Zolltarifnummer 8214.90.00.00.0: Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8214.90.00.00.0 steht für Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8214.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8214.90.00.00.0
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
- 8214Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Maniküre oder Pediküre (einschließlich Nagelfeilen)
- 8214.90andere
- 8214.90.00.00.0Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8214.90.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
"Rettungswerkzeug" aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einem Notfallhammer-Werkzeug im EC-Kartenformat aus Kunststoff mit einer integrierten Spitze (arbeitender Teil) aus Cermet (Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel) (Pos. 8205) - einer abnehmbaren Kartenschutzhülle aus Kunststoff mit einem integrierten Gurtschneider (Pos. 8214) mit einer Klinge (arbeitender Teil) aus unedlem Metall, die mit einer Schutzkappe aus Kunststoff versehen ist - zum Mitführen im Auto und zum Zerschneiden von Gurten bzw. zum Einschlagen von Scheiben im Notfall bestimmt - charakterverleihender Bestandteil der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware kann nicht ermittelt werden und die Ware ist gemäß AV 3 c) in die letztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (Pos. 8214) einzureihen Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren mit Klinge aus unedlem Metall, andere als in den Codenummern 8214 1000 00 0 und 8214 2000 00 0 genannte" zur Codenummer 8214 9000 00 0 des Zolltarifs.
"Nothammer" aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einer Ware mit verschiedenen Funktionen - - in Form einer Kunststofffassung mit Griff und eingearbeiteter Aufhängeöse, auf der einen Seite zu einem Hammer mit spitzer Schlagfläche aus unedlem Metall, auf der anderen Seite zu einem Gurtschneider mit einer Klinge aus unedlem Metall ausgearbeitet - - aufgrund der verschiedenen Funktionen ist das Erzeugnis unter Anwendung der AV 3 c) in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (hier Pos. 8214) ein- zureihen - einem an der Kunststofffassung aufgeklebten Klettband - zum Mitführen im Auto und zum Zerschneiden von Gurten bzw. zum Einschlagen von Scheiben im Notfall bestimmt - in einem Kunststoffbeutel verpackt - die Ware mit verschiedenen Funktionen bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwen- dung den Charakter der zusammengesetzten Ware Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren mit Klinge aus unedlem Metall", andere als in den Codenummern 8214 1000 00 0 und 8214 2000 00 0 genannte, zur Codenummer 8214 9000 00 0 des Zolltarifs.
"Schlüsselanhänger" aus verschiedenen Bestandteilen noch nicht zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einer Ware mit verschiedenen Funktionen, in Form eines flachen Anhängers aus Stahl, an einer Schmalseite zu einem Einkaufswagenchip (Position 7326) mit integrierter glatter Schneide zum Öffnen von Paketen (Position 8214) ausgeformt, an der anderen Schmalseite eine Lochung aufweisend und an einer Längsseite zu einem Kapselheber (Position 8205) ausgearbeitet; aufgrund der verschiedenen Funktionen erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (hier: Position 8214) - einem noch anzubringenden Schlüsselring mit einer Öse, je aus unedlem Metall - mit einem Pappeinleger in Kunststofffolie verpackt - die Ware mit verschiedenen Funktionen verleiht aufgrund ihres Gebrauchswertes der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren, andere als in den Codenummern 8214 1000 00 0 und 8214 2000 00 0 genannte, mit Klinge aus unedlem Metall" zur Codenummer 8214 9000 00 0 des Zolltarifs.
"Silikonentferner 5in1" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware mit einem Griff aus Kunststoff, bestehend aus - - einer Ware mit verschiedenen Funktionen - - - an einem Ende mit einem spezifisch geformten Schaber aus unedlem Metall (Position 8205) - - - am anderen Ende mit einem verschiebbaren sog. Fugenglätter aus Kunststoff (Position 3926) sowie einer darunter angebrachten, auswechselbaren, mit einer Schutzkappe versehenen, als Schaber dienenden Klinge aus unedlem Metall (Position 8205) - - - auf der Unterseite mit einer auswechselbaren Klinge aus unedlem Metall zum Schneiden/Öffnen von Kartuschenspitzen (Position 8214) - - - aufgrund der verschiedenen Funktionen erfolgt die Einreihung in Anwendung der AV 3 c) in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (8214) - - auf der Unterseite mit einem einklappbaren zylindrischen, am oberen Ende abgeschrägten Dorn aus unedlem Metall zum Lösen von Verstopfungen in Kartuschenspitzen (Position 8205) - - im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang bestimmt die Schneidware der Position 8214 den Charakter der Ware - vier roten sog. Fugenglättern aus Kunststoff (Position 3926) - fünf blauen sog. Fugenspachteln aus Kunststoff (Position 3926) - einer Ersatzklinge aus unedlem Metall für den Schaber (Position 8205) - zwei Gebrauchsanweisungen - dient zum Entfernen und Herstellen von Silikonfugen Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als „andere Schneidwaren, andere als in den Codenummern 8214 1000 00 0 und 8214 2000 0 0 genannte, mit Klinge aus unedlem Metall“ zur Codenummer 8214 9000 00 0 des Zolltarifs.
