (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür > 821193 Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8211.93.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8211.93.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI10952/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8211.93.00.00.0?

Warennummer 8211.93.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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