Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8214.90: Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8214.90 steht für Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8214.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8214.90
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8214Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Maniküre oder Pediküre (einschließlich Nagelfeilen)
  3. 8214.90Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8214.90

HS-Code8214.906 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE15588/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-09

Ersatzklingen für Kreisschneider - vollständig aus unedlem Metall - mit einer spitz zulaufenden, beidseitig geschliffenen Schneide und einer kreisrunden Aufnahmeöffnung - mit einer Gesamtlänge von ca. 20 mm und einer Klingenlänge von ca. 10 mm - erkennbar zum Einbau in einen sog. Kreisschneider (nicht Gegenstand dieser vZTA) bestimmt - jeweils zu zehn Stück in Papier eingeschlagen und in einer Kunststoffbox verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile (Klingen) aus unedlem Metall für anderen Schneidwaren mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, nicht in den Unterpositionen 8214 10 und 8214 20 genannt" zur Unterposition 8214 90 des Harmonisierten Systems (HS).

DE15589/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-06

"Kreisschneider"; 2tlg. Set, bestehend aus - einem noch nicht zusammengesetzten sog. Kreisschneider - - bestehend aus einem kreisförmigen Kunststoffgehäuse mit rundem Handgriff, in das ein schienenartiger Einsatz aus Metall mittels einer Schraube geklemmt ist und in den ebenfalls mittels einer Schraube eine Schneidklinge eingeklemmt werden kann, auf der Unterseite mittig mit einem ausfahrbaren Dorn aus unedlem Metall und gegenüber der Klemmschiene mit einem Fach versehen, zum Verstauen der passenden Klingen - - einer in dem Fach verstauten Klinge aus unedlem Metall, mit einer spitz zulaufenden, beidseitig geschliffenen Schneide und einer kreisrunden Aufnahmeöffnung - einer zusätzlichen, ebenfalls im Fach verstauten Ersatzklinge - dient dem Ausschneiden von Kreisen mit einem Durchmesser von 3 - 16 cm in Teppich, PVC oder Teichfolie; dafür wird, nach Montage einer der beiliegenden Klingen, der Schneider auf das zu schneidende Material aufgesetzt, mittels des Dorns fixiert und gedreht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den Unterpositionen (HS) 8214 10 bis 8214 20 genannte Schneidwaren mit Klinge aus unedlem Metall und Teile davon aus unedlem Metall" zur Unterposition 8214 90 des Harmonisierten Systems (HS).

DE11229/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-07-25

"Glasschneidemesser"; das ist eine Schneidware mit arbeitendem Teil in Form einer rechteckigen Klinge (ca. 40 x 20 x 2 mm) aus Stahl, die an den beiden Längsseiten geschliffen ist. Die Klinge ist an einem Griff aus Kunststoff und unedlem Metall befestigt und kann durch Lösen einer Schraubverbindung ausgetauscht werden. Das Erzeugnis hat nicht die typische Form eines Messers. Es dient zum Einritzen oder Schneiden von Glas, Knochen o. ä. im Laborbereich (lt. Antragstellerangabe). Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8214 90 des Harmonisierten Systems (HS).

SETV1-2009-00180Erteilt von SEGültig bis 2015-03-02

Foliehållare Apparat i form av en hållare/automat för plastfolie av standardtyp. Apparaten är enligt uppgift avsedd för hushållsbruk och försedd med skärfunktion som utgörs av en tandad kniv av stål. Apparaten håller plastfolien sträckt vid användning och kapar folien till önskad längd. Varans huvudsakliga karaktär utgörs av skärfunktionen med verksam beståndsdel av oädel metall.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8214

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Papiermesser (einschließlich der Spezial-Schneidefedern), Brieföffner, Radiermesser (Radierfedermesser und andere), kleine Bleistiftspitzer und Klingen dafür (ausgenommen mechanische Bleistiftspitzapparate für Büros, die z. B. auf einem Tisch befestigt werden und zu Pos. 8472 gehören). 2) Instrumente und Zusammenstellungen, für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen). Zu diesen Instrumenten gehören z. B. Nagelfeilen (auch zusammenklappbar), Nagelreiniger, Hühneraugenmesser, Hühneraugenentferner, Nagelhautschneider und -schieber, Nagelknipser und -schneider. Die Zusammenstellungen der Instrumente für die Hand- oder Fußpflege werden in Kästen, Etuis, Taschen usw. …

Pos. 8214

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 205. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 12. Februar 2020: Warenbeschreibung: Nagelpflegeset, bestehend aus einer Einweg-Nagelfeile mit Papierunterlage und einem Holzstäbchen zur Nagelpflege. Die Waren dienen Hotelgästen zur Nagelbehandlung. Die Nagelfeile ist einzeln in einer durchsichtigen dünnen Folie verpackt. Beide Waren sind zusammen in einem Kunststoffbeutel verpackt, der nicht wiederverwendet werden kann. Einreihung/Begründung: Die oben beschriebene Ware wird als „Zusammenstellungen und Instrumente für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen)“ in die Position 8214 eingereiht. Eine Einreihung in die Position 6805 ist ausgeschlossen. …

Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8214.90?

Die Zolltarifnummer 8214.90 umfasst Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8214.90?

Der Drittlandszollsatz für 8214.90 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8214.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 821490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8214.90?

8214.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8214.90 im Zolltarif eingeordnet?

8214.90 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8214 Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Maniküre oder Pediküre (einschließlich Nagelfeilen). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8214.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8214.90 erfasst, zum Beispiel DE15588/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8214.90?

HS-Unterposition 8214.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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