Zolltarifnummer 8215.99.90: Löffel, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8215.99.90 steht für Löffel, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8215.99.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8215.99.90
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8215.99.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
"Pizzaschaufel" - mit freiem Arm zu handhabender noch nicht zusammengesetzter Pizzaschieber mit schaufelartigem, nahezu quadratischem Blatt aus Aluminium mit abgerundeten Ecken (Länge: etwa 31 cm), einer angenieteten Stielfassung mit Innengewinde aus Stahl und einem beiliegenden Stiel (Länge: etwa 43 cm) aus Holz - Stiel an einem Ende mit einem Außengewinde aus unedlem Metall und am anderen Ende mit einer Öse aus unedlem Metall zum Aufhängen ausgestattet - dient zum Einschieben oder Herausnehmen von Pizza in Pizzaöfen - jeweils in Kunststofffolie eingelegt und gemeinsam in einem Karton verpackt - Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse gehören als "den Tortenhebern ähnliche Waren, keine Zusammenstellung, nicht versilbert, vergoldet oder platiniert, andere als aus nicht rostendem Stahl" zur Unterposition 8215 9990 der Kombinierten Nomenklatur.
"Schöpf-Sieb, geflochten, mit Holzgriff" - mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis aus einem laffenartig geformten Drahtgeflecht aus einer Kupfer-Zink-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing) - mittels Metalldraht an einem Bambusstiel mit Aufhängeöse befestigt - Länge insgesamt ca. 68 cm, Durchmesser des Schöpf-Geflechts ca. 30 cm - zum Entnehmen von frittierten Lebensmitteln aus heißem Öl (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Schöpflöffeln ähnliche Waren, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, weder versilbertnoch vergoldet oder platiniert" zur Unterposition 8215 9990 der Kombinierten Nomenaklatur.
Tubito con filtro (bombilla) hecho de níquel. Se usa para sorber la infusión de yerba mate. Níquel. Se presenta en un mismo envase de cartón junto con un paquete de 500 gramos de yerba mate y un recipiente (mate) hecho de barro ordinario, que al no constituir un surtido se clasifican separadamente en las partidas 0903 y 6912, respectivamente.
6-teilige Zusammenstellung, bestehend aus keramischem Geschirr (einer Tasse aus anderer Keramik und einer Tasse aus Steingut), Zimt (sog. Cinnamon Sticks), einer kakaohaltigen Lebensmittelzubereitung (sog. Double Hot Chocolate Mix), einer Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee (sog. French Vanilla Instant Coffee Mix) und einem Löffel, sog. Kaffeeset, Foto siehe Anlage, - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar; somit sind die Waren getrennt einzureihen, - Löffel: - - vollständig aus unedlem Metall (lt. Antrag kein nicht rostender Stahl), - - mit einer Länge von ca. 11 cm. "Löffel, vollständig aus unedlem Metall, andere als aus nicht rostendem Stahl"
"Grillzange"; es handelt sich um zangenartige Erzeugnisse, bestehend aus zwei Schenkeln samt arbeitendem Teil aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), die vollständig mit Silikon ummantelt sind. Das gebogene Ende der Schenkel ist zu einer Aufhängeöse aus nicht rostendem Stahl (18/8) gestaltet. Die Erzeugnisse sind zum Servieren von Speisen bestimmt und sind mit einem aufhängbaren, bunt bedruckten Kunststoffreiter versehen. -Antragstellerangaben- Länge der Erzeugnisse: etwa 33 cm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Zuckerzangen ähnliche Waren aus Stahl" zur Unterposition 8215 9990 der Kombinierten Nomenklatur.
"Spaghettizange"; es handelt sich um zangenartige Erzeugnisse, bestehend aus zwei Schenkeln samt arbeitendem Teil aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), die vollständig mit Silikon ummantelt sind. Das gebogene Ende der Schenkel ist zu einer Aufhängeöse aus nicht rostendem Stahl (18/8) gestaltet. Der arbeitende Teil ist zu vier bzw. fünf "Zähnen" ausgearbeitet. Die Erzeugnisse sind zum Servieren von Speisen bestimmt und sind mit einem aufhängbaren, bunt bedruckten Kunststoffreiter versehen. -Antragstellerangaben- Länge der Erzeugnisse: etwa 30 cm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Zuckerzangen ähnliche Waren aus Stahl" zur Unterposition 8215 9990 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um Saucenlöffel aus Stahl mit nahezu rechteckiger Laffe, die an einer Seite zu einem Ausgießer ausgearbeitet ist, mit Griff und Aufhängeöse. Die Erzeugnisse sind vollständig mit Kunststoff (Silikon) ummantelt und dienen zum Entnehmen und Dosieren von Speisen. Sie sind mit einem Kunststoffetikett, das Produktinformationen enthält, versehen. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schöpflöffel aus unedlem Metall" zur Unterposition 8215 9990 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um dreiteilige Sets, bestehend aus - einer Grillzange - einer Würstchen-Zange und - einer Spaghetti-Zange. Alle Zangen bestehen aus zwei Schenkeln samt arbeitendem Teil aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), die vollständig mit Silikon ummantelt sind. Die gebogenen Enden der Schenkel sind jeweils zu einer Aufhängeöse aus nicht rostendem Stahl (18/8) ausgearbeitet. Die drei Zangen unterscheiden sich lediglich in der Form des arbeitenden Teils. Die Erzeugnisse sind zum Servieren von Speisen bestimmt und gemeinsam in einem Verkausdisplay aus Pappe verpackt. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Zuckerzangen ähnliche Waren aus Stahl" zur Unterposition 8215 9990 der Kombinierten Nomenklatur.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Löffel aller Art, einschließlich der Salz- oder Senflöffel. 2) Gabeln aller Art: Essgabeln der üblichen Art, Tranchiergabeln, Fleischgabeln; Kuchengabeln; Austerngabeln; Schneckengabeln; Toastgabeln mit langem Stiel usw. 3) Schöpflöffel und Schaumlöffel (für Gemüse, Frittiertes usw.). 4) Fischvorlegeschaufeln, Tortenheber, Erdbeerschaufeln, Spargelheber, Speiseeisschaufeln. 5) Fischmesser oder Buttermesser (mit nicht schneidender Klinge). 6) Zuckerzangen aller Art (auch zum Schneiden), Kuchenzangen, Hors d' oeuvre-Zangen, Spargelzangen, Schneckenzangen, Fleischzangen, Eiszangen. 7) Andere Waren zum Gebrauch bei Tisch wie Zangen zum Halten von Kotelettknochen oder Hummergabeln. …
1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8215.99.90?
Die Zolltarifnummer 8215.99.90 umfasst Löffel, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8215.99.90?
Der Drittlandszollsatz für 8215.99.90 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8215.99.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 821599. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8215.99.90?
8215.99.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8215.99.90 im Zolltarif eingeordnet?
8215.99.90 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8215 Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren > 821599 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8215.99.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8215.99.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI25342/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8215.99.90?
KN-Code 8215.99.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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