Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8213.00: Scheren und Scherenblätter

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8213.00 steht für Scheren und Scherenblätter. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8213.00 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8213.00
Drittlandszoll
4,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8213Scheren und Scherenblätter
  3. 8213.00Scheren und Scherenblätter

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8213.00

HS-Code8213.006 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,2 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FR-RTC-2014-003555Erteilt von FRGültig bis 2020-06-24

Ciseaux universels avec lame en acier inoxydable et bras en plastique. Emballage: étui plastique

DE11235/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-07-11

"Papierschere"; es handelt sich um eine Schere, bestehend aus zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten Scherenarmen vollständig aus unedlem Metall. Die Scherenarme sind zur leichteren Handhabung am unteren Ende jeweils mit einer ringartigen Öse zum Durchstecken von Fingern und Daumen versehen Das Erzeugnis ist in einer Verpackung aus Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8213 00 des Harmonisierten Systems (HS).

DE11234/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-07-11

"Verbandschere"; es handelt sich um eine Schere, bestehend aus zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten Scherenarmen aus unedlem Metall (Edelstahl lt. Antragsteller) mit abgewinkelten Blättern. Die Scherenarme sind zur leichteren Handhabung am unteren Ende jeweils mit einer ringartigen Öse aus Kunststoff zum Durchstecken von Fingern und Daumen versehen Das Erzeugnis ist in einer Verpackung aus Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8213 00 des Harmonisierten Systems (HS).

DE11225/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-07-10

"Allesschneider"; es handelt sich um eine Schere, bestehend aus zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten Scherenarmen aus Stahl, mit abgewinkelten Blättern, von denen eines gezahnt und mit abgerundeter Spitze versehen ist. Die Scherenarme sind mit zwei Griffschalen aus Kunststoff verbunden, deren Enden zur leichteren Handhabung jeweils zu einer Öse zum Durchstecken jeweils eines Fingers ausgearbeitet sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8213 00 des Harmonisierten Systems (HS).

DE11228/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-07-10

"Verbandschere"; es handelt sich um eine Schere, bestehend aus zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten Scherenarmen mit Scherenblättern, vollständig aus Stahl. Die Enden der Scherenarme sind zur leichteren Handhabung jeweils zu einer Öse zum Durchstecken jeweils eines Fingers ausgearbeitet. Die Schere ist in einer Verpackung aus Kunststoff zum Verkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8213 00 des Harmonisierten Systems (HS).

DE11231/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-07-10

"Mikroskopierschere"; es handelt sich um eine Schere, bestehend aus zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten Scherenarmen mit Scherenblättern, vollständig aus Stahl. Die Enden der Scherenarme sind zur leichteren Handhabung jeweils zu einer Öse zum Durchstecken jeweils eines Fingers ausgearbeitet. Die Schere ist in einer für ihre Aufnahme besonders gestalteten und für den dauerhaften Gebrauch geeigneten Hülle aus Kunststofffolien zum Verkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8213 00 des Harmonisierten Systems (HS).

DE11257/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-06-27

"Universalschere"; es handelt sich um eine Schere, bestehend aus zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten Scherenblättern aus unedlem Metall (Edelstahl lt. Antragsteller), die mit zwei Griffschalen aus Kunststoff verbunden sind. Die Enden der Griffschalen sind zur leichteren Handhabung jeweils zu einer Öse zum Durchstecken jeweils eines Fingers ausgearbeitet. Das Erzeugnis ist in einer Verpackung aus Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8213 00 des Harmonisierten Systems (HS).

DE11252/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-06-27

"Laborschere"; es handelt sich um eine Schere, bestehend aus zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten Scherenblättern aus unedlem Metall (Edelstahl lt. Antragsteller), die mit zwei Griffschalen aus Kunststoff verbunden sind. Die Enden der Griffschalen sind zur leichteren Handhabung jeweils zu einer Öse zum Durchstecken jeweils eines Fingers ausgearbeitet. Das Erzeugnis ist in einer Verpackung aus Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8213 00 des Harmonisierten Systems (HS).

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8213

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Scheren dieser Position bestehen aus zwei um eine Schraube oder einen Stift x-förmig beweglich gelagerten, manchmal gezahnten Scherenblättern (oder -armen). Außerdem sind sie dadurch gekennzeichnet, dass sie zur leichteren Handhabung am Ende eines jeden Armes eine ringartige Öse zum Durchstecken des Daumens oder eines anderen Fingers aufweisen, der die Bewegung auf die Scherenblätter überträgt. Die Scherenarme können aus einem Stück bestehen oder aus Schneidklingen und Griffen zusammengefügt sein. Es gibt auch v-förmige Scheren, die nur an einem Scherenarm eine Öse haben, während der andere Arm durch Druck eines anderen Fingers bewegt wird. …

Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8213.00?

Die Zolltarifnummer 8213.00 umfasst Scheren und Scherenblätter. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8213.00?

Der Drittlandszollsatz für 8213.00 beträgt 4,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8213.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 821300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8213.00?

8213.00 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8213.00 im Zolltarif eingeordnet?

8213.00 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8213 Scheren und Scherenblätter. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8213.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8213.00 erfasst, zum Beispiel FR-RTC-2014-003555. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8213.00?

HS-Unterposition 8213.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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