Sogenannter Wellenschneider: "Wellenschneider" (Gewicht rd. 47 g, Abmessungen ca.11 x 10,5 x 2,5 cm) - im Wesentlichen aus einer trapezförmigen, gewellten nicht geschliffenen Klinge aus unedlem Metall, mit einem Griff aus Kunststoff über die Gesamtlänge des Schneiderrückens versehen - zur Verwendung in der Küche zum dekorativen Formschneiden von Gitterpommes, Chips, Gurken oder auch Gemüse - aufgemacht in einem bedruckten Karton aus Pappe. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren für den Küchengebrauch, mit Klinge aus unedlem Metall" zur Codenummer 8214 9000 00 0.
"Outdoormesser“ Ware mit verschiedenen Funktionen, bestehend aus - einem Klappmesser (Taschenmesser; Pos. 8211) - mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus Stahl (arbeitender Teil) und Griffschalen aus unedlem Metall - ausklappbare Klinge im Griff untergebracht und dort verriegelbar - einem in den Griff integrierten Gurtschneider in Form einer innenliegenden Klinge im hinteren Griffbereich (Pos. 8214) - einem Scheibenbrecher (Nothammer-Funktion) in Form einer Spitze am Griffende (Pos. 8205) - und vier in die Grifffläche eingearbeiteten sog. Mutternaufnahmen (Schraubenschlüssel-Funktion), in verschiedenen Größen (Pos. 8204) - in einem Designkarton verpackt (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist aufgrund der verschiedenen Funktionen in die zuletzt genannte¸ der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen einzureihen (= Pos. 8214) Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren, mit Klinge aus unedlem Metall, andere als in den Codenummern 8214 1000 00 0 und 8214 2000 00 0 genannte" zur Codenummern 8214 9000 00 0 des Zolltarifs.
„Rettungsmesser“ Ware mit verschiedenen Funktionen, bestehend aus - einem Klappmesser (Taschenmesser; Pos. 8211) - mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus Stahl (arbeitender Teil) und Griffschalen aus unedlem Metall mit Grip-Stop-Oberfläche aus Kunststoff oder Kautschuk - ausklappbare Klinge im Griff untergebracht und dort verriegelbar - einem in den Griff integrierten Gurtschneider in Form einer innenliegenden Klinge im hinteren Griffbereich (Pos. 8214) - einem Scheibenbrecher (Nothammerfunktion) in Form einer Spitze am Griffende (Pos. 8205) - in einem zur Aufnahme der o. g. Ware besonders hergerichteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten Holz-Etui mit Metallplakette eingelegt und in einem Designkarton verpackt (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist aufgrund der verschiedenen Funktionen gemäß AV 3 c) in die zuletzt¸ genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen einzureihen (= Pos. 8214). Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren, andere als in den Codenummern 8214 1000 00 0 und 8214 2000 00 0 genannte, mit Klinge aus unedlem Metall" zur Codenummer 8214 9000 00 0.
"Rettungsmesser" Ware mit verschiedenen Funktionen, bestehend aus - einem Klappmesser (Taschenmesser; Pos. 8211) - - mit schneidender, nicht feststehender, geschwärzter Klinge aus Stahl (arbeitender Teil) und Griffschalen aus Aluminium - - ausklappbare Klinge im Griff untergebracht und dort verriegelbar - einem Gurtschneider in Form einer innenliegenden Klinge im hinteren Griffbereich (Pos. 8214) - einem Scheibenbrecher (Nothammerfunktion) in Form einer Spitze am Griffende (Pos. 8205) - in einem Designkarton verpackt - ist in Anwendung der AV 3 c) aufgrund der verschiedenen Funktionen in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (hier Pos. 8214) einzureihen Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren, andere als in den Codenummern 8214 0000 00 0und 8214 2000 00 0 genannte, mit Klinge aus unedlem Metall" zur Codenummer 8214 9000 00 des Zolltarifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Papiermesser (einschließlich der Spezial-Schneidefedern), Brieföffner, Radiermesser (Radierfedermesser und andere), kleine Bleistiftspitzer und Klingen dafür (ausgenommen mechanische Bleistiftspitzapparate für Büros, die z. B. auf einem Tisch befestigt werden und zu Pos. 8472 gehören). 2) Instrumente und Zusammenstellungen, für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen). Zu diesen Instrumenten gehören z. B. Nagelfeilen (auch zusammenklappbar), Nagelreiniger, Hühneraugenmesser, Hühneraugenentferner, Nagelhautschneider und -schieber, Nagelknipser und -schneider. Die Zusammenstellungen der Instrumente für die Hand- oder Fußpflege werden in Kästen, Etuis, Taschen usw. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 205. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 12. Februar 2020: Warenbeschreibung: Nagelpflegeset, bestehend aus einer Einweg-Nagelfeile mit Papierunterlage und einem Holzstäbchen zur Nagelpflege. Die Waren dienen Hotelgästen zur Nagelbehandlung. Die Nagelfeile ist einzeln in einer durchsichtigen dünnen Folie verpackt. Beide Waren sind zusammen in einem Kunststoffbeutel verpackt, der nicht wiederverwendet werden kann. Einreihung/Begründung: Die oben beschriebene Ware wird als „Zusammenstellungen und Instrumente für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen)“ in die Position 8214 eingereiht. Eine Einreihung in die Position 6805 ist ausgeschlossen. …
1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8214.90.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 8214.90.00.00.0 umfasst Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8214.90.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 8214.90.00.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8214.90.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 821490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8214.90.00.00.0?
8214.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8214.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
8214.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8214 Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Maniküre oder Pediküre (einschließlich Nagelfeilen) > 821490 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8214.90.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8214.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI34301/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8214.90.00.00.0?
Warennummer 8214.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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