Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8213.00.00.00.0: Scheren und Scherenblätter

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8213.00.00.00.0 steht für Scheren und Scherenblätter. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8213.00.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8213.00.00.00.0
Drittlandszoll
4,2 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8213Scheren und Scherenblätter
  3. 8213.00.00.00.0Scheren und Scherenblätter

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8213.00.00.00.0

HS-Code8213.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8213.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8213.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8213.00.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,2 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI18896/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-03

"Universalschere", Ware mit verschiedenen Funktionen - bestehend aus zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten Scherenblättern aus unedlem Metall, die mit zwei Griffschalen aus Kunststoff verbunden sind, die Enden der Griffschalen sind zur leichteren Handhabung jeweils zu einer Öse zum Durchstecken von Fingern ausgearbeitet - ein Scherenblatt ist an der Außenseite zu einem Kapselheber ausgearbeitet - in der Innenseite der Kunststoffgriffe sind zwei Zuschnitte aus unedlem Metall mit gezahnten Kanten integriert, die als Flaschenöffner bzw. Nussknacker dienen - dient zum Schneiden in unterschiedlichen Anwendungen und zum Öffnen von Flaschen und Nüssen - in einem Pappkarton aufgemacht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8213 0000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI53545/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-15

"Augenbrauen Trimm-Set, 4-tlg" (Art. Nr. 797208) Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer mit freiem Arm zu handhabenden, federnden Pinzette mit abgeschrägten Spitzen, vollständig aus unedlem Metall (Pos. 8203) - einem Rasierapparat aus Kunststoff mit einer nicht auswechselbaren, einschneidigen Klinge aus unedlem Metall mit einer wiederaufsteckbaren Schutzkappe aus Kunststoff versehen (Pos. 8212) - einer mit freiem Arm zu handhabenden Schere, mit zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten und gebogenen Scherenblättern, vollständig aus unedlem Metall, mit einem abnehmbaren, kammartigen Aufsatz aus Kunststoff; - zur leichteren Handhabung sind die Enden der Griffschalen jeweils zu einer Öse zum Durchstecken des Daumens oder eines anderen Fingers ausgearbeitet (Pos. 8213) - einer Bürste mit einem etwa 6,7 cm langen Stiel aus Kunststoff und einem etwa 2,5 cm langen Bürstenkopf mit in gedrehten Drähten aus unedlem Metall integrierten Borsten aus Kunststoff (Pos. 9603) - zur Verwendung im Bereich der Gesichts-/ Augenbrauenpflege - gemeinsam in einer Blisterverpackung aufgemacht Die Ware der Position 8213 bestimmt aufgrund des Wertes und der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8213 0000 00 0 des Zolltarifs

DEBTI61061/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-18

"Pflanzschere" Art.-Nr.: 370390 - mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis, bestehend aus zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten Scherenarmen aus unedlem Metall, mit zwei an den Enden angebrachten, ringartigen Ösen aus Kunststoff, zum Durchstecken von Finger und Daumen - zum Schneiden von Pflanzen - auf einem Pappreiter aufgemacht (Abbildung siehe Anlage). Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8213 0000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI32026/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-18

"Schere in Halterung mit Magnet, Art.-Nr. 342773" aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einer Schere - - bestehend aus zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten Scherenblättern aus unedlem Metall, die an den Enden Griffschalen aus Kunststoff aufweisen - - die Griffschalen sind zur leichteren Handhabung jeweils zu einer Öse zum Durchstecken eines Fingers ausgearbeitet - einer Halterung aus Kunststoff, zum Aufbewahren und Bereithalten der Schere - einem auf der Rückseite der Halterung eingeklebten Magneten, zum Anheften an magnetische Gegenstände - die Schere bestimmt hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus ver- schiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Code- nummer 8213 0000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI25352/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-30

"Allzweckschere" - mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis - aus zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten Scherenblättern aus unedlem Metall, die mit zwei Griffschalen aus Kunststoff verbunden sind - zur leichteren Handhabung an den Enden der Griffschalen jeweils zu einer Öse zum Durchstecken des Daumens oder eines anderen Fingers ausgearbeitet - in einer Einzel-Geschenk-Verpackung aus Pappe aufgemacht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8213 0000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI5784/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-07

"Stickschere, Art.-Nr. 132428" - bestehend aus zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten Scherenblättern aus unedlem Metall, die an den Enden zur leichteren Handhabung jeweils zu einer Öse zum Durchstecken eines Fingers ausgearbeitet sind - die Griffarme sind gebogen und reliefartig verziert - mit einer Länge von ca. 90 mm - besonders geeignet für Stickarbeiten - auf einer Pappunterlage aufgeblistert (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8213 0000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI6840/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-24

"Universalschere" (Artikel-Nr. 511438) - bestehend aus zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten Scherenblättern aus unedlem Metall, die an den Enden zwei Griffschalen aus Kunststoff aufweisen - die Griffschalen sind zur leichteren Handhabung jeweils zu einer Öse zum Durchstecken der Finger ausgearbeitet - zur Verwendung in Küche und Haushalt - mit einer Länge von ca. 21 cm - auf einer bedruckten Pappkarte mit Produktinformationen aufgemacht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8213 0000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI5790/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-20

"Näh- und Hobbyschere" - bestehend aus zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten Scherenblättern aus unedlem Metall, die an den Enden Griffschalen aus Kunststoff aufweisen - die Griffschalen sind zur leichteren Handhabung jeweils zu einer Öse zum Durchstecken eines Fingers ausgearbeitet - mit einer Länge von ca. 180 mm - auf einer Pappunterlage aufgeblistert (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8213 0000 00 0 des Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8213

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Scheren dieser Position bestehen aus zwei um eine Schraube oder einen Stift x-förmig beweglich gelagerten, manchmal gezahnten Scherenblättern (oder -armen). Außerdem sind sie dadurch gekennzeichnet, dass sie zur leichteren Handhabung am Ende eines jeden Armes eine ringartige Öse zum Durchstecken des Daumens oder eines anderen Fingers aufweisen, der die Bewegung auf die Scherenblätter überträgt. Die Scherenarme können aus einem Stück bestehen oder aus Schneidklingen und Griffen zusammengefügt sein. Es gibt auch v-förmige Scheren, die nur an einem Scherenarm eine Öse haben, während der andere Arm durch Druck eines anderen Fingers bewegt wird. …

Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8213.00.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8213.00.00.00.0 umfasst Scheren und Scherenblätter. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8213.00.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8213.00.00.00.0 beträgt 4,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8213.00.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 821300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8213.00.00.00.0?

8213.00.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8213.00.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8213.00.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8213 Scheren und Scherenblätter. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8213.00.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8213.00.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI18896/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8213.00.00.00.0?

Warennummer 8213.00.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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